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Neobroker: Wie sicher ist mein Geld bei Trade Republic?

Die neue Zinsofferte spült erneut viel Geld auf Konten von Trade Republic. Manche Finanzexperten aber halten die Einlagensicherung bei dem Neobroker für nicht eindeutig geklärt. Müssen sich Kunden Sorgen machen?

Wer sein Geld bei Trade Republic parkt, profitiert nun noch stärker von der Zinswende. Seit Anfang Oktober verzinst der Neobroker Kundeneinlagen, die nicht am Kapitalmarkt, also in Aktien oder ETFs, investiert sind, mit vier Prozent. Damit sind die Konditionen dort besser als bei vielen Wettbewerbern. Nur wenige Banken zahlen so viel fürs Tagesgeld – und wenn, dann nur für Neukunden oder zeitlich befristet.

Kein Wunder, dass sich Kunden über den neuen Zinshammer des Berliner Fintechs freuen. Doch nicht überall teilt man diese Euphorie. Die Honorarberaterin Stefanie Kühn zum Beispiel kritisiert, dass die Einlagensicherung „nicht eindeutig geklärt“ ist – ein Einwand, der schon mit der Einführung des Zinsangebots zu Beginn des Jahres mancherorts geäußert wurde. Die Einlagensicherung ist nicht zu unterschätzen: Sie sorgt dafür, dass das Geld von Kunden im Falle einer Insolvenz geschützt ist. Würde das Fintech hier Schwachstellen aufweisen, wäre das verbraucherschutzrechtlich problematisch.

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Sollten Kunden von Trade Republic nun also wirklich beunruhigt sein?

Kurze Antwort: nein. Kundengelder bei Trade Republic sind über die Einlagensicherung abgesichert. Zwar verzinst das Fintech nur Guthaben auf dem Verrechnungskonto bis zu einer Höhe von 50.000 Euro, die Einlagensicherung deckt aber Vermögen von bis zu 100.000 Euro ab. Die Verwirrung um die Einlagensicherung entspringt vor allem der besonderen Kontostruktur bei Trade Republic.

Gewöhnlich gilt Folgendes: Legen Sparer ihr Geld auf einem Tagesgeldkonto bei einer Bank an, verwahrt diese die Einlagen. Gemäß der gesetzlichen Einlagensicherung sind sie bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je Sparer gedeckt, bei vielen deutschen Instituten sind über die erweiterte Einlagensicherung sogar Beträge von bis zu fünf Millionen Euro je Einleger geschützt. Bei Trade Republic aber verhält sich die Sache ein wenig anders. Das Fintech hat keine Vollbanklizenz, darf Geld von Kunden daher nicht selbst verwahren. Stattdessen lässt das Fintech Einlagen auf Treuhandkonten von Partnerbanken verwahren.

Auf diese Banken kommt es an

Bei Trade Republic sind das Solaris, die Deutsche Bank, die Citibank Europe und J.P. Morgan. Und hier äußert Finanzberaterin Kühn Sorgen: „Die Frage ist letztlich, ob die Einlagensicherung trotzdem pro Person greift oder Trade Republic als 'ein Vertragspartner' einmal die Einlagensicherung erhalten würde.“ Eine berechtigte Frage. Konkret würde die pessimistischere Interpretation bedeuten: Sollte eine Partnerbank pleitegehen, würde Trade Republic alle Einleger zusammen mit bis zu 100.000 Euro entschädigen – und nicht jeden einzelnen Kunden.

Im Ernstfall würde das Geld dann nicht genügen, um alle Kunden auszuzahlen. Ein Bürokratensatz in den AGBs von Trade Republic dürfte kritische Nutzer kaum beruhigen. Dort heißt es unter anderem: „Der Kunde trägt damit im Ergebnis das Insolvenzrisiko der das Treuhandsammelkonto führenden Treuhandbank […].“

Das klingt indes komplizierter und schlimmer, als die Lage in Wirklichkeit ist. Zuständig für solche Angelegenheiten ist die Entschädigungseinrichtung der Banken. Auf Anfrage sagt diese: „Bei Treuhandkonten, welche ein Kontoinhaber (in diesem Fall wäre dies Trade Republic) für einen Dritten angelegt hat, wird hinsichtlich der Deckungssumme nicht auf den Kontoinhaber (in diesem Fall also Trade Republic), sondern auf den Dritten als Einleger (in diesem Fall den Kunden von Trade Republic) abgestellt, sofern das Treuhandverhältnis eindeutig als solches gekennzeichnet ist.“ Konkret heißt das: Die Einlagensicherung gilt bis zu 100.000 Euro für jeden einzelnen Trade-Republic-Kunden separat.

Auch Aktienvermögen ist geschützt

Trade Republic muss gegenüber der Bank offenlegen, dass das neu eröffnete Treuhandkonto ausschließlich dafür bestimmt ist, fremdes Geld aufzunehmen. Ein Hinweis auf der Webseite dazu würde nicht genügen. Auf Anfrage teilt eine Sprecherin von Trade Republic mit: „Sämtliche Kontoeröffnungsverträge mit unseren Partnerbanken, bei denen die Treuhandkonten geführt werden, bezeichnen diese Konten ausdrücklich als Treuhandkonten.“ Und weiter: „Daher besteht kein Zweifel an der Klassifizierung der Konten als Treuhandkonten.“

Zinsjäger bei Trade Republic brauchen sich also bis zu einer Summe von 100.000 Euro keine Sorgen machen. Und wer vor allem auf Aktien setzt, dem kann die Einlagensicherung egal sein: Wertpapiere gehören immer dem Kunden und dürfen als Sondervermögen nicht bei einer Insolvenz verwertet werden. Das größte Risiko ist hier das Kursrisiko. Einzelne Aktien können durchaus auf null fallen und sich nicht wieder erholen.

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