Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Die Stärkung der Ambulanten Psychiatrischen Pflege und das Recht des psychisch erkrankten Menschen auf eine kompetente, umfassende und patientenorientierte Pflege ist das Ziel der BAPP.
Lange war die Versorgung der psychisch erkrankten Menschen im ambulanten Bereich nicht ausreichend geregelt und damit nicht gesichert. Gleichzeitig wurden aber Betten im klinischen Bereich abgebaut und der ambulante Sektor mit der Versorgung unvorbereitet konfrontiert.
Solange musste die Versorgung psychisch erkrankter Menschen mit den nicht ausreichenden und nicht fachgerechten Mitteln somatischer Leistungsmodule durchgeführt werden.
Durch die Neuregelung der Richtlinien über die Verordnung von „häuslicher Krankenpflege“ (§ 92 SGB V) wurde nun der Versuch unternommen Ambulante Psychiatrische Pflege (APP) zu regeln. Dieser aus unserer Sicht notwendige Schritt lässt aber noch viele Fragen offen.
Die BAPP versucht die Regelungen weiterhin bezüglich Praktikabilität und Qualität zu beeinflussen. Außerdem streben wir in Zusammenarbeit mit anderen Organisationen einen einheitlichen Rahmenvertrag zur APP an. Dieser soll bundesweit einheitliche Standards und Leistungsgrundlagen ermöglichen.
Die Umsetzung von APP dient außerdem der Gleichstellung von psychisch und somatisch Erkrankten. Den auf somatischem Gebiet ist es schon lange selbstverständlich, dass Betroffene zwischen unterschiedlichen Angeboten frei wählen können. Die Forderung nach einer Gleichstellung besteht bereits seit über 30 Jahren. In der Psychiatrie-Enquête stellte die Sachverständigen-Kommission u.a. diesen Aspekt heraus.
Die BAPP legt besonderen Wert auf eine berufsgruppen- und einrichtungsübergreifende Zusammenarbeit und versteht sich als länderübergreifendes Informations-Netzwerk.
Impressum: http://impressum.bapp.info