Die beA-Nutzungspflicht für anwaltliche Insolvenzverwalter | Recht | Haufe
Zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Insolvenzverwalter sind verpflichtet, Rechtsmittelschriften in Insolvenzverfahren elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einzureichen. In einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss hat der BGH entschieden, dass die Pflicht ...www.haufe.de