Über uns

Kanzlei Sozialrechtsberatung

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Über uns

Kanzlei Sozialrechtsberatung 

Dürfen wir uns vorstellen?

Rechtsberatung im Sozialversicherungsrecht

Beratung - Hilfe - Vertretung

in Angelegenheiten

· der gesetzlichen Krankenversicherung

· des EU-Abkommensrecht

· in der sozialen Pflegeversicherung

· im Rehabilitationsrecht

· in der gesetzlichen Unfallversicherung

· in der gesetzlichen Rentenversicherung

· in der Künstlersozialversicherung

· im Schwerbehindertenrecht

Wer also mit einer Entscheidung seines Versicherungsträgers nicht einverstanden ist, kann meine Dienste in Anspruch nehmen und sich unparteiisch von mir vertreten lassen.

Bei der Beratung lege ich besonderen Wert auf Konfliktvermeidung und nachhaltige Lösungen. Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch nicht vermeiden lassen, wird diese aber mit Konzequenz und Nachdruck geführt.

Die berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Vergütungsgrundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Selbstverständlich werden Klageverfahren auch über bestehende Rechtsschutzversicherungen abgewickelt, sofern der jeweilige Vertrag auch den Sozialrechtsschutz umfasst.

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Als ein Organ der Rechtspflege bin ich unabhängig von Behörden und Versicherungsträgern, sowie an die Schweigepflicht gebunden. Für diese Tätigkeit bin ich haftpflichtversichert.

Albrecht Amann

Rechtsbeistand für Sozialversicherungsrecht

zugelassen vom Landgericht Freiburg und

vom Landessozialgericht Baden-Württemberg

registrierter Erlaubnisinhaber nach § 1 Abs. 3 RDGEG, § 3 Abs. 2 RDGEG, § 10 Abs. 1 RDG

Steckbrief

Branche

  • Rechtsberatung