Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht
Beratung - Hilfe - Vertretung
in Angelegenheiten
· der gesetzlichen Krankenversicherung
· des EU-Abkommensrecht
· in der sozialen Pflegeversicherung
· im Rehabilitationsrecht
· in der gesetzlichen Unfallversicherung
· in der gesetzlichen Rentenversicherung
· in der Künstlersozialversicherung
· im Schwerbehindertenrecht
Wer also mit einer Entscheidung seines Versicherungsträgers nicht einverstanden ist, kann meine Dienste in Anspruch nehmen und sich unparteiisch von mir vertreten lassen.
Bei der Beratung lege ich besonderen Wert auf Konfliktvermeidung und nachhaltige Lösungen. Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch nicht vermeiden lassen, wird diese aber mit Konzequenz und Nachdruck geführt.
Die berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Vergütungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Selbstverständlich werden Klageverfahren auch über bestehende Rechtsschutzversicherungen abgewickelt, sofern der jeweilige Vertrag auch den Sozialrechtsschutz umfasst.
Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.
Als ein Organ der Rechtspflege bin ich unabhängig von Behörden und Versicherungsträgern, sowie an die Schweigepflicht gebunden. Für diese Tätigkeit bin ich haftpflichtversichert.
Albrecht Amann
Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht
zugelassen vom Landgericht Freiburg und
vom Landessozialgericht Baden-Württemberg
registrierter Erlaubnisinhaber nach § 1 Abs. 3 RDGEG, § 3 Abs. 2 RDGEG, § 10 Abs. 1 RDG