Klimastreik statt Arbeit: Das dürfen Sie tun, ohne gekündigt zu werden
Am Tag zuvor losgezogen und anschließend krankfeiern, über den Chef lästern oder sich freitags ganz nach Greta Thunberg für besseren Umweltschutz einsetzen: Was Sie alles tun dürfen, ohne ernsthafte arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen und welche Mythen rund um Kündigungsgründe kursieren.
Wir verraten Ihnen, für welchen Satz in einem Telefonat mit dem Chef Sie nicht gekündigt werden dürfen:
Darf ich zum Klimastreik statt zur Arbeit?Die Fridays for Future-Initiative treibt Woche für Woche hunderttausende Menschen auf der ganzen Welt auf die Straßen. Schülerinnen und Schüler lassen dafür die Schule ausfallen, aber auch Berufstätige gehen für den Umweltschutz auf die Straße - dürfen sie das, ohne gekündigt zu werden?
**Krankfeiern & Co. - dafür können Sie nicht gekündigt werden:**Würde man eine Liste mit Verhaltensweisen, die von Vorgesetzten nicht gerne gesehen werden, erstellen, wäre diese wohl sehr lang.Doch nicht jedes vermeintliche Vergehen auf dieser Liste führt automatisch zu einer Kündigung.
Vorsicht, Falle! 8 Irrtümer rund um Kündigungen: Sie glauben, mit Kündigungen kennen Sie sich aus? Vielleicht ahnen Sie gar nicht, dass Sie einem dieser acht Irrtümer aufsitzen ... Von Krankheit bis Probezeit: was wirklich stimmt.
**Beleidigung im Job - bei diesen Sprüchen droht keine Kündigung:**Wer kennt es nicht? An einem stressigen Arbeitstag läuft so ziemlich alles schief und ehe man sich versieht, vergreift man sich in der Wortwahl und fürchtet eine Entlassung. Arbeitsgerichte haben entschieden, welche Beleidigungen wirklich schwerwiegende Folgen haben können und wann lediglich eine Abmahnung zu befürchten ist.
Was bewegt die Arbeitswelt heute? In unserer Artikelsammlung erklären wir aktuelle Aspekte, beleuchten unterschiedliche Perspektiven und empfehlen Hintergrundbeiträge. Diesmal verraten wir Ihnen, was Sie alles tun dürfen, ohne eine Kündigung fürchten zu müssen.
dp