Über uns

Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwarzwald eG

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Über uns

Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwarzwald eG 

Dürfen wir uns vorstellen?

Die neue Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwarzwald eG,

die Organisation für den privaten und kommunalen Waldbesitzer

Die sich weiter verändernden Rahmenbedingungen in der Forst- und Holz Wirtschaft lösten in der Vorstandschaft und bei den Mitgliedern der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Mittlerer Schwarzwald (FMS) Überlegungen zur Veränderungen in der Unternehmensstruktur und der Unternehmensausrichtung aus.

Es wurde nun auf dem Weg der kontinuierlichen Entwicklung der forstlichen Zusammenschlüsse, der bis fast in die Mitte des zurückliegenden Jahrhunderts zurückreicht, seitens der kommunalen und privaten Waldbesitzer ein weiterer großer Schritt gegangen.

Die FMS wurde mit der FMS Forstservice GmbH verschmolzen und in die Forstwirtschaftliche Vereinigung Schwarzwald eG umgewandelt.

Die Waldbesitzer verfügen nun über eine Organisation, in der sie als Mitglied noch deutlicher in der Rolle Eigentümer, Kunde und Entscheidungsträger präsent sind. Die problemlose Aufnahme von Neumitgliedern, flache und einfachere Strukturen, Erhöhung der Identifikation und Transparenz sowie eine weitere Intensivierung der Dienstleistungen werden die weiteren Entwicklungen fördern. Hierbei wurde durch Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung folgende strategische Unternehmensausrichtung definiert:

Das Waldbesitzerunternehmen FVS eG,

· Ein Unternehmen von Waldbesitzern für Waldbesitzer

· Die Mitglieder in der Rolle Eigentümer, Kunden, Entscheidungsträger

· FVS eG wird durch die Waldbesitzer/Mitglieder gesteuert

Optimierung der Erträge beim Waldbesitzer (konform eG Satzung)

Kooperationen mit Partnern, Mitglieder, Forstrevier, Forstverwaltung, Landkreisen

Erhalt und Ausbau regionaler Strukturen

· Durch Förderung der land-/forstwirtschaftlichen privaten/kommunalen Betriebe unter anderem durch ständige Vermarktungsmöglichkeiten, somit hohe Vermarktungs- und Erlössicherheit

· Durch Einsatz von Unternehmen aus der Region

· Wo möglich Vermarktungsansatz „Holz der kurzen Wege“

Die FVS steht nun also Waldbesitzern, die nicht schon über eine Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Mitglied bei der FVS sind, offen. Dies können kommunale oder private Einzelmitglieder aber auch forstliche Vereinigungen (z.B. FBG´en) sein. Auch Personen oder Firmen die Wald bewirtschaften, also Forstunternehmen können die Mitgliedschaft in der FVS beantragen.

Mit der Aufnahme in die Genossenschaft erschließen sich dem Mitglied zunächst die Möglichkeiten über sein Stimmrecht an der Ausrichtung und den Beschlüssen in seinem Unternehmen mitentscheiden zu können.

Die Mitgliedschaft begründet sich in einem jährlichen Mitgliedsbeitrag sowie in einer Einlage auf die eine Dividende und eine Rückvergütung (Volumen/Mobilisierungsprämie) bezahlt wird.

In erster Linie steht Ihm aber das komplette Dienstleistungsangebot der FVS eG offen.

Dies ist in der Satzung zunächst grundsätzlich definiert:

· Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.

· Die Genossenschaft verwirklicht den Unternehmensgegenstand insbesondere durch das Angebot und die Durchführung der Waldbewirtschaftung die sämtliche forstliche Dienstleistungen beinhaltet.

Das Mitglied kann also abhängig von seinen Ansprüchen, modulartig gestaltet, bestimmte Dienstleistungen wie z.B. die Abwicklung Holzvermarktung, die für alle Sortimente angeboten wird, nutzen. Es kann aber auch die Abwicklung von Selbstwerbungshieben bis hin zur kompletten Waldbewirtschaftung über Waldpflegeverträge in Anspruch genommen werden.

Bei dem Angebot der Dienstleistung gegenüber den Waldbesitzern wird grundsätzlich unterschieden zwischen:

· Waldbesitzer, die Mitglied in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) sind, die wiederum Mitglied in der FVS eG ist. Hier wird das Dienstleistungsangebot in enger Abstimmung mit der FBG, beziehungsweise mit dem FBG Geschäftsführer sowie dem Forstrevierleiter, der teilweise FBG Geschäftsführungsfunktionen inne hat, formuliert. Das gleiche gilt für Bereiche, in denen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden oder wurden.

· Kommunale und private Waldbesitzer, die direkt Mitglied in der FVS eG sind. Hier können sämtliche Dienstleistungen vom Waldbesitzer oder dessen für ihn wirtschaftenden Vertreter (z.B. kommunaler Revierleiter) nach Bedarf abgerufen werden.

· Nichtmitgliedern stehen konform der Satzung ebenfalls sämtliche Dienstleistungsangebote zur Verfügung. Sie werden dort jedoch zu angepassten Konditionen angeboten.

Steckbrief

Branche

  • Energie, Wasser, Umwelt