© Pixabay

EU-Taxonomie-Reporting 2024: Wie Industrie- und Finanzunternehmen die EU-Verordnung umsetzen

Am 12. Juli 2020 trat die EU-Taxonomie-Verordnung in Kraft. Sie ist, neben der Offenlegungsverordnung (Sustainable Finance Reporting Directive, SFRD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine wichtige Säule des European Green Deal und der EU-Sustainable Finance-Strategie, mit der die Europäische Union den Weg zur Nachhaltigkeit weisen möchte.

Die 6 Umweltziele der Taxonomie sind:

  1. Klimaschutz

  2. Anpassung an den Klimawandel

  3. nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen

  4. Wandel zu einer Kreislaufwirtschaft

  5. Vermeidung von Verschmutzung

  6. Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.

Die Taxonomie unterscheidet nach „taxonomiefähigen“ Wirtschaftstätigkeiten (lassen sich sich prinzipiell einer oder mehreren vordefinierten Wirtschaftsaktivitäten zuordnen lassen, „Eligibility“) und „taxonomiekonformen“ Wirtschaftstätigkeiten (erfüllen die zugehörigen Kriterien wie technische Bewertungs- und Mindestschutz-Kriterien auch, „Alignment“). Seit Anfang 2022 sind börsennotierte Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden verpflichtet, darüber zu berichten, wie groß jeweils der Anteil ihrer taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten bei Umsätzen, Investitions- und Betriebsausgaben ist. Seit Anfang 2023 müssen sie über die Taxonomiekonformität ihrer Tätigkeiten vollständig berichten.

Finanzinstitute müssen auch angeben, in welchem Umfang ihre Asset- und Finanzierungsportfolien taxonomiefähig sind (Berichterstattung abhängig von den berichteten Daten der Industrieunternehmen in ihrem Portfolio). Die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland hat in einer Studie die bis 30. April 2024 veröffentlichten EU-Taxonomieangaben von 530 Industrie- und 97 Finanzunternehmen aus zwölf europäischen Ländern für das Geschäftsjahr 2023 analysiert.

  • Die Berichterstattung europäischer Industrieunternehmen gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung wird zunehmend einheitlicher und damit vergleichbarer. 93 % der Industrieunternehmen berichten über die EU-Taxonomie, die Mehrzahl im Lagebericht bzw. Geschäftsbericht, wie von der ab Geschäftsjahr 2024 in Kraft tretenden CSRD vorgegeben - etwa doppelt so viele wie im Vorjahr 2022 (38 %). Zudem wurden neue Wirtschaftsaktivitäten veröffentlicht unter den neuen Umweltzielen 3-6, auf die 43 % der Unternehmen Bezug nahmen und passende taxonomiefähige Aktivitäten für sich identifizierten.

  • Die Einführung der CSRD könnte zu einer besseren Nutzung der Taxonomiedaten führen und die grüne Transformation der Wirtschaft fördern.

  • Kennzahlen: Taxonomiekennzahlen dienen bislang vor allem der Erfüllung regulatorischer Transparenzpflichten (bessere Datenverfügbarkeit durch die CSRD sowie zunehmender Berichtspraxis und damit einhergehender Verbesserung und Angleichung der Erhebungsmethoden). Auch aufgrund der noch niedrigen Quoten nutzen vor allem Finanzinstitute die Daten bislang kaum für strategische Zwecke wie Investitionsentscheidungen oder die Portfoliosteuerung.

  • Fast 87 % der Unternehmen nutzen die von der EU-Kommission herausgegebenen, verpflichtenden Mustervorlagen (Tabellen) für Umsatz, Investitions- und Betriebsausgaben („Templates“).

  • Das Potenzial der EU-Taxonomie wird für die strategische Planung noch nicht ausgeschöpft: Unternehmen sollten deshalb auf eine Verbesserung der Datenqualität hinwirken und die Taxonomiedaten auch für strategische Steuerungszwecke außerhalb der Regulierung nutzen.

  • Bei Industrieunternehmen ist sowohl die berichtete Taxonomiefähigkeit als auch die Taxonomiekonformität leicht gestiegen: Finanzunternehmen mussten für das Geschäftsjahr 2023 neben der Taxonomiefähigkeit auch erstmals über die Konformität für die Umweltziele 1 und 2 berichten. Die Spannbreite zwischen den berichteten Taxonomiefähigkeitsquoten hat abgenommen, was auf eine Verbesserung der Datenqualität gegenüber dem Vorjahr hinweist. Sie variiert beim Umsatz zwischen 20 und 44 % und bei den Investitionsausgaben zwischen 21 und 45 %.

  • Taxonomiekonformität: Die auf den Umsatz bezogene durchschnittliche Green Asset Ratio (GAR) liegt bei lediglich 2 %. 2 % beträgt auch die durchschnittliche Konformitätsquote bezogen auf die Investitionen. Hier seien vor allem die Datenverfügbarkeit sowie eine mangelnde Einheitlichkeit der Erhebungsmethoden noch die größten Herausforderungen. Auch ist zu beachten, dass aktuell nur ein geringer Anteil der Finanzierungsaktivitäten einer Bank durch die Taxonomiefähigkeitskriterien abgedeckt ist.

  • Insgesamt stiegen die Anteile taxonomiefähiger als auch -konformer Umsätze und Betriebsausgaben gegenüber dem Vorjahr an. 30 % der Umsätze der Industrieunternehmen sind durchschnittlich als taxonomiefähig eingestuft.

Dr. Alexandra Hildebrandt schreibt über Wirtschaft & Management, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Internet & Technologie

Als Publizistin, Herausgeberin, Bloggerin und Nachhaltigkeitsexpertin widme ich mich den Kernthemen Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Beim Verlag SpringerGabler habe ich die CSR-Bände zu Digitalisierung, Energiewirtschaft und Sportmanagement herausgegeben sowie "Klimawandel in der Wirtschaft".

Artikelsammlung ansehen