Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Die Geschichte des CFRV beginnt mit der IFRS-Verordnung der EU, welche kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz in der EU dazu verpflichtet hat, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Die notwendige Umstellung von HGB auf IFRS hat viele Unternehmen vor große Herausforderungen gestellt, insbesondere diejenigen, die nicht zu den DAX 30 zählten. Denn: unabhängig von der Unternehmensgröße (und den personellen und fachlichen) Accounting-Kapazitäten galten nun für alle die gleichen, viel umfangreicheren Regelungen.
Mit der Einführung der IFRS kam außerdem eine weitere Neuerung auf die Unternehmen zu: die Hinwendung zu einer sich am Kapitalwertkalkül orientierenden rechnungslegungsorientierten Bewertung. Diese damit einhergehenden für HGB-Anwender weitgehend neuen Ansätze der bilanziellen Bewertung erfordern detaillierte Kenntnisse sowohl der IFRS als auch der finanzwirtschaftlichen Bewertungsmodelle. Diese Kombination von Kenntnissen war bis dato relativ wenig verbreitet.
Als Mitglieder von Lehrstühlen für Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung und Finanzierung mit engen Verbindungen zu den Big Four haben wir erkannt, dass die Beratungskapazitäten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit den Mandaten der großen Unternehmen bereits ausgelastet waren. Daher gründeten wir das CFRV, um auch "ambitionierten" IFRS-Anwendern den Zugang zu dem dringend benötigten Knowhow anbieten zu können.
Seit 2006 beraten und trainieren wir daher insbesondere in Bereichen, die besonders bewertungslastig sind. Das sind vor allem der Impairment Test nach IAS 36, die Kaufpreisallokation und Goodwill-Bewertung nach IFRS 3 sowie die Bewertung von Immateriellen Vermögenswerten nach IAS 38. Ebenfalls stellen wir Ihnen unsere Expertise im Rahmen von DPR-Prüfverfahren zur Verfügung.