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Was die Qualified Person über Whistleblowing wissen sollte

Situation vor Ratifizierung der europäischen Hinweisgeberschutzrichtlinie

Als Whistleblower oder Hinweisgeber werden Personen bezeichnet, die maßgeblich aus altruistischen Motiven heraus gravierende Missstände in ihrem Arbeitsumfeld an die Öffentlichkeit bringen. In Deutschland mangelt es bislang nicht nur an einer Legaldefinition dieses Begriffs, sondern auch an einer national einheitlichen Regelung zum Schutz von Whistleblowern vor allem vor möglichen Nachteilen am Arbeitsplatz, die ihnen aufgrund der von ihnen aufgedeckten Informationen entstehen können. Diese Situation soll sich nun bis Ende 2021 durch Ratifizierung der im Dez. 2019 in Kraft getretenen Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberschutzrichtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates der EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ändern.

Zunächst werden beispielhaft die Schicksale einiger bekannt gewordener Whistleblower vorgestellt. Anschließend gibt der Beitrag einen orientierenden Überblick über die in Deutschland in verschiedenen Gesetzen fixierten Regelungen und die durch höchstrichterliche Rechtsprechung erarbeiteten Entscheidungskriterien, die bislang auf diese Problematik anwendbar sind. Aufgrund der Komplexität der Materie kann jedoch weder im Detail auf die Inhalte der jeweils angeführten Paragrafen eingegangen noch der Anspruch auf Vollständigkeit erhoben werden. Da es sich bei jeder Whistleblower-Situation um einen individuellen Einzelfall handelt, wird potenziell Beteiligten am Schluss des Artikels empfohlen, sich bereits frühzeitig um kompetente Beratung und ggf. juristische Unterstützung zu bemühen.

https://www.ecv.de/beitrag/pharmind/Was_die_Qualified_Person_%C3%BCber_Whistleblowing_wissen_sollte

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