Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Ich biete die Aufnahme und Prüfung ortsveränderliche Geräte nach DGUV v3
Die Geräte werden in eine eigene Datenbank eingepflegt und ständig auf fällige Termine überprüft!
Die Regelmäßigkeit der Prüfung ortsveränderlicher Geräte(Arbeitsmittel) und elektrischer Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Prüfung ortsveränderlicher Geräte ist je nach Einsatzart entweder jährlich (unter baustellenähnlichen Bedingungen) oder alle zwei Jahre (unter büroähnlichen Bedingungen) vorgesehen. Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen muss dagegen in der Regel alle vier Jahre durchgeführt werden, wobei für risikobehaftete Anlagen gesonderte Intervalle festgelegt werden können. Schließlich existiert eine eigene DIN-Richtlinie für medizinische elektrische Geräte: Hier gibt der Hersteller die Prüffristen vor, welche in den meisten Fällen ein Jahr betragen.