Auch der Arbeitgeber muss die Privatsphäre der Arbeitnehmer·innen respektieren. ©Getty Images/Evgeniy Shkolenko

Vermeide diese Fehler auf Social Media, wenn du deinen Job wechselst

Ein Bild aus dem Büro auf Twitter posten und kurz eine Amazon-Bestellung über das Firmenhandy abschließen? Diese Rechte und Pflichten hast du.

Bei Frag Dein XING! beantworten Expert·innen Deine ganz persönliche Frage zum Thema Job & Karriere. Praxisnah helfen von XING ausgewählte Coaches Dir dabei, Lösungen zu finden, die zu Dir passen.

Frage der Woche:

Ich wechsle in ein neues Unternehmen und möchte gerade am Anfang Fettnäpfchen vermeiden. Aber die Grenzen zwischen Job und Privatleben verschwimmen gerade in den sozialen Medien zunehmend. Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich im neuen Job bei XING, Twitter & Co. unterwegs bin?
Hannah, XING Nutzerin

Liebe Hannah,

herzlichen Glückwunsch zum neuen Job! Damit Du gleich in den ersten Tagen einen guten Eindruck hinterlässt, ist es wichtig, auf das richtige Maß zwischen freundschaftlichem Miteinander und professioneller Distanz zu achten. Eine klare Abgrenzung zwischen Privat- und Berufsleben ist dabei – gerade in Zeiten von Homeoffice und Digitalsierung – fast unmöglich.

Drei XING Expert·innen geben dir wertvolle Tipps mit an die Hand:

Lerne die Unternehmenskultur kennen

Anja Schauenburg, XING Insiderin und Geschäftsführerin, Schauenburg | Die Personalumbauer
Anja Schauenburg, XING Insiderin und Geschäftsführerin, Schauenburg | Die Personalumbauer

Dein erster Tag im neuen Unternehmen steht unmittelbar bevor. Damit sich der gute Eindruck weiter verfestigt, solltest Du Dir vorab vor Augen führen, dass es nach wie vor Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben gibt.

Meine Tipps für dich

  • Halte dich in den ersten Wochen im neuen Unternehmen noch etwas zurück und entwickle ein Gespür für die Kultur und Strategie.

  • In Gesprächen mit Kolleg·innen und Führungskräften erfährst du sehr schnell, wie bestimmte Dinge gehandhabt werden, und kannst es adaptieren. Je mehr Input und Erfahrung du sammelst, desto besser wirst du dich in der neuen Firma zurechtfinden.

  • Vergegenwärtige dir unbedingt auch noch mal deine Rolle als Führungskraft, solltest du in eine solche aufsteigen. Mit steigendem Hierarchielevel wird auch die Verantwortung und die Notwendigkeit zur stärkeren Abgrenzung des Privatlebens größer.

Nutze soziale Medien nur bewusst

Constanze Wolff, XING Insiderin und PR-Beraterin für Unternehmen
Constanze Wolff, XING Insiderin und PR-Beraterin für Unternehmen

Ob Du einen neuen Job, potenzielle Kund·innen oder den fachlichen Austausch suchst: Soziale Netzwerke sind ein wunderbarer Weg, sich und seine Kompetenzen ins rechte Licht zu rücken. Neben den fachlichen Qualifikationen gehören dazu selbstverständlich auch soziale Kompetenzen und private Interessen. Letztlich ist es die Persönlichkeit eines Menschen, die über Sympathie und Antipathie entscheidet – und wer möchte schon mit einem als unsympathisch empfundenen Menschen zusammenarbeiten?

So wie früher im klassischen Lebenslauf die Hobbys aufgelistet wurden, finden sich in Social-Media-Posts heute daher ganz selbstverständlich Urlaubs-, Sport- und Haustierfotos.

Auf folgende Punkte solltest Du achten:

  • Alles, was Du in sozialen Medien postest, solltest Du im Zweifelsfall auch als Plakat auf deinem örtlichen Marktplatz oder dem Büroflur tragen können.

  • Und auch der Kontext ist wichtig: Bei Instagram ist es vollkommen üblich, Einblicke in sein Privatleben zu zeigen, auf Business-Plattformen wie XING und LinkedIn sind die meisten Menschen deutlich formeller unterwegs.

  • Wie so oft ist es eine Frage der Balance: Willst Du als das wilde Partybiest oder als die kompetente Beraterin mit der Kletterleidenschaft in Erinnerung bleiben?

  • Und im Zweifelsfall gilt: Wenn Du nicht dabei erwischt werden willst, solltest Du es am besten gleich ganz lassen – denn auch wenn Du selbst nichts darüber postest, ist ganz sicher jemand in Deinem Umfeld mit einem Smartphone ausgestattet und sorgt dafür, dass die entsprechenden Bilder veröffentlicht werden.

Nimm Rücksicht auf die Interessen des Arbeitgebers und beschütze private Informationen

Kira Laufs, Rechtsanwältin bei ebl Esch&Kramer Rechtsanwälte
Kira Laufs, Rechtsanwältin bei ebl Esch&Kramer Rechtsanwälte

Eine Trennung zwischen Privat- und Arbeitsleben ist für viele Arbeitnehmer·innen in der Regel nicht leicht. Zwei Seiten müssen in Einklang gebracht werden: Auf der einen besteht die Pflicht der Mitarbeiter·innen zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers, auf der anderen die Möglichkeit, sich im Privatleben frei entfalten zu können. Drei Beispiele verdeutlichen dieses Spannungsfeld:

1. Internetnutzung am Arbeitsplatz: Ist privates Surfen oder die Nutzung des Smartphones für private Zwecke erlaubt?

Grundsätzlich gilt hier, dass privates Surfen nicht erlaubt ist, sondern regelmäßig einen Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten darstellt. Hierzu zählt beispielsweise das Verfassen einer WhatsApp-Nachricht während der Arbeitszeit oder das Besuchen privater Profile auf Social-Media-Kanälen.

Etwas anderes gilt hingegen dann, wenn eine private Nutzung des Internets im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer anderen schriftlichen Vereinbarung ausdrücklich geregelt wird.

Es kann auch sein, dass der Arbeitgeber die private Internetnutzung ausdrücklich erlaubt oder hiervon Kenntnis erlangt und diese stillschweigend duldet. Bei einer fortgesetzten Duldung über einen längeren Zeitraum führt dies zu einer sogenannten „betrieblichen Übung“ und damit im Ergebnis zu einer Erlaubnis der privaten Nutzung des Internets.

Ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer·innen während der Arbeitszeit berechtigt sind, privat zu telefonieren oder im Internet zu surfen, wenn ein solches Verhalten weder ausdrücklich verboten noch gestattet ist, ist bisher nicht ausreichend geklärt.

2. Darf ich am Arbeitsplatz private Telefonate führen?

In der Rechtsprechung wird zum Teil vertreten, dass es sich bei privaten Telefonaten in einem angemessenen Umfang um eine im Privat- und Arbeitsleben „sozialadäquate Erscheinung“ handele und dieses Verhalten dem Arbeitgeber weder das Recht gebe, dieses abzumahnen, noch im Wiederholungsfall eine verhaltensbedingte Kündigung auszusprechen.

3. Darf mein zukünftiger Arbeitgeber mein Facebook-Profil scannen?

Auch der Arbeitgeber muss die Privatsphäre der Arbeitnehmer·innen respektieren – zum Beispiel im Bewerbungsprozess:

In der Praxis sind Arbeitgeber bestrebt, möglichst viele Informationen über die Bewerber·innen und ihre Fähigkeiten zu erlangen. Also nicht nur die eingereichten Bewerbungsunterlagen zu recherchieren, sondern eben auch Informationen aus dem Internet.

Dabei muss der Arbeitgeber allerdings das Datenschutzgesetz beachten, hier insbesondere § 26 BDSG, wonach die Datenerhebung für die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sein muss. Zudem sollten die Interessen des Arbeitgebers an der Datenerhebung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Bewerberinnen sorgsam gegeneinander abgewogen werden.

Soweit die Theorie. In der Praxis wird dies Arbeitgeber kaum daran hindern, die jeweiligen Arbeitnehmer·innen bei Bedarf in den sozialen Medien zu überprüfen.

Mein Tipp: Es empfiehlt sich grundsätzlich, den Arbeitgeber möglichst wenig private Informationen einsehen zu lassen, indem man sich die Reichweite seiner Darstellung im Internet bewusst macht und seine Social-Media-Profile möglichst privat hält.

Viel Erfolg beim neuen Job wünschen Dir

Anja Schauenburg, Constanze Wolff und Kira Laufs

Wo setzt du Deine Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben?

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