Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Als moderne Hauptstadtpolizei stellt sich die Polizei Berlin den vielschichtigen Anforderungen einer multikulturellen Weltmetropole. Dazu gehören Großveranstaltungen, wie zum Beispiel Demonstrationen, Sportveranstaltungen, Staatsbesuche und Straßenfeste. Auch das alltägliche Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger stellt die Polizei vor immer neue Herausforderungen. So unterschiedlich und facettenreich die Menschen in dieser Stadt sind, so abwechslungsreich ist auch der Beruf der Mitarbeitenden der Polizei Berlin.
Was macht es besonders, für uns zu arbeiten?
Neben einem krisensicheren Arbeitsplatz erhalten Sie als Tarifbeschäftigte/r oder Beamtin oder Beamter eine gute und leistungsgerechte Vergütung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TV-L Land Berlin, bzw. des Landesbesoldungsgesetzes Berlin. Der Urlaubsanspruch beträgt im Jahr 30 Tage, wobei der 24. und 31. Dezember als freie Tage gewährt werden. Darüber hinaus profitieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von unseren speziellen Arbeitgeberleistungen.
Spezielle Arbeitgeberleistungen:
· vielfältige Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
· maßgeschneiderte Modelle zum Arbeiten in Teilzeit – auch für Führungskräfte
· flexible Arbeitszeitgestaltung durch Gleitzeit
· finanzieller und zeitlicher Ausgleich von Mehrarbeitsleistungen
· Möglichkeit zur Durchführung von Sabbatical (Sabbatjahr-Modelle)
· kontinuierliche und eine am Lebenszyklus orientierte Personalentwicklung
· interne und externe Qualifizierungsmaßnahmen
· individuelle Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
· eigenverantwortliche Tätigkeit im Fachgebiet
· interdisziplinäre Teamarbeit
· vermögenswirksame Leistungen
· betriebliche Altersvorsorge (Versorgungsanstalt von Bund und Ländern)
· vergünstigte Zeitkarten für den Öffentlichen-Personen-Nahverkehr im VBB
· betriebliche Sport- und Gesundheitsangebote
· Beratungsangebote bei beruflichen, privaten oder familiären Problemen.
Spezielle Regelungen für Beamtinnen und Beamte:
Für Beamtinnen und Beamten besteht ein Beihilfeanspruch i.d.R. von 50 Prozent der Heil- und Behandlungskosten. Der Rest ist durch eine private Restkostenversicherung zu decken.
Alternativ ist auch eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich.
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