Grundsteuer: Wie Sie die Abgabefrist jetzt noch verlängern können
Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuerklärung ist möglich, liegt aber im Ermessen des Finanzamts. Wie Sie den Antrag gut begründen und wie viel Extrazeit Sie bekommen.
Mit großen Schritten naht der Tag, an dem die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet: der 31. Januar 2023. Dieser Termin beinhaltet schon drei Monate Schonzeit, ursprünglich war die Erklärung Ende Oktober 2022 fällig. Und trotzdem: Bis Mitte Januar waren noch nicht mal 60 Prozent der Erklärungen eingegangen. Wer eine Steuererklärung zu spät abgibt, riskiert Verspätungszuschläge, ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro und eine Steuerschätzung.
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Bei der Grundsteuererklärung könnte die Finanzverwaltung aber zunächst Milde walten lassen. Florian Köbler, Chef der Steuergewerkschaft, kündigte im Handelsblatt vor wenigen Tagen an, dass die Betroffenen zunächst Erinnerungsschreiben erhalten. Der Bund der Steuerzahler erwartet, dass mit diesem Erinnerungsschreiben eine Nachfrist gesetzt wird und es erst mit deren Ablauf zu Verspätungszuschlägen und anderen Strafen kommt.
Auf Nummer sicher gehen Steuerpflichtige, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Das Handelsblatt erklärt, wie dieser überzeugend begründet wird und wie viel Aufschub drin ist.
Grundsteuer: Bis wann muss der Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden?
Das Finanzamt muss eine Fristverlängerung gewähren oder ablehnen. Daniela Karbe-Geßler, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler (BdSt), empfiehlt: „Der Antrag sollte daher einige Tage vor Ablauf der Frist eingereicht werden.“
Gleichzeitig warnt sie davor, die Verlängerung als reine Formsache abzutun. „Es gibt keinen Anspruch auf eine Fristverlängerung.“ Es handele sich hier um eine Ermessensentscheidung des Finanzamts.
Welche Formalien müssen im Antrag auf Fristverlängerung enthalten sein?
Der Antrag auf Fristverlängerung kann über das „Elster“-Portal gestellt werden. Daneben ist aber auch ein formloser Antrag möglich, per Anruf oder besser schriftlich. Der Brief muss an das zuständige Finanzamt gerichtet sein. Er muss den Namen und die Adresse des Steuerpflichtigen und das Aktenzeichen beziehungsweise die Steuernummer für das betreffende Grundstück (steht auf dem Aufforderungsschreiben zur Grundsteuererklärung oder dem letzten Grundsteuer- beziehungsweise Einheitswertbescheid) enthalten. Zudem muss aus dem Schreiben hervorgehen, für welche Erklärung die Fristverlängerung beantragt wird sowie den neuen Abgabetermin enthalten, bis zu dem die oder der Steuerpflichtige die Erklärung einreichen wird.
Wichtig: „Es sollte immer eine Begründung für eine Fristverlängerung beigefügt werden“, betont Karbe-Geßler. Auch sollte die Aufforderung ans Finanzamt enthalten sein, die Verlängerung zu bestätigen.
Grundsteuer-Abgabefrist: Wie sollte der Antrag auf Fristverlängerung begründet sein?
Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), betont: „Der Grund für das Versäumnis, die Frist einzuhalten, muss triftig und entschuldbar sein.“ Als mögliche Begründung nennt Karbe-Geßler zum Beispiel eine Krankheit, die über einen längeren Zeitraum anhält. Es könne sich dabei um die eigene Krankheit, aber auch um die eines Familienangehörigen handeln. Auch ausstehende oder fehlende Unterlagen könnten ein triftiger Grund für eine Bitte um Verlängerung sein. Bauer ergänzt: „Akzeptiert wird eine Fristverlängerung in der Regel außerdem bei längerer Abwesenheit, zum Beispiel, wenn jemand im Ausland arbeitet.“
Um wie viel Aufschub darf ich für die Grundsteuererklärung maximal bitten?
Hier gibt es keinen pauschalen Zeitrahmen. „Üblich sind in der Regel vier Wochen“, sagt Karbe-Geßler. Auch dies liege aber im Ermessen des jeweiligen Finanzamts.
Was passiert, wenn ich die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung versäume?
Wer verspätet abgibt, dem droht ein Verspätungszuschlag zusätzlich zur fälligen Grundsteuer. Dieser Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro angefangenem Monat.
Grundsteuer: Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nie abgebe?
Wird keine Erklärung abgegeben, droht ein Ermittlungsverfahren des Finanzamts, das eine Steuerordnungswidrigkeit oder gar eine Steuerstraftat feststellt – also Steuerhinterziehung. Außerdem kann das Finanzamt ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro verhängen und die Steuerlast schätzen, solange keine Erklärung abgegeben wird.
