Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Ob Verpackungsentsorgung, Recycling von Elektro(nik)-Altgeräten, Standort- bzw. Filialentsorgung oder Einwegpfand: Die LANDBELL AG bietet die passende Lösung zur Erfüllung der gesetzlichen Entsorgungspflichten – einzeln oder im Komplettpaket, bedarfsgerecht auf die jeweiligen Anforderungen ihrer Kunden zugeschnitten.
Der Umwelt- und Entsorgungsspezialist mit Sitz in Mainz betreibt ein behördlich genehmigtes System zur Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen und weiteren Recycling-Dienstleistungen aus einer Hand – für Kunden aus Industrie, Handel und Handwerk, aber auch für Inverkehrbringer von Kleinstmengen und Online-Händler. Als unabhängiger Partner bildet die LANDBELL AG die Schnittstelle zwischen ihren Kunden, öffentlichen sowie privaten Entsorgungsunternehmen und den Kommunen.
Die LANDBELL AG ist national als auch international tätig. Ausländische Kunden profitieren insbesondere von dem Know-how von Recycling- und Entsorgungspflichten nach deutschem Recht. Zusätzlich werden internationale Kunden bei Exporten in EU-Länder unter Einhaltung der länderspezifischen Verpackungsrücknahmepflichten beraten.
Die LANDBELL AG ist schwerpunktmäßig in folgenden Bereichen aktiv:
1. Duales System bzw. Gelber Sack und Gelbe Tonne, Glas und Papier / Pappe / Karton
Jedes Unternehmen, das in Deutschland erstmalig für private Endkunden bestimmte Verkaufsverpackungen in Umlauf bringt, ist verpflichtet, sich einem Dualen System anzuschließen: Seit August 2003 und damit als zweites bundesweit zugelassenes Duales System organisiert die LANDBELL AG die Rückholung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen aus Leichtverpackungen (Kunststoff und Metall), Glas und Papier/Pappe/Karton. Die Erfassung erfolgt über den Gelben Sack bzw. die Gelbe Tonne sowie Container oder Tonnen für Glas und Papier/Pappe/Karton.
Als unabhängiger Dienstleister erfüllt die LANDBELL AG seit nunmehr knapp 10 Jahren rechtskonform alle Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung. Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Erfassung und Verwertung werden jährlich von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft und in Mengenstromnachweisen zertifiziert, welche den zuständigen Behörden zur Überprüfung vorzulegen sind.
2. Branchenlösungen als Ergänzung zum Dualen System
Verkaufsverpackungen, die bei „mit privaten Haushalten vergleichbaren Anfallstellen“ anfallen, werden über LANDBELL Branchenlösungen erfasst und bieten eine Ergänzung zum Dualen System. Zu den Anfallstellen zählen unter anderem Gaststätten, Krankenhäuser, Hotels, Handwerksbetriebe und Freiberufler, aber auch typische Anfallstellen des Kulturbereichs und des Freizeitbereichs.
Die LANDBELL AG hat branchenspezifische Erfassungsstrukturen eingerichtet und bei den Behörden angemeldet, mit denen die Sammlung, Sortierung und Verwertung für die Kunden wirtschaftlich effizient und rechtssicher durchgeführt wird.
Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an die Erfassung und Verwertung werden jährlich von einem unabhängigen Sachverständigen überprüft und in Mengenstromnachweisen zertifiziert, welche den zuständigen Behörden zur Überprüfung vorzulegen sind.
3. Elektro(nik)-Altgeräte
Jeder Hersteller, der Elektro(nik)-Geräte erstmalig in Umlauf bringt, muss sich im Vorhinein um die sachgerechte Rückführung und Verwertung seiner Geräte kümmern.
Die LANDBELL AG organisiert für ihre Kunden die nationale und internationale Rückführung von Elektro(nik)-Altgeräten und führt sie einer Verwertung zu. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Abholung über eine Abholanordnung oder in einer Filiale erfolgt. Zudem unterstützt die LANDBELL AG ihre Kunden bei der Registrierung von Neu- als auch bereits bestehenden Elektronik-Geräten
4. Einwegpfand
Seit der Einführung von Einwegpfand auf Flaschen und Dosen haben Hersteller bzw. Händler einen erheblichen Mehraufwand: Um diesen Aufwand für den Handel zu minimieren, bietet die LANDBELL AG Komplettlösungen an. Diese reichen von der Rücknahme über die Verwertung bis hin zur Verrechnung der Pfand-Entgelte.
5. Transportverpackungen
Der sichere und schonende Transport von Produkten kann nur über entsprechende Transportverpackungen erfolgen - und so unterschiedlich die Produkte sind, so unterschiedlich sind auch die benötigten Transportverpackungen. Laut Verpackungsverordnung müssen diese von Herstellern und Vertreibern zurückgenommen und verwertet werden.
Um den Aufwand für Hersteller und Vertreiber zu minimieren, bietet die LANDBELL AG für alle Branchen zugeschnittene Lösungen an.
6. Standort- bzw. Filialentsorgung
Produktionsabfälle, Verpackungsabfälle, Sonderabfälle etc.: Jegliche Art von Abfall, der in Filialen, Standorten oder Niederlassungen anfällt, muss entsorgt werden.
Die LANDBELL AG bietet den Kundenbedürfnissen angepasste Entsorgungskonzepte, die umweltfreundlich sind und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Weitere Informationen unter: www.landbell.de