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Der sogenannte arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet Arbeitgebern die willkürliche Schlechterstellung einzelner Mitarbeiter, was auch hinsichtlich des Gehalts gilt. Besteht der Verdacht einer solchen Ungleichbehandlung, können Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber verlangen, über Gehaltsstrukturen im Unternehmen Auskunft zu geben und gegebenenfalls eine Lohnanpassung vorzunehmen. So ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in dem umfassend darlegt wird, wann von einer Ungl...

Gleichbehandlungsgrundsatz und Auskunftsanspruch – Entscheidung des BAG zur Darlegungs- und Beweislast | LKC Rechtsanwälte | Ihre Rechtsberatung in München

Nach dem in Art. 3 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz – der sich als sog. Abwehrrecht primär gegen staatliche Maßnahmen […]lkc-recht.de
Gleichbehandlungsgrundsatz und Auskunftsanspruch – Entscheidung des BAG zur Darlegungs- und Beweislast | LKC Rechtsanwälte | Ihre Rechtsberatung in München
Kein Anspruch auf Annahmeverzugsentgelt für untätige Arbeitnehmer Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitgeber, der nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung die Arbeitsleistung des Beschäftigten nicht weiter in Anspruch nimmt, in Annahmeverzug gerät und der Beschäftigte die vereinbarte Vergütung verlangen kann, ohne zur Nacharbeit verpflichtet zu sein. Zu diesem Thema gibt es mittlerweile ein rechtskräftiges Urteil vom 30.09.2022. Lesen Sie mehr dazu unter: https://lkc-recht.de/kein-anspruch-auf-a ...

Kein Anspruch auf Annahmeverzugsentgelt für untätige Arbeitnehmer | LKC Rechtsanwälte | Ihre Rechtsberatung in München

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitgeber, der nach Ausspruch einer unwirksamen Kündigung die Arbeitsleistung des Beschäftigten nicht weiter in Anspruch nimmt, […]lkc-recht.de
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EuGH schafft Klarheit zur 40-Euro-Verzugspauschale Mit Urteil vom 01.12.2022 entschied der EuGH nun, dass die vom Amtsgericht vertretene Auffassung nicht mit den Vorschriften und Zielen der Zahlungsverzugs-RL vereinbar ist und – wie unsere Kanzlei das beim EuGH vertreten hat – dementsprechend die 40 Euro-Pauschale auch dann für jeden einzelnen Zahlungsverzug geschuldet wird, wenn ein und derselbe Vertrag periodisch wiederkehrende Lieferungen von Waren oder Erbringungen von Dienstleistungen vors...

EuGH schafft Klarheit zur 40-Euro-Verzugspauschale | LKC Rechtsanwälte | Ihre Rechtsberatung in München

Mit der seit dem Jahr 2011 geltenden europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie (RL 2011/7/EU) soll sichergestellt werden, dass der Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr effektiv vermindert […]lkc-recht.de
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