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Dürfen wir uns vorstellen?

Ich biete die Aufnahme und Prüfung ortsveränderliche Geräte nach DGUV v3

Die Geräte werden in eine eigene Datenbank eingepflegt und ständig auf fällige Termine überprüft!

Die Regelmäßigkeit der Prüfung ortsveränderlicher Geräte(Arbeitsmittel) und elektrischer Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Prüfung ortsveränderlicher  Geräte  ist  je nach   Einsatzart   entweder    jährlich   (unter baustellenähnlichen Bedingungen)   oder   alle  zwei   Jahre   (unter  büroähnlichen  Bedingungen) vorgesehen. Die  Prüfung   ortsfester   elektrischer  Anlagen muss  dagegen  in   der  Regel  alle   vier  Jahre  durchgeführt  werden,  wobei   für   risikobehaftete   Anlagen   gesonderte   Intervalle  festgelegt  werden können. Schließlich  existiert  eine  eigene  DIN-Richtlinie   für  medizinische elektrische Geräte: Hier gibt der Hersteller die Prüffristen vor, welche in den meisten Fällen ein Jahr betragen.

Steckbrief

Branche

  • Energiewirtschaft