Über uns

Ingenieurbüro Demandt

Cover Image

Über uns

Ingenieurbüro Demandt 

Dürfen wir uns vorstellen?

Was wir tun ....

Als Initiator plant und baut Herr Michael Demandt, Johannes-Wilhelm-Geiger-Weg 7 in 24768 Rendsburg den Bau von Wohnungen mit Betreuungsangebot als Eigentümer und Vermieter in eigener Regie.

Diese Wohnungen werden in der Regel je Projekt zu einem Prozentsatz von 40 bis 50 % in Abstimmung mit der Belegenheitsgemeinde und der Investitionsbank Schleswig-Holstein im Rahmen des Landeswohnungsbauprogramms des Landes Schleswig-Holstein (1. Förderungsweg) öffentlich gefördert. Die Planung richtet sich daher nach den einschlägigen Förderungsbestimmungen des Landes für Altenwohnstätten (u.a. Wohnungsbauförderungsbestimmungen vom 02. Juli 2004 / Amtsblatt Schleswig-Holstein S 464), Finanzierungsrichtlinien in der Neufassung vom 16.12.1992 (Amtsblatt Schl.-H. 1993 S. 73), Planungsempfehlungen des Landes für Altenwohnungen mit Betreuungsangebot, bekanntgegeben mit Erlass des Innenministers vom 13.12.1990 bzw. der ARGE Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen. Damit sind sämtliche Wohnungen konzeptionell Senioren-gerecht sowie Rollstuhl-geeignet.

Die Vergabe der Wohnungen an Berechtigte erfolgt entsprechend den Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes (insbesondere nach den §§ 4 und 5 WoBindG) über die Belegenheitsgemeinde. Es werden bei der Planung und Umsetzung Gemeinschaftsräume für die Mieter derart ausgestaltet, dass der Um-/Rückbau zu einer weiteren Wohnung nach den

Kriterien der Öffentlichen Förderung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.

Es ist immer wieder wichtig herauszustreichen, dass Herr Demandt keinen Eigentumswohnungs-Bau betreibt, sondern alle Objekte im eigenen Besitz behält und die Wohnungen mit einer eigenen Hausverwaltung vermietet.

Die je nach Bedarfsfall konzipierte Betreuung der Mieterinnen und Mieter in den von Senioren genutzten Wohnungen übernimmt ein Pflegedienst, wobei die Inanspruchnahme nicht zwingend, sondern nur als Angebot zu verstehen ist! Grundsätzlich achtet Herr Demandt darauf, dass sich seine Projekte in Ortsteil-zentraler Nähe befinden, um eine möglichst fußläufige Erreichbarkeit der für den Tagesbedarf und -ablauf erforderlichen Einrichtungen wie:

• Bahnhof

• Ärzte

•Apotheke

• diverse Einkaufsmöglichkeiten

• Post

• Kirchengemeinde

• Altenbegegnungsstätte zu gewährleisten. Ansonsten sollte über ein gut organisiertes Nahverkehrsnetz (Busse/Bahn/Fahrdienste) eine überdurchschnittlich gute Anbindung gegeben sein. Dienstleistungsbetriebe wie Friseur, medizinische Bäder, Massagen und Fußpflege sollen fußläufig innerhalb einer Entfernung bis 1.000 m zu erreichen sein. In unmittelbarer Nähe befinden sich in aller Regel diverse Gastwirtschaften, in denen ein preiswerter Mittagstisch eingenommen und Festlichkeiten begangen werden können. Ebenso wäre es von diesen Lokalitäten aus möglich, eine Essensversorgung außer Haus für einige Bewohnerinnen und Bewohner zu schaffen, die nicht mehr in der Lage sind, sich selbst zu bekochen. Eine Alternative hierzu besteht in der Teilnahme an einem Angebot von „Essen auf Rädern“.

Einrichtungen für das Betreuungsangebot

Auch alternde und hochaltrige Menschen wollen weiterhin vor allem „wohnen“; trotz Pflegebedarf selbstbestimmt und selbstverantwortlich. Befragt nach den Wohnwünschen im Alter hat nach wie vor hat das Wohnen in der eigenen Wohnung die erste Priorität! Das Motto muss lauten „Altwerden und wohnen bleiben“. Diesem Kundenwunsch kommt das gemeinsame ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungskonzept nach. Es stellt sicher, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in den barrierefrei gestalteten Altenwohnungen im Bedarfsfall durch das qualifizierte Personal der ambulanten Pflege betreut und begleitet werden. Hier ist es möglich auch mit einem erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarf so lange wir möglich Daheim zu bleiben.

Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung

Zu den Wohnungen gehören selbstverständlich die üblichen Wohnungs-Zubehörräume wie Waschküche mit der Aufstellmöglichkeit einer Waschmaschine, ein Trockenraum, ein Fahrrad-Abstellraum sowie Abstellflächen für Rollstühle. Jede Wohnanlage verfügt über barrierefreie Zugänge ebenso wie über Aufzugsanlage(n). Des Weiteren werden die Gebäude unterkellert. Das Kellergeschoss ist neben den Treppenhäusern über den Aufzug angebunden.

Gemeinschaftsräume für Begegnungen, Gespräche und festliche Anlässe werden in der Altenwohnanlage angeboten. In Abhängigkeit von Bedarf und Konzeption sind zusätzliche Einrichtungen wie Sozialräume, Sauna, Pflegebad sowie Fitnessräume ebenso vorstellbar wie ein mittelgroßer Begegnungsraum mit kleiner Pantry und Rollstuhl-gerechter WC-Einrichtung. Im Rahmen der Freiflächen auf dem Grundstück werden Möglichkeiten zur Begegnung und Kommunikation geschaffen. Für ein Angebot an Gästezimmern muss auf Hotels und Pensionen zurückgegriffen werden, die ebenfalls fußläufig gut von der Wohnanlage aus erreichbar sein sollten.

Technische Ausstattung der Wohnungen

Der barrierefreie Zugang zum Haus und zu den Wohnungen ist eine Selbstverständlichkeit. Die Gestaltung der Frei- und Bewegungsflächen innerhalb und außerhalb des Gebäudes wird mit größter Sorgfalt vorgenommen. PKW-Stellplätze werden in ausreichender Zahl vorgehalten. Die technische Ausstattung aller Räume (Elektro), die haustechnischen Installationen (Heizung, Lüftung, Sanitär) sowie die Maßnahmen zum Wärme- und Schallschutz entsprechen den einschlägigen Normen und Planungsempfehlungen für Altenwohnungen mit Betreuungsangebot des Innenministers des Landes Schleswig-Holstein. Dazu gehört auch die Installation eines Notruf-Grundsystems. Die im Folgenden aufgelisteten Eigenschaften und Ausstattungsdetails werden selbstverständlich berücksichtigt:

• Aufzugsanlage für den barrierefreien und komfortablen Zugang der Geschosse

• Schwachstrom-Installation für Telefon und Notrufsystem

• bodengleiche Duschen, nutzbar auch von Rollstuhl-Fahrern

• klappbare Duschsitze und zusätzliche Haltegriffe auf Wunsch, rutschhemmender Belag

• unterfahrbare Waschtische mit Handbrausearmaturen auf Wunsch

• zusätzliche Arbeitsplatte in der Küche für das Arbeiten im Sitzen auf Wunsch

• Einbau einer Gefahrenschließung bei den Türschlössern

• und anderes ....

Die Vermietung der Wohnungen ist nicht gekoppelt an den möglichen Abschluss eines Mieterservicevertrages. Dieser wird aber selbstverständlich angeboten und kann von den Mietern einzeln und nach ganz persönlichen Kriterien abgeschlossen werden. Der Planung, Errichtung und späteren Nutzung der Altenwohnungen mit Betreuungsangebot liegt der Gedanke zugrunde, dass es sich bei diesen Wohnungen eigentlich um normale Wohnungen handelt, die aber durch Konzeption und Ausstattung insbesondere auch für ältere Menschen geeignet sind, die sich

vorstellen können, die möglichen Angebote irgendwann einmal nutzen zu wollen oder aber gleich mit Einzug in Anspruch zu nehmen.

Was wir tun können ....

Konzept für „Ambulante Quartiersprojekte für Menschen mit und ohne Betreuungs- und Pflegebedarf“

I. Einleitung

Unsere Pflege-Partner sind i.d.R. gemeinnützige Unternehmen, die überregional, landesweit arbeiten und Leistungen der stationären und ambulanten Pflege sowie Betreuung für ältere und hochbetagte Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit demenziellen Erkrankungen, mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit geistig- mehrfachen Behinderungen in Schleswig-Holstein erbringen.

Als Träger von vielfältigen Angeboten haben sich unsere Pflege-Partner die Aufgabe gestellt, Menschen umfassend, professionell, zeitgemäß und menschenwürdig zu helfen. An vielen Standorten in Schleswig-Holstein halten diese vielfältige gemeindeorientierte Pflege- und Betreuungsangebote zur gesundheitlichen Stabilisierung und zur gesellschaftlichen Teilhabe vor.

Die Pflege-Partner verfügen über eine jahrzehntelange Erfahrung in der Pflege besonderes vulnerabler Menschen und haben dieses Wissen in ihren langjährigen sozial-/ gemeindepsychiatrischen Wurzeln integriert. Sie nutzen dieses Vermögen zur Entwicklung inklusiver i.d.R. ambulant betreuter Wohn- und Lebenskonzepte für alle Menschen.

Ein besonderes Angebot unserer Pflege-Partner stellen die „Ambulant betreuten Hausgemeinschaften“ dar, ebenso das „ambulante Quartierskonzept für alle Menschen mit und ohne Betreuungs- und Pflegebedarf auch für Menschen mit einer Demenz oder einer Behinderung“.

Die aktuelle und zukünftige demografische Entwicklung unserer Gesellschaft ist maßgeblich durch die steigende Zahl alter und vor allem hochaltriger Menschen gekennzeichnet. Diese zahlenmäßige Entwicklung korrespondiert mit einem deutlichen Anstieg geronto-psychiatrischer Erkrankungen, vor allem der Demenzen. Die angemessene Versorgung unserer alternden Bevölkerung zählt zu den großen Herausforderungen, die unsere Gesellschaft zu bewältigen hat.

In die Umsetzung dieser Aufgaben wollen unsere Pflege-Partner ihre betreuerische und pflegerische Kompetenz einbringen. Unter Maßgabe der Stärkung und Erhaltung selbstständiger Lebensführung haben sie den spezifischen Bedürfnissen psychisch erkrankter und/oder an Demenz erkrankter, älterer und alter Menschen angemessene Unterstützungs- und Hilfeangebote entwickelt und werden sie an mehreren Standorten aufbauen bzw. betreiben sie bereits. Dafür ist ein altersgerechtes Gesamtkonzept „aus einem Guss“ erforderlich.

Gesamtkonzept bedeutet für unsere Pflege-Partner:

Gleich, ob niedrigschwellige Angebote wie z. B. haushaltsnahe Dienste, Einkauf, Betreuungsangebote und Beratung für Angehörige oder eine 24 h-Betreuung und -Pflege benötigt werden, alle Menschen können im Rahmen eines Quartierskonzepts ambulant versorgt und umsorgt werden.

II.Wünsche der Kunden und Bürger

Durch die enge Zusammenarbeit mit den Kunden, ihren Angehörigen, den gesetzlichen Betreuern, den Leistungsträgern und den Ärzten haben sie einen sehr guten Überblick über die Wünsche der Kunden und Bürger bekommen, die wie folgt kurz beschrieben werden:

• verlässliche, flexible und individuelle Pflege- und Betreuungspakete in unterschiedlicher Intensität aus einer Hand

• neue/alternative Wohn- und Betreuungskonzepte im Quartier

• (Hausgemeinschaften, servicekompatibles Wohnen, ambulante Pflegeund Betreuungsleistungen, Nachbarschafts-Café/Anlaufstelle und Treffpunkt) • aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, eingebunden sein und somit gesellschaftliche Verantwortung auch im hohen Alter oder im Falle einer Pflegebedürftigkeit übernehmen und beibehalten.

In Folge wird das Quartierskonzept unserer Pflege-Partner beschrieben:

III. Ambulantes Quartierskonzept

„Wohnen und Leben im Quartier“ ist ein Wohn- und Unterstützungsangebot für ältere Menschen und Menschen mit Hilfebedarf, die trotz Unterstützungsbedarf selbstbestimmt in ihrer eigenen Häuslichkeit und innerhalb ihres Stadtteils im Quartier leben wollen.

Das Quartierskonzept unserer Pflege-Partner basiert auf drei Säulen:

1. Eine ambulant betreute Hausgemeinschaft für i.d.R. 12 Menschen mit Hilfebedarf und/ oder einer ambulant betreuten Hausgemeinschaft für 12 Menschen mit Demenz 2. Service-kompatible Wohnungen 3. Das Umsorgungspaket

Erste Säule

Ambulant betreute Hausgemeinschaft für 12 Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf

Personenkreis Das Betreuungsangebot einer Hausgemeinschaft richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf, bei denen gleichzeitig ein Betreuungsbedarf vorliegt aufgrund von:

• sozialer Isolation

• problematischem sozialen Verhalten

• fehlender Fähigkeit zur selbständigen Tagesstrukturierung und Alltagsbewältigung

• drohendem Umzug in eine stationäre Einrichtung aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Unterstützung durch ein soziales Umfeld

• Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Das Betreuungsangebot richtet sich dabei insbesondere an Menschen, die vor Einzug in die Hausgemeinschaft ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Musterstadt im Kreis begründet haben. Bei Vorliegen einer fachärztlichen Diagnose aus dem Bereich der demenziellen Erkrankungen ist ein Einzug in diese ambulant betreute Hausgemeinschaft nicht möglich. Das Angebot ist ebenfalls nicht für Menschen geeignet, die einer geschlossenen Unterbringung wegen Selbst- und Fremdgefährdung bedürfen oder die Leistungen der Eingliederungshilfe benötigen.

Definition

Die ambulant betreute Hausgemeinschaft ist ein Unterstützungsangebot für Menschen mit Hilfebedarf in ihrer eigenen Häuslichkeit. Sie erhalten Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und der Organisation des Alltagslebens. In der Hausgemeinschaft gruppieren sich 12 Mietwohnungen/Appartements um eine große Wohnküche als zentraler Wohn- und Lebensmittelpunkt (ca. 50 m² pro Appartement inkl. Gemeinschaftsräumen). Hier ist für mehrere Stunden innerhalb einer Kernzeit der Hauptarbeitsort der Bezugspersonen der Hausgemeinschaft. Sie geben Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags und der Tagesstrukturierung.

Ziel der Leistung

Ziel der Betreuungsleistung ist es, den in der Hausgemeinschaft lebenden Menschen ein Leben in der eigenen Häuslichkeit und in häuslicher Gemeinschaft zu ermöglichen. Die Betreuung zielt insbesondere auf die Förderung der Selbständigkeit in der Haushaltsführung, die Förderung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags. Die Maßnahmen sollen die Betreuten in der alltagspraktischen und sozialen Kompetenz und Fertigkeit stärken, bei der Gestaltung sozialer Kontakte unterstützen sowie eine zunehmende Pflegebedürftigkeit verhindern. Durch die Betreuung soll den Menschen weitgehend ein Leben in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht werden, um so die Notwendigkeit einer stationären Unterbringung so weit wie möglich zu verhindern.

In dieser Hausgemeinschaft werden:

1. Rollstuhlgeeignete/Barrierearme, individuell zu gestaltende Appartements sowie entsprechende Gemeinschaftsräume bereitgestellt 2. Unterstützungen bei der Gestaltung des Alltagslebens und der Tagesstrukturierung angeboten. Eine Rufbereitschaft ist über den ambulanten Pflegedienst sichergestellt 3. individuell notwendige Pflegeleistungen nach SGB XI und behandlungspflegerische Leistungen nach SGB V, je nach persönlicher Pflegebedürftigkeit, erbracht 4. Betreuungsangebote für Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf der Pflegestufen 0, I, II, III gemacht. Es sind insbesondere Menschen, die aufgrund von Einschränkungen in ihrer Eigenkompetenz bei der Haushaltsführung in ihrer Wohnung und in der sozialen Alltagsbewältigung persönliche Hilfe benötigen. 5. keine Menschen wohnen können, die einer geschlossene Unterbringung bedürfen.

Die dort lebenden Menschen behalten ihren Mieterstatus.

Die von den Betreuten jeweils frei wählbaren ambulanten Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung stellen im Einzelfall Leistungen der häuslichen Pflege gemäß § 36 SGB XI dar und sind nicht Gegenstand der Leistungs- und Prüfungsvereinbarung für die Betreuungsleistungen, die in der Hausgemeinschaft angeboten werden. Die Wahlfreiheit der Betreuten bei der Auswahl von Pflegediensten gemäß § 2 Abs. 2 SGB XI wird durch das Angebot der Pflege-Partner insoweit nicht eingeschränkt.

Ambulant betreute Hausgemeinschaft für 12 Menschen mit Demenz

Personenkreis Das Betreuungsangebot richtet sich an pflegebedürftige Menschen der Pflegestufen I, II, III mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen. Es sind insbesondere Menschen, die aufgrund von Einschränkungen in ihrer Eigenkompetenz bei der Haushaltsführung in ihrer Wohnung und in der sozialen Alltagsbewältigung persönliche Hilfe benötigen.

In besonders zu begründenden Einzelfällen kann der Betreuungsdienst bis zu zwei Personen mit Hilfebedarf unterhalb der Pflegestufe I betreuen.

In der ambulant betreuten Hausgemeinschaft für Menschen mit Demenz Menschen werden den betroffenen Personen Sicherheit, Orientierung, Stabilität und Unterstützung bei der Organisation des Alltags gegeben, um ihnen die Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Vordergrund steht eine an der Normalität des Alltagslebens ausgerichtete Aktivierung und Unterstützung der betroffenen Menschen, notwendige Pflege tritt durch die ambulante Form in den Hintergrund. Die Alltagsbegleiter/innen und der Pflegedienst sind Gäste im Haus.

Organisationsform

Das Konzept der ambulant betreuten Hausgemeinschaft basiert auf den drei Säulen:

► Bereitstellung einer barrierearmen, individuell zu gestaltenden Mietwohnung sowie entsprechender Gemeinschaftsräume, ► Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und Tagesstrukturierung durch Präsenzkräfte / Alltagsbegleiterinnen für täglich 24 Stunden ► Vermittlung individuell notwendiger Pflegeleistungen nach SGB XI und V.

Die ambulant betreute Hausgemeinschaft ist ein Unterstützungsangebot für dementiell erkrankte alte Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit. Sie erhalten Unterstützung bei der Tagesstrukturierung und der Organisation des Alltagslebens. In der Wohngemeinschaft gruppieren sich 12 barrierefreie Mietwohnungen mit eigenem Sanitärbereich um eine große Wohnküche als zentraler Wohn- und Lebensmittelpunkt. Ausgehend von der Maxime „soviel Normalität und Selbstständigkeit wie möglich“, wollen wir mit dieser Struktur ein Milieu schaffen, in dem dementiell erkrankte Menschen wieder Sicherheit und Orientierung, Wohlbefinden und Geborgenheit erleben.

Gemeinschaftsräume Zentraler Ort der Lebensgestaltung der Hausgemeinschaft ist die ca. 150 qm große Wohnküche. Sie gibt die vom alltäglichen, hauswirtschaftlichen Rhythmus geprägte natürliche Tagesstruktur vor. Als von einer zentralen Versorgung unabhängigen, sich selbst versorgenden Einheit übernehmen die Alltagsbegleiter/innen für die Hausgemeinschaft die Organisation des Haushaltes, kaufen ein, kochen das Essen organisieren bzw. unterstützen bei Freizeitangeboten. Die BewohnerInnen beteiligen sich - ihren Vorlieben und Fähigkeiten entsprechend - an den hauswirtschaftlichen Aktivitäten, oder sie sitzen einfach hautnah und sinnlich erfahrend dabei.

Der Wohnküchenbereich wird durch einen ebenso großen multifunktionalen Gemeinschaftsraum ergänzt, der ebenfalls mit den individuellen Möbeln der BewohnerInnen ausgestattet ist. Hier besteht die Möglichkeit in kleinen Gruppen zu arbeiten, Fernsehen zu schauen oder sich in Ruhe zurückzuziehen.

Der Garten:

Im Garten lassen sich sinnliche Erfahrungen und Anregungen sammeln sowie der Wechsel der Jahreszeiten erleben. Kleine Hoch- und Kräuterbeete können zu altbekannter gärtnerischer Tätigkeit anreizen und genutzt werden. Darüber hinaus bieten sie wichtige biographische Anknüpfungspunkte und stärken motorische Fähigkeiten.

Angehörige und Beirat Angehörige sind Experten in Bezug auf Lebensgeschichte, Gewohnheiten und Interessen der Bewohnerinnen. Dieses Wissen ist grundlegend für die individuelle Betreuungsarbeit in der Hausgemeinschaft. Daher ist die Präsenz und freiwillige Mitarbeit der Angehörigen ausdrücklich erwünscht. Darüber hinaus bilden die Angehörigen und gesetzlichen Betreuer/innen, ergänzt durch ein externes Mitglied z.B. des örtlichen kommunalen Seniorenbeirates oder der Alzheimer Gesellschaft, einen Beirat, der die Interessen der Mieter/innen in der Art von „Eigentümerversammlungen“ vertritt.

Kostenbestandteile innerhalb der dargestellten Hausgemeinschaften:

• Mietkosten (Appartement inkl. Gemeinschaftsflächen) im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus • Betreuungskosten (werden mit dem örtlichen Leistungsträger abgestimmt) • Verpflegungskosten • Pflegekosten nach individueller Pflegestufe. Bei darüber liegendem Bedarf werden die Kosten je nach persönlicher Finanzlage entweder selbst bezahlt oder vom Sozialhilfeträger übernommen

Zweite Säule

Service-kompatible Wohnungen

Es werden xx Wohnungen in unterschiedlichen Größen in XX Geschossen errichtet.

Zu den Service-kompatiblen Wohnungen gehören Gemeinschaftsflächen, die von allen dort lebenden Menschen genutzt werden können. Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Anlaufstelle bzw. einen Treffpunkt/ein Café, um die Begegnung und den Kontakt zwischen Menschen innerhalb dieser Wohnanlage und Menschen aus dem Quartier ermöglichen zu können. Das Café stellt in keiner Weise ein kommerziell betriebenes Café dar. Es soll vielmehr die niedrig-schwellige soziale Begegnung zwischen Menschen fördern und Aktivitäten wie gemeinsames Plätzchen oder Kuchen backen, bei einer Tasse Kaffee einen Film schauen oder einen Bingo-Nachmittag möglich machen, um Vereinsamung und Isolation entgegen zu wirken.

Definition

Service-kompatibles Wohnen bedeutet die Sicherstellung und verlässliche Organisation von Service-, Pflege- und Betreuungsleistungen in Kombination mit einem ganz normalen Wohnen.

Die Spannweite reicht von Beratung bis niedrigschwelligen Gruppenangeboten, also den Serviceleistungen, bis hin zu Pflege- und Betreuungsleistungen und/oder hauswirtschaftlichen Hilfen, welche individuell eingekauft und entgeltet werden - das Umsorgungspaket. Die Wohnanlagen verfügen neben den Wohnungen über zusätzliche Räume wie z.B. Cafeteria, Treffpunkt u. a. Sie prägen den Charakter des Hauses und leisten einen wichtigen Beitrag für ein gutes Gemeinschaftsleben.

Kostenbestandteile innerhalb des Servicekompatiblen Wohnens:

• Mietkosten (Wohnungen inklusive Gemeinschaftsflächen) teilweise im Rahmen des mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbaus. • Servicepauschale, wenn diese individuell gewünscht wird. Stellt jedoch keine Bedingung dar. • Das Umsorgungspaket je nach individuellen Wunsch und Bedarf.

Dritte Säule

Das Umsorgungspaket

Definition und Struktur

Unsere Pflege-Partner können allen Bürgern, die es wünschen, innerhalb und außerhalb des Quartiers folgende Leistungen anbieten:

1. Pflegeleistungen in unterschiedlicher Intensität 2. Betreuungsleistungen 3. Haushaltsnahe Dienstleistungen (vom Einkaufen und Kochen bis zur Garten- und Gardinenpflege) 4. Begleitete Freizeitangebote sowohl als Einzel- als auch als Gruppenangebote 5. Einbindung bereits bestehender ehrenamtlicher Strukturen bzw. Aufbau solcher Strukturen zur Förderung von Inklusion und Gemeinschaft.

Auch hier werden alle Leistungen sowohl innerhalb der Pflegeversicherung als auch auf Selbstzahler-Basis angeboten wenn die Leistungen der Pflegeversicherung den Bedarf nicht ausreichend decken und die Voraussetzungen für die Kostenübernahme über den Sozialhilfeträger nicht gegeben sind.

Die Wahlfreiheit bei der Auswahl von Pflegediensten gemäß § 2 Abs. 2 SGB XI wird durch das Angebot unserer Pflege-Partner in keiner Weise eingeschränkt. Die angebotenen Leistungen im Rahmen dieses Umsorgungspaketes entsprechen Leistungen eines ambulanten Dienstes, der im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen durch einen anderen Anbieter ergänzt oder auch ersetzt werden kann.

Um einen niedrig-schwelligen Zugang für Beratung und Information sowie eine

unkomplizierte Inanspruchnahme von Unterstützungsleistungen für alle Menschen innerhalb dieses Quartiersprojektes sowie den Bürger des Stadtteils sicherzustellen, stehen Ansprechpartner der Pflege-Partner zur Verfügung.

Folgerungen

• Die Pflege-Partner können im Rahmen ihres ambulant betreuten Quartierskonzeptes (bestehend aus Hausgemeinschaft/en, Servicekompatiblem Wohnen, Betreuungsleistungen, Anlauf- und Begegnungsstellen) alle Anforderungen erfüllen, um ein Wegziehen aus dem Stadtteil zu verhindern. • Dieses Quartierskonzept schafft innerhalb des Stadtteils XX und der Stadt Arbeitsplätze, denn: Ältere Menschen, Pflege und Betreuung sind kein Kosten-, sondern ein Wirtschaftsfaktor.

Unsere Pflegepartner bisher bei den verschiedenen Projekten: • AWO Pflegedienste Kiel gGmbH in 24143 Kiel • Diakonische Kranken- und Altenpflege in den Kirchenkreisen Pinneberg und Rantzau in 25462 Rellingen • Diakonisches Werk Altholstein GmbH in 24534 Neumünster • Paritätische Pflege Schleswig-Holstein gGmbH in 24143 Kiel • PLN Pflege LebensNah gGmbH in 24768 Rendbsburg