Über uns

Detlef Wuttke, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

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Über uns

Detlef Wuttke, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur 

Dürfen wir uns vorstellen?

„Anders sein als die Anderen“

Diesen Anspruch versuche ich in meiner Tätigkeit umzusetzen. Dabei stehen das Vertrauen in meine Arbeit und Sympathie im Vordergrund.

Beratung:

Katastervermessung ist rechtlich und fachlich kompliziert. Wir helfen Ihnen durch umfassende Beratung zum Ziel zu kommen: Wir bieten Ihnen 3 Möglichkeiten des Service an. Entscheiden Sie bitte selbst, welche Möglichkeit für Sie die Beste ist. 1. Schneller Kontakt - Anruf 0371 400 79 600 Sie nehmen telefonisch Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen während unserer Geschäftszeiten zwischen 8:00 – 16:30 Uhr (Mo. – Fr.) unter Tel. 0371 400 79 600 zur Verfügung. 2. E-Mail oder Kontaktformular - garantierte Antwort innerhalb 4 Stunden Sie schreiben uns eine E-Mail an kontakt@wuttke-vermessung.de oder Sie nutzen unser Kontaktformular auf unserer Internetseite. Wir reagieren innerhalb von 4 Stunden, außer Sonn- und Feiertags, in der Zeit von 6:00 – 22:00 Uhr. 3. Formularservice direkt - umfangreiche interaktive Unterstützung Sie nutzen die angefügten Dokumente und Anträge auf unserer Internetseite. Dabei können Sie die Dokumente ausdrucken, ausfüllen, oder das pdf-Dokument online ausfüllen, ausdrucken und uns per FAX oder Post zusenden. Bei Anträgen und Vollmachten benötigen wir Dokumente die unterschrieben sind. Alle Formulare besitzen Hilfen. Sie können damit Schritt für Schritt zum gewünschten Ziel kommen.

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Leistungen

Grenzwiederherstellung Flurstücksgrenzen bestehen aus zwei Grenzpunkten und der dazwischen liegenden linearen oder kreisförmigen Verbindungslinie. Bei der Grenzwiederherstellung wird die Grenze mit Hilfe von Katasternachweisen ermittelt. Werden Grenzmarken Vorort gefunden, erfolgt eine Überprüfung, ob sie mit ihren Festlegungen im Liegenschaftskataster übereinstimmen. Werden keine Grenzmarken gefunden, werden die Abmarkungsmängel durch Einbringen neuer Grenzzeichen behoben. Flurstücksbildung Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, ist meistens vorher eine Zerlegung des Flurstücks im Kataster erforderlich. Bevor die neuen Grenzen der Teilflächen festgelegt werden, ist eine Grenzwiederherstellung der alten Grenzen in einem bestimmten Umfang notwendig. Bei fehlenden Grenzzeichen wird durch einbringen neuer Grenzmarken der Abmarkungsmangel behoben. Genauso werden die neuen Grenzen abgemarkt. Neue Flurstücksnummern werden vergeben. Der Gebäudebestand, die Lagebezeichnung (Straßenname, Hausnummer) und die Nutzung der Trennstücke werden mit den Eintragungen im Liegenschaftskataster verglichen und ggf. korrigiert. Weiterhin werden die Flächen der entstehenden Flurstücke ermittelt. Katastervermessung an langgestreckten Anlagen Sie ist eine Sonderleistung. Sie beinhaltet Grenzwiederherstellungen und Flurstücksbildungen. Es ist die Bestimmung von Flurstücksgrenzen aus Anlass des Neubaus oder der Veränderung einschließlich des Ausbaus von Straßen, Bahnen, Dämmen und Gewässern. Die beantragte Streckenlänge muss mindestens 100m betragen. Gebäudeaufnahme Wesentliche Bestandteile des Liegenschaftskatasters sind die Flurstücke mit ihren Grenzen und die darauf befindlichen Gebäude. Um die Aktualität des Datenbestandes sicherzustellen, gehört es im Freistaat Sachsen zu den Pflichten des Eigentümers, Gebäude, die abgebrochen, neu errichtet oder in ihren Ausmaßen wesentlich geändert wurden, neu aufmessen zu lassen. Die Grundfläche des Gebäudes bzw. die Zustandsänderung am Gebäude sollte mindestens 10 m² betragen. Sonst kann auf die Aufnahme verzichtet werden. Aufnahme der Nutzung In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters wird für jedes Flurstück die Nutzung vermerkt. Gibt es verschiedenen Nutzungen werden die Abgrenzungen und Flächengrößen der Abschnitte erfasst. Wird die Nutzung geändert ist der Eigentümer im Freistaat Sachsen gesetzlich verpflichtet den geänderten Zustand aufnehmen zu lassen. Nutzungen werden mit wenigen Ausnahmen ab einer Fläche von 500 m² erst unterschieden. Sonst werden sie zusammenfassend festgelegt. Sicherung von Grenzmarken Wer Arbeiten vornehmen will, durch die die Gefahr einer Veränderung, Beschädigung oder Entfernung von Grenzmarken besteht, hat deren Sicherung zu veranlassen. Diese Anträge werden kurzfristig bearbeitet. Eine Grenzsicherung zieht eine Grenzwiederherstellung nach Abschluss der Baumaßnahmen nach sich. Verschmelzung von Flurstücken Ziel ist aus mehreren Flurstücken ein neues Flurstück zu bilden. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Eintragungen im Grundbuch dem nicht entgegenstehen und der Grundstückseigentümer zustimmt. Ich biete Ihnen umfassende Hilfe beim Schaffen der Voraussetzung an. Nicht mehr benötigte Grenzmarken werden entfernt. Vereinigung oder Teilung von Grundstücken Dies sind Leistungen, welche das Grundbuchamt für sie erbringt. Ich führe die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift bei der Antragstellung aus. Dabei prüfe ich, ob die zu vereinigenden Grundstücke örtlich und wirtschaftlich eine Einheit bilden oder wenn die Teilung erforderlich ist, um diese Einheit herzustellen. Beurkundung von Tatbeständen Ich beurkunde auf Antrag Tatbestände, dich ich an Grund und Boden durch vermessungstechnische Ermittlungen festgestellt habe. Nachholen von Abmarkungen Die Abmarkung eines Grenzpunktes kann ausgesetzt werden, wenn die Erhaltung der Grenzmarken durch unmittelbar bevorstehende Bauarbeiten oder ähnliche Maßnahmen gefährdet ist. Wenn die Maßnahmen abgeschlossen und die Gründe weggefallen sind, ist die Abmarkung nachzuholen. Lageplan zum Bauantrag Als Sachverständiger fertige ich Lagepläne zum Bauantrag gemäß §9DVOSächsBO. Ich besitze ein umfangreiches Fachwissen und langjährige Erfahrung, besonders bei schwierigen Grundstücks,- Gebäude- oder Grenzverhältnissen. Wir sind Spezialisten im Abstandsflächenrecht. Lageplan zum Baulasteintrag Übernimmt ein Eigentümer auf seinem Grundstück Baulasten von Nachbargrundstücken, übernehme ich auf Antrag die Eintragung dieser Lasten in Lagepläne bzw. fertige die Lagepläne an. Impressum

Steckbrief

Branche

  • Sonstige Dienstleistungen