Welche Rechte haben schwangere Angestellte?
Schwanger und angestellt? Erfahre hier alles über Deine Rechte und Pflichten während der Schwangerschaft und nach der Geburt Deines Kindes.
Eine Schwangerschaft kann bei Angestellten viele Unsicherheiten auslösen. Wann ist der richtige Zeitpunkt, um Deinen Arbeitgeber zu informieren? Welche Schutzmassnahmen stehen Dir zu? Was passiert, wenn Du infolge Schwangerschaft nicht arbeiten kannst? Wir haben für Dich Antworten zu den wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Wann muss ich meinen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren?
Es gibt keine Mitteilungspflicht und somit ist auch nirgends gesetzlich festgehalten, wann Du Deinen Arbeitgeber informieren musst, dass Du schwanger bist. Dennoch ist es ratsam, nach Möglichkeit frühzeitig zu informieren. Hier gilt es zwischen einem bestehenden und einem potenziellen Arbeitgeber zu unterscheiden.
Wenn Du Dich für eine Stelle bewirbst, so musst Du dem potenziellen Arbeitgeber zum Beispiel nicht sagen, dass Du schwanger bist oder planst, schwanger zu werden. Fragen zur Familienplanung sind unzulässig. Gemäss Gleichstellungsgesetz GlG, dem Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann, dürfen Arbeitnehmerinnen nicht aufgrund einer Schwangerschaft diskriminiert werden.
Besteht das Arbeitsverhältnis bereits, gibt es keine gesetzliche Frist, bis wann Du Deinen Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin zu informieren hast. Wenn Du die ersten drei kritischen Monate abwarten willst, ist das völlig in Ordnung.
Wenn Du schwanger bist, hast Du das Recht auf besonderen Gesundheitsschutz. Damit Du Deine Rechte geltend machen kannst, muss Dein Arbeitgeber aber natürlich Bescheid wissen.
Welche Rechte habe ich als Schwangere?
Gemäss Artikel 35 des Arbeitsgesetzes gilt ein Gesundheitsschutz bei Mutterschaft: Schwangere und stillende Mütter seien so zu beschäftigen, dass die Arbeitsbedingungen weder die Gesundheit der Arbeitnehmerin noch jene des Kindes beeinträchtigen. Konkret heisst das zum Beispiel: Schwangere dürfen keine gefährliche oder beschwerliche Arbeit ausführen und keine Abend- oder Nachtarbeit leisten.
Wenn du normalerweise Abend- oder Nachtarbeit leistest, hast Du Anspruch auf eine gleichwertige Arbeit zwischen 6 und 20 Uhr. Ist dies nicht möglich, so hast du Anspruch auf 80 Prozent des Lohnes.
Während der Schwangerschaft geniesst Du zudem einen Kündigungsschutz (Art. 336c OR). Wird Dir trotzdem gekündigt, weil Dein Arbeitgeber zum Beispiel nicht weiss, dass Du schwanger bist, ist die Kündigung ungültig. Eine Kündigung ist frühestens 16 Wochen nach der Geburt rechtens.
Bekomme ich weiterhin Lohn, wenn ich während der Schwangerschaft nicht arbeiten kann?
Wenn Du infolge der Schwangerschaft nicht arbeiten kannst, hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung. Es gelten dieselben Regelungen wie bei einer Krankheit gemäss Art. 324a OR. In diesem Artikel im OR ist das Minimum festgehalten:
Im ersten Dienstjahr bekommst Du für mindestens 3 Wochen weiterhin Lohn.
In den folgenden Dienstjahren gilt eine längere Zeit. Diese hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab.
Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit findest Du in diesem Artikel.
Mit diesem Wissen kannst Du Dich hoffentlich unbesorgt auf die Geburt und Dein Kind vorbereiten. In der Broschüre des SECO findest Du weitere Informationen zum Thema Schutz der Arbeitnehmerinnen vor und nach der Geburt Deines Kindes.