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IPLO Anwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz - Marken, Patente, Copyright

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IPLO Anwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz - Marken, Patente, Copyright 

Dürfen wir uns vorstellen?

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INTELLECTUAL  PROPERTY  LAW  OFFICE

Anwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Patent-, Urheber-, Domain-, IT-, Presse- und Medienrecht), Vertragsrecht,  Arbeitsrecht

Hauptsitz

Kurfürstendamm 195

10707 Berlin

Tel.: +49 30 120 744 922 (Büro 1)

Tel.: +49 30 408 174 205 (Bür0 2)

FAX: +49 30 120 744 929

D1:  +49 171 211 77 64

mail@iplo.de

mail@ip-law-office.de

www.iplo.de

www.ip-law-office.de

 

Zweigstelle

Margeritenweg 7, 14552 Michnedorf

 

RECHTSANWÄLTIN MICHAELA MUMM-VON OLDENBURG

UST-ID NR. DE127413467

Michaela Mumm-von Oldenburg ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist zugelassene Vertreterin vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM). Berufsbezeichnung: Rechtsanwältin

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Rechtsanwaltskammer Berlin. Der Berufstätigkeit liegt die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Bundesrechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu Grunde. Die Vorschriften sind einzusehen unter http://www.brak.de.

Die Rechtsanwaltskammer ist zugleich die Aufsichtsbehörde.

Kammerzugehörigkeit und Aufsichtsbehörde

Rechtsanwaltskammer Berlin

Littenstraße 9

10179 Berlin

info @ rak-berlin.org

Telefon: +49 30 306931-0

Telefax: +49 30 306931-99

Berufsrechtliche Regelungen

Die Berufsbezeichnung “Rechtsanwältin” wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung von dem zuständigen Justizministerium durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts München zuerkannt.

Rechtsanwälte unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen

· der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

· des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) einschließlich des

· Vergütungsverzeichnisses zum RVG (VV RVG)

· der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

· der Fachanwaltsordnung (FAO)

· der Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln)

· Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)

· Law Implementing the Directives of the European Community pertaining to the professional law regulating the legal profession.

Die genannten Regelungen sind unter http://www.brak.de/seiten/06.php abrufbar.

Informationen über diese Normen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Den Text der anwaltlichen Berufsordnung sowie der weiteren Normen finden Sie im Bundesgesetzblatt und/oder als Textausgabe im Buchhandel.

Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Berlin (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3  i. V. m.  § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) oder der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (www.s-d-r.org), E-Mail:  schlichtungsstelle@brak.de.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung

Nach den Vorschriften der seit dem 17. Mai 2010 geltenden Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) wird die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (Berufshaftpflichtversicherung) wie folgt benannt:

Zurich Versicherung AG

Franklinstraße 52

60486 Frankfurt

Zum Geltungsbereich (§ 2 I Ziff. 1 DL-InfoV) der bestehenden Versicherungsverträge der Vermögensschadenhaftpflicht, die nachfolgende Tätigkeiten vom Versicherungsschutz ausschließt:

– Ersatzansprüche aus Tätigkeiten über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros (§ 51 III Ziff. 2 BRAO)

– Ersatzansprüche aus Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und   Beschäftigung mit außereuropäischem Recht (§ 51 III Ziff. 3 BRAO)

– Ersatzansprüche aus Tätigkeiten des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten (§ 51 III Ziff. 4 BRAO).

Allgemeiner Hinweis

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Hier geht's zum Impressum:

http://ip-law-office.com/impressum-imprint/