Dr. Alexandra Hildebrandt

Dr. Alexandra Hildebrandt

für Wirtschaft & Management, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Internet & Technologie

Neue Nachhaltigkeitsstandards: Was Unternehmen wissen müssen

© Getty Images

Kein Unternehmen kann es sich heute noch leisten, auf einen Nachhaltigkeitsbericht oder eine Ökobilanz zu verzichten.

Was Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit tun und wie sie dazu öffentlich berichten, hat durch die Erwartungen von Investoren, Politik, Gesellschaft oder Kunden in den vergangenen Jahren stark an Relevanz gewonnen. Zudem kann ein guter Bericht in Unternehmen für mehr Bewusstsein in Bezug auf das Thema Nachhaltigkeit beitragen. Gegenüber seinen externen Stakeholdern kann es sich durch einen ehrlichen und transparenten Bericht gut positionieren. 

In Deutschland ist die nichtfinanzielle Berichterstattung seit April 2017 durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) geregelt. Es verpflichtet große Unternehmen, im Zuge ihrer Berichterstattung auch Informationen in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung offenzulegen. Schon mit dem ersten Berichtszyklus nach Verabschiedung des CSR-RUG stieg zwar der Aufwand, aber auch die Aufmerksamkeit für Nachhaltigkeit insbesondere bei Unternehmensleitung und Aufsichtsrat. 

Für die meisten Unternehmen gelten die Standards der Global Reporting Initiative (GRI) als verwendetes Rahmenwerk

Diese Leitlinien zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten Berichterstattungsgrundsätze, Standardangaben und eine Umsetzungsanleitung zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten für alle Organisationen, unabhängig von Größe, Branche oder Standort. Ein wesentlicher Teil sind Indikatoren. Zudem bieten sie auch eine internationale Referenz für Angaben zur Unternehmensführung sowie den ökologischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leistungsdaten und Auswirkungen. Der „GRI-Standard“ ist die aktuellste Fassung der Leitlinien und hat das Ziel, relevante Informationen über die wichtigsten nachhaltigkeitsrelevanten Themen der Organisation für Stakeholder zur Verfügung zu stellen, und die Erstellung solcher Nachhaltigkeitsberichte zum Standardverfahren zu machen. 

Bei kleinen Unternehmen dominiert der eigenständig veröffentlichte nichtfinanzielle Bericht – in Form einer Entsprechenserklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Viele Unternehmensbereiche befinden sich nicht auf dem gleichen CSR-Niveau, sondern auf sehr unterschiedlichen Entwicklungsstufen. Deshalb ist es wichtig, dort anzusetzen, wo sie stehen und sich schrittweise zu verbessern. Ein Nachhaltigkeitsbericht kann deshalb immer nur eine Momentaufnahme eines kontinuierlich betriebenen Prozesses sein. Daraus ergeben sich verschiedene Ansprüche wie Verbesserungen oder Zielanpassungen

Die Global Reporting Initiative (GRI) wird auch künftig im Rahmen einer international ausgerichteten Kommunikation der führende Standard für die CSR-Berichterstattung sein. Mithilfe dieses internationalen Rahmenwerks können die Unternehmensindikatoren einheitlich und vergleichbar abgefragt werden. Alle anderen Standards, zu denen auch der DNK gehört, sollten nach der Gesetzesveröffentlichung möglichst auf die strengen CSR-Anforderungen überprüft werden, damit eine einheitliche Transparenz und Nachprüfbarkeit gewährleistet werden kann.

© Pixabay

GRI Standards 6.0

Die GRI hat ihre Standards angepasst: Unternehmen, die danach berichten, müssen die Neuerungen ab 1. Januar 2023 berücksichtigen. Im Juli 2022 sollen die Europäischen Berichtsstandards vorgelegt werden. Möglicherweise empfiehlt sich die GRI mit diesen Neuerungen als anschlussfähig für ein stärker normiertes Reporting, das im Zuge der Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kommen wird (Quelle: akzente).

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Unterscheidung in Core (ausgewählte Disclosures zu wesentlichen Themen) und Comprehensive (Disclosures zu den wesentlichen Themen) entfällt.
  • Zur Bestimmung und Priorisierung wesentlicher Themen müssen nur noch die Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen(rechte) betrachtet werden (nicht mehr zwingend die Stakeholderperspektive). Die Einbeziehung von Stakeholdern bei der Bestimmung wesentlicher Themen wird allerdings weiterhin empfohlen.
  • Due Diligence (Prozess, durch den eine Organisation ihre tatsächlichen und potenziellen negativen Auswirkungen identifiziert, verhindert, abmildert und Rechenschaft darüber ablegt, wie sie mit ihnen umgeht) ist neben Impact, Wesentlichkeit und Stakeholdereinbeziehung weiteres Kernkonzept der GRI.
  • Bei den General Disclosures gibt es neue Anforderungen u.a. zu „Responsible Business Conduct“ und Menschenrechte sowie Compliance (die Angaben dazu sind außerdem die Details zu Corporate Governance nun zwingend zu berichten).
  • Bei den themenspezifischen Angaben gibt es keine Mindestanzahl zu berichtender Disclosures mehr.
  • Die Einführung von branchenspezifischen Standards startet mit Sektorstandards für Öl und Gas.

Weiterführende Informationen

Wer schreibt hier?

Dr. Alexandra Hildebrandt
Dr. Alexandra Hildebrandt

Freie Publizistin und Autorin, Nachhaltigkeitsexpertin, Dr. Alexandra Hildebrandt

für Wirtschaft & Management, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Internet & Technologie

Als Publizistin, Herausgeberin, Bloggerin und Nachhaltigkeitsexpertin widme ich mich den Kernthemen Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Beim Verlag SpringerGabler habe ich die CSR-Bände zu Digitalisierung, Energiewirtschaft und Sportmanagement herausgegeben sowie "Klimawandel in der Wirtschaft".
Mehr anzeigen