Über uns
Einrichtung
Die APAS wurde durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) vom 31. März 2016 zum 17. Juni 2016 eingerichtet.
Die APAS hat ihren Sitz in Berlin und unterhält weitere Standorte in Düsseldorf und in Eschborn. Die APAS ist eine Behörde im funktionalen Sinn, die organisatorisch in das BAFA eingegliedert ist. Dies betrifft insbesondere die Bereiche IT, Organisation und Personal. Dienstvorgesetzter der in der APAS tätigen Beschäftigten ist der Präsident des BAFA.
Aufbau
Die APAS bildet die Abteilung 1 innerhalb des BAFA (Organigramm). Entsprechend ihrer Aufgabenbereiche gliedert sich die APAS in zwei Unterabteilungen mit jeweils vier Referaten.
Die Unterabteilung „Inspektionen und Qualitätskontrolle“ führt ohne besonderen Anlass Inspektionen bei Praxen durch, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB durchführen. In dieser Unterabteilung werden zudem die öffentliche fachbezogene Aufsicht über das bei der WPK eingerichtete System der Qualitätskontrolle ausgeübt und grundsätzliche rechtliche und verfahrensbezogene Fragen bearbeitet.
Die Unterabteilung „Berufsaufsicht und Marktbeobachtung“ ermittelt anlassbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für Berufspflichtverletzungen bei Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB. Daneben wird die öffentliche fachbezogene Aufsicht über in der Zuständigkeit der WPK liegende Aufgaben wahrgenommen und die Entwicklung auf dem Markt für Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB beobachtet. Ferner werden dort Grundsatzthemen bearbeitet und die referatsübergreifende internationale Tätigkeit konzentriert.
Geschäfts- und Verfahrensordnung
Zur Innenorganisation der APAS hat das BMWK eine Geschäftsordnung erlassen, die am 17. Juni 2016 in Kraft getreten ist. Diese regelt insbesondere weitere Einzelheiten zum Aufbau der APAS, zur Unabhängigkeit und Integrität der Mitarbeiter, zur Arbeit der Beschlusskammern sowie zur Tätigkeit des Fachbeirates.
Zur Sicherstellung einer einheitlichen und transparenten Verfahrensweise hat der Leiter der APAS ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen in der WPO und der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 eine Verfahrensordnung für die Durchführung der Inspektionen nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO und der berufsrechtlichen Ermittlungen nach § 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 WPO erlassen, die durch das BMWK genehmigt wurde. Die Verfahrensordnung regelt u. a. Organisation, Planung und Durchführung der Inspektionen und der berufsaufsichtlichen Verfahren.
Die genannten Geschäfts- und Verfahrensordnungen konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben. Ihre Einhaltung wird im Wege der Rechtsaufsicht durch das BMWK überwacht.