Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Der Versicherungsmakler (Broker) ist an keine Gesellschaft gebunden. Im Gegensatz zu den gebundenen Vermittlern (Vertretern) erhält er vom Kunden einen Beratungs- und Vermittlungsauftrag, ähnlich einem Rechtsanwalt.
SEINE LOYALITÄT IST AUSSCHLIESSLICH DEM KUNDEN GESCHULDET!
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsmakler wird in einem Maklervertrag geregelt. Spätestens seit dem Vermittlergesetz vom Dezember 2006 muss der Makler über die Wünsche des Kunden und die daraus resultierenden Vorschläge (mit Begründung) ein Beratungsprotokoll führen. Es sollte von allen Gesprächspartnern unterzeichnet werden und dem Kunden muss eine Kopie ausgehändigt werden.Alternativ kann der Kunde auf ein Beratungsprotokoll verzichten, was im Streitfall nachteilig für den Kunden sein kann.
Ergänzend dazu gibt es noch die Maklervollmacht, die den Makler nach außen, z. B. gegenüber den Versicherungsgesellschaften, als Sachwalter des Kunden legitimiert und in der der Umfang der mit dem Mandanten vereinbarten Vollmachten geregelt ist. Diese Vollmacht legt der Makler bei der Versicherungsgesellschaft vor, bei der er z. B. im Auftrage des Mandanten eine Sachversicherung kündigt, neu abschließt oder eine Schadensregulierung anmeldet.
Versicherungsvertreter sind im Normalfall Handelsvertreter nach § 84 HGB. Typischerweise sind sie für eine Versicherungsgesellschaft tätig (gebundener Vertreter) und vermitteln das Versicherungsgeschäft dieser einen Gesellschaft an die Kunden. Es besteht eine Verpflichtung gegenüber der Versicherungsgesellschaft - geregelt im Vertretungsvertrag zwischen Vermittler und Versicherer. Eine Abwandlung ist der Mehrfachvertreter, der für mehrere Versicherungsunternehmen tätig wird. Er sucht sich eine Anzahl Unternehmen aus, für die er das Versicherungsgeschäft vermittelt.
(Definitionen aus WIKIPEDIA)