Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
Die RAL-Gütegemeinschaft Produkte aus Recycling Kunststoffen e.V. (im Folgenden Gütegemeinschaft) achtet uneingeschränkt die Grundsätze eines freien und unverfälschten Wettbewerbs. Die Gütegemeinschaft wird daher die Regeln des europäischen und deutschen Kartellrechts strikt einhalten.
Die Gütegemeinschaft verfolgt ihre satzungsgemäß normierten Zwecke. Hierdurch leistet der Verein einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Marktgegebenheiten der Mitglieder, aber auch der Kunden der Mitglieder.
Mitgliedertreffen können jedoch auch Treffen von Wettbewerbern sein. Daher ist vor, während und nach jeder Vereinssitzung bzw. dem Treffen in Arbeitskreisen besonders auf die Einhaltung der Bestimmungen des deutschen und europäischen Kartellrechts zu achten. Um dies sicherzustellen, hat die Gütegemeinschaft die nachfolgenden Grundsätze ihrer Arbeit verabschiedet:
1. Alle Sitzungen des Vereins, der Vereinsgremien, der Arbeitskreise und Ausschüsse werden mit einer Tagesordnung vorbereitet. Die weiteren Einzelheiten zu den Sitzungen ergeben sich aus der Geschäftsordnung der Gütegemeinschaft.
2. Themen, die einen sensiblen wettbewerblichen Bezug haben oder haben können, werden nicht auf die Tagesordnung genommen. Diese können insbesondere Themen sein, die Informationen über das Verhalten eines Mitglieds im Markt beinhalten, welche nicht bereits (z.B. aus der Presse) öffentlich geworden sind. Dies trifft insbesondere zu auf:
· Preisdokumentationen der Mitglieder vor ihrer Veröffentlichung und die sonstige Preispolitik. Hierzu zählt auch der Termin und das Ausmaß von Preisänderungen.
· Preisgestaltung der Kunden.
· Aktuelle Finanzkennzahlen (wie z.B. Absatzzahlen oder Kosten) der einzelnen Mitglieder, sofern diese direkt oder aufgrund von Umständen einem Mitglied zugeordnet werden können.
· Rabatt- und Konditionengestaltung
· Absatz- bzw. Vertriebswege
· Absprache über die Aufteilung von Kunden („Wer beliefert wen?“)
· Absprachen über Aufteilung der Märkte („Wer beliefert wohin?“)
3. Kartellrechtlich weniger sensibel ist die Kooperation der Mitglieder bei den nachfolgenden Themen:
· Austausch über die allgemeine Marktentwicklung
· Schaffung einer allgemein nutzbaren Datenplattformen (z.B. zur Darstellung der Ergebnisse des Vereins)
· Maßnahmen zur Nachwuchsförderung
· Zusammenarbeit bei Normierungsvorhaben, Qualitäts- und Gütebestimmungen
· Zusammenarbeit bei Entwicklung von kundenspezifischen Systemlösungen
· Zusammenarbeit bei Gesetzesvorhaben (Gütebestimmungen, DIN-Normen, etc.)
4. Empfehlungen des Vereins dürfen sich nur auf Themen beziehen, welche auch zum Gegenstand von Gesprächen zwischen den Mitgliedern gemacht werden dürfen
(siehe Ziffer 3).
Stand Januar 2014
Gez. Norbert Raps