Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
In der Anwaltskanzlei in Form eines Einzelunternehmens werden die Fachbereiche Medien und Recht zusammengeführt. Die Kanzlei kümmert sich um alle Problemfelder rund um Text, Bild und Ton. Es geht dabei hauptsächlich um Urheber-, Vertrags- und Presserecht, aber auch um Arbeits-, Sozial- und Europarecht. Sozial- und Sozialversicherungsrecht gewinnt insbesondere im Zusammenhang mit der Künstlersozialkasse, in der ein Großteil der selbständig und künstlerisch orientierten Mandantschaft sozialversichert ist, an Relevanz. Internetrecht ist tangiert, soweit Mandanten im Internet tätig sind. EU-Recht ebenfalls dann, wenn ein Kreativer geistiges Eigentum in anderen EU-Ländern anbietet und sich dort neue Märkte erschließen möchte; eventuell auch selbst einen längerfristigen Arbeitsaufenthalt im EU-Ausland plant.
Die Anwältin war viele Jahre als Zeitungsredakteurin tätig und kennt die vielfältigen Probleme der (Bild-)Journalisten aus eigener Anschauung.
Mandanten sind zunächst außer Journalistinnen und Journalisten Fotografen bzw. Bildjournalisten. Diese Berufsgruppe, deren Name nicht geschützt ist, ist angestellt oder frei beruflich an der Erarbeitung bzw. Verbreitung von Informationen durch Medien mittels Wort, Bild, Ton tätig. Ihre Auftrag- bzw. Arbeitgeber sind Printmedien (Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblätter oder aktuelle Verlagsproduktionen), Rundfunksender (Hörfunk und Fernsehen), digitale Medien, Nachrichtenagenturen, Pressedienste, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Mandanten sind auch die fest angestellten Redakteure/Fotografen.
Die Kanzlei ist also für das geistige Eigentum kreativ tätiger Kunden zuständig – nach dem Motto „Ihre rechtliche Versorgung rund um Ihr geistiges Eigentum“.