Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Gründungshistorie
Wir sind ein Unternehmen mit Sitz in Strasbourg, Frankreich. Gegründet 2007 als Immobilienunternehmen für den Kauf und Verkauf von Immobilien aller Art.
Dazu war eine Sparte für Dienstleistung mit EU-Entschuldung angedacht. Diese Sparte entwickelte sich zu einem immer stärkeren Standbein und macht heute 80 % unserer Tätigkeit aus.
Tätigkeitsbereiche
Mit dem Immobilienankauf und Verkauf ist eine Sparte entstanden, die wir bis heute immer weiter ausgebaut haben:
Die Beratung in der Insolvenz und im Zwangsversteigerungsverfahren.
Im heutigen Zeitalter hat man schnell durch falsche Finanzberater, Bankberater und auch durch eigene Umstände wie Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit finanzielle Engpässe, die dann die Erfüllung der Verpflichtungen nicht mehr zulassen.
Schnell ist die Bank dabei, die Kreditlinien herunter zu fahren. Im weiteren Verlauf werden dann die Kredite gekündigt. Hat die Bank beschlossen, Sie als Kunden abzuservieren, zu keinem Gespräch mehr bereit ist.
Dann beginnt es mit der einfachen Kreditkündigung und der Aufforderung der Rückzahlung eingeräumter Kredite. Meistens ist dies in der Kürze nicht möglich oder gar die Banken lehnen ein Arrangement bei Ihnen als neuer Kunde ab. Nicht selten durch den sofortigen Eintrag der Kreditkündigung Ihrer Hausbank. Damit werden nach Basel II und Basel III alle Kreditaufnahmen unmöglich.
Werden die Kredite nicht zurück geführt, dann beginnt die Verwertung der Sicherheiten. Damit wird die Zwangsversteigerung eingeleitet. Hier ist eine Kreditaufnahme unmöglich.
Folglich ist der Verlust des Eigentums unausweichlich, wenn nicht ein Wunder geschieht. Wunder aber geschehen nicht, wenn man keine Partner hat, die sich in dem Metier auskennen und Mittel und Wege haben, eine Problemlösung zu erarbeiten.
Wir sind echte Problemlöser beim Beschaffen von Barliquidität, Eigenkapitalnachweise zur Ersteigerung etc.
Hierbei arbeiten wir mit bewährten Kooperationspartnern zusammen, die schnell und rasch handeln. Unkompliziert, solange der Wert Ihres Objektes zum Arrangement steht.
Sie erhalten kein Geld für eine überschuldetet Immobilie von uns! Der Gegenwert muss schon vorhanden sein. In der Regel wird bis 70% max. 80 % des Verkehrswertes finanziert und umgeschuldet.
Zudem ist die Möglichkeit gegeben, für Sie das Objekt zu ersteigern, um dann in 12-24 Monaten einen Rückkauf von Ihnen durchzuführen.
Bei gewerblichen Kunden wird zumeist auch unsere Erfahrung als Unternehmensberater gefragt.
Wir arbeiten sehr vielschichtig, kompetent und mit zuverlässigen Kooperationspartnern.
Selbstverständlich gehören auch Anwälte, Steuerberater zu unseren Partnern, die wir dann auch konsultieren und Lösungen herbei führen helfen.
Wir können nicht in allen Fällen helfen. Auch suchen wir unsere Kunden sorgfältig aus.
Hierzu gehört, dass man gegenseitig Vertrauen hat. Offenheit in persönlichen Belangen und den Willen, das Problem zu lösen.
Wenn dies alles nicht mehr greift und hilft bleibt nur die Möglichkeit der:
EU-Entschuldung
Die Eu-Entschuldung greift, wenn das Objekt nicht gerettet werden kann und man mit den Kosten eines solchen Verfahrens und den Restschulden möglichst schnell wieder finanziell unabhängig werden möchte.
Warum dieser Weg und nicht die Privatinsolvenz in Deutschland?
In Deutschland wird über die Privatinsolvenz der Verbraucher entschuldet. Dies geschieht in einem Verbraucherinsolvenzverfahren über 6 Jahre hinweg, wo der Insolvenzverwalter die nicht pfändbaren Teile von z.B. einem ledigen Schuldner 1024,00 Euro, als Selbstbehalt belässt und die darüber hinaus verdienten Gehalts- oder Einkommensanteile an die Gläubiger zurück führt. Das heißt für Sie , 6 Jahre sowie ein zusätzliches Jahr , also insgesamt
7 Jahre , nie mehr Geld zur Verfügung zu haben. Egal wie hoch das Einkommen. Die meisten Schuldner hören auf zu arbeiten, da die Lust am Job nicht mehr groß ist.
Zudem wird das alles auch in der Schufa vermerkt. Das bedeutet, dass selbst nach den 7 Jahren noch der Eintrag der Privatinsolvenz in der Schufa für Banken und sonstige Geschäftspartner zu sehen ist und dann sicherlich nicht z.B. bei Otto-Versand ein Artikel auf Raten gekauft werden kann.
Auch eine Bank wird keinen Überziehungskredit zulassen etc.
Doch Vorsicht! Steuerschulden werden bei diesem Verfahren nicht erlassen!!!
Mit der EU-Insolvenz ist die Möglichkeit gegeben, dass Sie innerhalb von 18 Monaten eine Lossprechung erhalten. Dafür müssen Sie in Frankreich und in England jeweils eine ganz bestimmte Region bewohnen und dort leben.
Hier werden aber alle Schulden, auch die Steuerschulden mit erlassen.
Ein schnelles, auch etwas teures Verfahren aber die eleganteste Lösung, schnell wieder finanziell flott zu werden.
P-Konto was ist das?
Das P-Konto wurde von der Bundesregierung als Möglichkeit eingeführt, dass man bei Zahlungsunfähigkeit ein Konto für seine Zahlungsverpflichtungen hat und damit auch Transaktionen ausführen kann. Die Banken sind verpflichtet, ein solches Konto zu eröffnen, wenn Sie als Kunde dies möchten.
In der Realität wird jedoch meist der Kunde abgewiesen oder mit hohen Gebühren belastet.
Dazu wird keine Möglichkeit des Internet-Bankings gegeben noch sind die Konten vor Zugriffen und Nachforschungen sicher. Es gibt keine Bankkarte zum Geld abheben und keine Kreditkarte.
Sie haben diese oder ähnliche Probleme? Suchen nach einem kompetenten, persönlichen Ansprechpartner?
Wir helfen Ihnen dabei. Mit Anwälten in der Region. Sei es in Frankreich oder in England.
Stecken Sie also nicht den Kopf in den Sand sondern werden Sie aktiv.
Gestalten Sie einfach Ihre Zukunft neu!!
Wir machen den Weg dazu wirklich frei.
Kontaktieren Sie uns über die Homepage oder unsere Kontaktdaten.
Werden Sie aktiv. Nutzen Sie unsere Erfahrung und Verbindungen.
Garantiert gibt es immer eine Lösung.