Sicher durch die Probezeit - Diese Rechte haben Sie
Wer sich in der Probezeit befindet, für den gelten oft noch andere Rechte - ob Krankheit, Urlaub, eine unerwartete Schwangerschaft oder sogar eine Verlängerung der Probezeit. Aber nicht immer muss sich der Arbeitnehmer alles gefallen lassen.
1) Krank in der Probezeit? So wenden Sie die Kündigung ab
Wer in der Probezeit krank wird, riskiert sofort seinen neuen Job - dieser Glaube hält sich beharrlich in der Arbeitswelt. Deshalb schleppen sich viele Arbeitnehmer krank ins Büro. Dabei muss das nicht immer sein. So handeln Sie bei einer Erkrankung richtig. Zum Artikel von Arbeits ABC
2) Auch in der Probezeit dürfen Sie Urlaub nehmen
Weit verbreitet ist die Annahme, dass sich Arbeitnehmer in der Probezeit überhaupt keinen Urlaub nehmen dürfen. Das ist nicht ganz richtig - auch Ihnen stehen freie Tage in den ersten sechs Monaten zu. Dennoch gibt es einige Regelungen und Ausnahmen die Sie kennen und beachten sollten. Zum Artikel von Focus
3) Schwanger in der Probezeit - und jetzt?
Kurz nach dem Jobeinstieg schwanger? Das muss kein Grund zur Panik sein - denn auch jetzt gilt das bestehende Arbeitsrecht. Marta Böning vom Deutschen Gewerksschaftsbund klärt über Ihre Rechte, und Pflichten auf. Zum Artikel vom Tagesspiegel
4) Wie bekomme ich trotz Kündigung in der Probezeit ein gutes Zeugnis?
Eine Kündigung während der Probezeit ist erstmal ein Schock. Der SZ-Jobcoach erklärt, wie Sie dennoch ein gutes Zeugnis bekommen, was Sie tun können, wenn dies nicht der Fall ist und wie Sie Ihre Situation gegenüber neuen Arbeitgebern darstellen können. Zum Artikel der Süddeutschen Zeitung
5) Darf die Probezeit verlängert werden?
Der Arbeitgeber konnte sich kein umfassendes Bild von Ihrer Arbeit machen und will nun die Probezeit verlängern - darf er das? In Ausnahmefällen ist dies sogar möglich. Ein Arbeitsgericht hat zwei mögliche Wege aufgezeigt. Zum Artikel von Channelpartner
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cw