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Was tun, wenn mir gekündigt wird?

© Unsplash / Kev Seto
Eine Kündigung ist immer auch ein Neubeginn.

Ihnen wurde gekündigt? Ein Schock, der lähmend wirken könnte. Dabei ist jetzt aber Handeln angesagt. Dieser Artikel hilft, den ersten Schock zu überwinden und den Überblick zu behalten. Erfahren Sie hier, was Sie nach der Kündigung tun müssen oder können, welche Rechte Sie haben und welche Fristen bestehen.

1. Zwischenzeugnis verlangen und mit Stellensuche anfangen

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie keine neue Stelle in Aussicht haben. Um die Arbeitslosenentschädigung nach Ende des Arbeitsverhältnisses möglichst lückenlos zu erhalten, sollten Sie sofort mit der Stellensuche anfangen und sich beim RAV melden. Verlangen Sie ausserdem vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis. Und sollten Sie während der Kündigungsfrist zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden: Da Ihnen gekündigt wurde, haben Sie Anspruch auf freie Zeit für Bewerbungsgespräche.

2. Unterstützung von Experten holen

Sie stehen nach der Kündigung nicht alleine da. Holen Sie sich Unterstützung und ziehen Sie Experten zurate. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung oder sind Sie Mitglied in einem Arbeitnehmerverband, erhalten Sie dort Rechtsberatung. Ansonsten bietet auch die für Ihren Wohnort zuständige Schlichtungsstelle Rechtsauskunft an. 

3. Kündigungsfrist und Kündigungsgrund überprüfen

Wie lange die Kündigungsfrist ist, steht in der Regel im Arbeitsvertrag. Ist in Ihrem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist nicht festgehalten, so regelt das Obligationenrecht (OR) die Kündigungsfrist. Überprüfen Sie, am besten auch mit Hilfe eines Experten, welche Frist für Sie gilt und ob diese eingehalten wurde. Beachten Sie auch, dass es Kündigungssperrfristen gibt, in denen der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nicht kündigen darf. Ist der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zum Beispiel krank, schwanger, arbeitsunfähig nach einem Unfall oder im Militärdienst, besteht ein Kündigungsschutz.

Pierre Derivaz, Rechtsanwalt und Rechtsberater bei „Angestellte Schweiz“ empfiehlt zudem, eine schriftliche Kündigungsbegründung vom Arbeitgeber zu verlangen. Diese schriftliche Begründung dient als Beweis, wenn Sie bei Verdacht auf eine missbräuchliche Kündigung Einsprache erheben.

4. Einsprache erheben bei Verdacht auf missbräuchliche Kündigung

Wenn Sie glauben, dass die Kündigung missbräuchlich ist, sollten Sie Einsprache erheben. Wichtig hierbei: Dies muss bis zum Ende der Kündigungsfrist erfolgen. Doch wann ist eine Kündigung missbräuchlich beziehungsweise welche Fälle treten in der Praxis besonders häufig auf?

Pierre Derivaz erklärt: „Häufige Beispiele sind die Kündigung als Rache dafür, dass der Arbeitnehmer auf ein Recht bestanden hat. Zum Beispiel, wenn er Überstunden kompensieren oder sich diese auszahlen lassen will. Ein weiteres Beispiel ist die diskriminierende Kündigung aufgrund des Geschlechts, zum Beispiel die Kündigung ohne sachlichen Grund bei der Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub. Ebenfalls missbräuchlich ist die Kündigung in einer Konfliktsituation, wenn der Arbeitgeber vorher keine zumutbare Massnahmen zur Lösung oder Entschärfung des Konflikts ergriffen hat. Auch die Kündigung älterer Mitarbeiter mit vielen Dienstjahren kann missbräuchlich sein, wenn der Arbeitgeber zuvor nicht versucht hat, eine sozialvertraglichere Lösung zu suchen, und dies nicht mit dem Arbeitnehmer besprochen hat.“

Ihre Rechte im Überblick:

  • Sie haben Anspruch auf freie Zeit für Vorstellungsgespräche.
  • Sie haben Anspruch auf ihr Ferienguthaben. Falls es nicht möglich ist, Ihre Ferien noch während der Kündigungsfrist zu beziehen, haben Sie Anspruch auf deren Auszahlung.
  • Sie können jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen.
  • Werden Sie mit der Kündigung per sofort freigestellt, erhalten Sie weiterhin Ihren Lohn.
  • Den 13. Monatslohn erhalten Sie „pro rata temporis“.
  • Bestand vor der Kündigung Kurzarbeit, haben Sie in der Kündigungsfrist Anspruch auf den vollen Lohn.
  • Werden Sie während der Kündigungsfrist krank, so steht diese still und läuft nach Ihrer Genesung weiter.
  • Sie geniessen einen Kündigungsschutz während Krankheit, Schwangerschaft und Militärdienst.
  • Wenn Sie eine Aufhebungsvereinbarung unterschreiben, so haben Sie danach eine Bedenkfrist von ein bis zwei Wochen. Holen Sie sich juristische Hilfe, um diese Vereinbarung zu überprüfen.
  • Wird Ihnen fristlos gekündigt und ist die Kündigung selbstverschuldet, kann die Arbeitslosenkasse sogenannte Einstelltage verhängen. Ist die fristlose Kündigung jedoch nicht gerechtfertigt, besteht eine Vorleistungspflicht der Arbeitslosenkasse. Auch hier: Holen Sie sich juristische Hilfe, um abzuklären, ob die fristlose Kündigung rechtens ist.

Im Falle einer Kündigung lohnt es sich daher über die Rechte und Pflichten volle Transparenz zu haben. Sollten Sie dennoch Unsicherheiten haben, ziehen Sie unbedingt einen Experten zurate. Weitere arbeitsrechtliche Informationen zum Thema Kündigung finden Sie auch hier.

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