Am 14. Juni ist schweizweiter Frauenstreik - Bild: (iStock / Tetiana Lazunova)

Paradox aber wahr: Ferien nehmen um streiken zu dürfen

Am 14. Juni sollen Schweizerinnen am zweiten nationalen Frauenstreik teilnehmen. Doch der geplante Streik ist umstritten und macht viele Arbeitgeber nervös. Auslöser für den Frauenstreik sind u. a. die noch immer existierende Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau, sowie die mangelnde Vereinbarkeit von Kind und Karriere. Zwar führen Unternehmen wie Novartis und Volvo Schweiz langsam Neuerungen für Eltern ein (Stichwort: Vaterschaftsurlaub, Elternzeit), doch noch immer bestehen gerade beim Lohn grosse Unterschiede für die es keine Erklärungen gibt.

«Streiken? Nicht mit uns»

Einige Arbeitgeber möchten ihre Angestellten daran hindern am Frauenstreik teilzunehmen. Die Ems Chemie droht ihren Angestellten beispielsweise mit der Kündigung des Gesamtarbeitsvertrags. Angestellte des Chemiekonzerns müssen am 14. Juni einen Ferientag nehmen, um die im GAV vereinbarte Friedenspflicht nicht zu verletzten. Mehr dazu im Artikel von Watson.

Ferien nehmen, um auf Nummer sicher zu gehen und den Job nicht zu riskieren?

Das sollte doch gar nicht nötig sein. Und das ist es gemäss dem in der Bundesverfassung verankerten Streikrechts und dem Gleichstellungsgesetz auch nicht. Die Unia rät den Streikenden sich am 14. Juni im Kollektiv zusammen zu tun. Sollte es zu einem rechtlichen Nachspiel kommen, ist eine Gruppe stärker als eine Einzelperson. Mehr dazu im Artikel von Nau.ch.

Gestreikt wird auch in der Medienbranche

Die in der Medienbranche arbeitenden Frauen stellen ganz konkrete Forderungen am 14. Juni. Unter dem Hashtag #Medienfrauenstreik publizieren Frauen schon jetzt auf Twitter ihre Wünsche. Doch wie handhaben Redaktionen den 14. Juni? Bei Nau ist die Teilnahme am Frauenstreik gewollt. Bei der SRG sollen sich die Arbeitnehmenden frühzeitig freinehmen oder aber ihre Abwesenheit kompensieren.

Welche Meinung haben Sie zum Frauenstreik? Sollten Arbeitgeber ihren Angestellten diesen Tag ohne Kompensationspflicht gönnen?

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