Über uns
Dürfen wir uns vorstellen?
In Ergänzung zur rechtlichen Beratung kann die Kanzlei auf Erfahrungen zurückgreifen, die verschiedene Kollegen als Geschäftsführer oder Gesellschafter von Unternehmen gewonnen haben.
Handels- und Wirtschaftsrecht
Wir bieten unserer Mandantschaft, sei sie dem Mittelstand zugehörig oder den Großunternehmen zuzurechnen, eine Beratung zu allen Fragen des täglichen Wirtschaftslebens.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich unter anderem auf die Bereiche:
· Handelskauf
· Leasing
· gewerbliche Miete und Pacht
· Franchising
· Agenturverträge
· Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht
· Recht der Energiewirtschaft
· Lizenzrecht
· allgemeines Werberecht
· Allgemeine Geschäftsbedingungen
· Pferderecht
Einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegt aufgrund langjähriger Erfahrungen auch auf dem Entwurf, der Überprüfung und der Verhandlung von Verträgen.
Internationales Privatrecht
In nahezu allen Rechtsgebieten spielen aufgrund der zunehmenden Internationalisierung, insbesondere im zusammenwachsenden Europa, europarechtliche Aspekte eine immer größer werdende Rolle.
Dabei ergeben sich auch vielfach Bezüge zum Internationalen Privatrecht und zum Völkerrecht.
Verschiedene Mitglieder unserer Kanzlei haben bereits Erfahrungen im Ausland gesammelt, sei es durch Mitarbeit bei europäischen und internationalen Organisationen oder Anwaltskanzleien, sei es durch Vertragsverhandlungen mit internationalen Vertragspartnern unserer Mandanten oder Interessenwahrnehmung auch im Ausland.
IT-Recht
Dem Wandel unserer Gesellschaft von einer Industriegesellschaft zu einer Informationsgesellschaft können sich weder Unternehmer noch Private entziehen. Die Bedeutung des IT-Rechts ist daher evident.
Wir betreuen unsere Mandanten seit vielen Jahren im Bereich des IT-Rechts insbesondere hinsichtlich:
· der Prüfung und Erstellung von IT-Verträgen, z.B. Verträge betreffend den Verkauf kompletter EDV-Systeme, betreffend die Softwareerstellung sowie betreffend Webdesign und Webhosting
· Datenschutz im Internet
· Ahndung von Rechtsverletzungen im Internet sowie Abwehr unberechtigter Abmahnungen in diesem Bereich
· Recht der Domains, insbesondere Schutz derselben
· Schutz von Webseiten
Miet-, Wohnungseigentum- und Immobilienrecht
Die Kanzlei begleitet ihre Mandanten in allen Bereichen des privaten und gewerblichen Miet-, Pacht- und Immobilienrechts.
Die Beratung umfaßt unter anderem:
· Rechtsfragen bei Bau, Erwerb und Veräußerung von Immobilien
· Gestaltung und Überprüfung von Miet-, Bauträger-, Architektenverträgen,
· Rechtsfragen im Zusammenhang mit Leistungsstörungen
· ziviles Baurecht
Öffentliches Recht
Neben dem bereits erwähnten öffentlichen Medienrecht bilden verschiedene Gebiete aus dem öffentlichen Recht Schwerpunkte unserer Arbeit:
· öffentliches Baurecht
· Umweltrecht
· Immissionsschutz- und Abfallrecht
· Recht der Energiewirtschaft
· Datenschutzrecht
· Kommunalrecht
· Arztrecht
· Lebensmittelrecht
· Tierschutzrecht
· Lotteriewesen
· Luftfahrtrecht
· Recht der politischen Parteien und der Parteienfinanzierung
· Wahlrecht
· allgemeines Verwaltungsrecht
In diesem Zusammenhang begleiten wir unsere Mandanten unter anderem in den verwaltungsrechtlichen Verfahren bei der Beantragung und Durchsetzung von erforderlichen öffentlich-rechtlichen Erlaubnissen und Genehmigungen.
Presserecht
Seit vielen Jahren vertrauen uns unsere Mandanten im Bereich des Presserechts. In einer Zeit, in der die Berichterstattung immer schneller und umfangreicher wird, kommt es darauf an, professionell damit umzugehen und unverzüglich zu reagieren, auch juristisch.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich vor allem auf die Bereiche:
· Geltendmachung und Durchsetzung von presserechtlichen Ansprüchen, insbesondere solche auf Unterlassung, Richtigstellung, Gegendarstellung und Schadensersatz, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich
· Rechtliche Prüfung von Artikeln in Zeitungen und Zeitschriften, im Internet und in sonstigen Publikationen
· Rechtliche Überprüfung von anderen Druckwerken, insbesondere von Büchern oder Vorabdrucken von Büchern
· Beurteilung der Rechtmäßigkeit von Berichten im TV-Bereich
· Abwehr unberechtigter Abmahnungen betroffener Personen und Unternehmen, Abwehr von Unterlassungs-, Richtigstellungs- und Gegendarstellungsansprüchen
· Vertretung vor den zuständigen Gerichten (Pressekammern)
· Sonstige presserechtliche Beratung und Vertretung von Unternehmen und Einzelpersonen
Recht der Medien
Die Kanzlei hat sich als kompetenter Berater der Medienwirtschaft, insbesondere im Fernseh- und Hörfunkbereich sowie bei der Vertretung von Zeitschriften- und Zeitungsverlagen einen Namen erworben. Rechtsanwalt Prof. Mayer war als Geschäftsführer bei mehreren Unternehmen der Fernsehwirtschaft tätig. Unsere Mandanten vertrauen auf unsere Spezialkenntnisse in den Gebieten:
· Recht der öffentlichen und privaten Rundfunk- und Fernsehveranstalter/ -anbieter (z.B. Vergabe von Rundfunklizenzen)
· Telekommunikationsrecht
· Urheberrecht einschließlich Lizenzvertragsrecht
· Presserecht
· Verlagsrecht
· Jugendschutz
· Schutz von Webseiten
· Schutz von Domainnamen
· Erstellen von AGB
· Beurteilung der Zulässigkeit von Werbung und Sonderwerbeformen im TV-Bereich
· Erarbeitung von Formulierungshilfen für Gesetzgebungsvorhaben, beispielsweise Bayerisches Mediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag
· Abwehr angedrohter medienrechtlicher Lizenzentzüge, beispielsweise wegen des Vorwurfs von Schleichwerbung
· Rechtliche Auseinandersetzungen, Verhandlungen und sonstige Verfahren mit Institutionen, Verbänden und Verwertungsgesellschaften im medienrechtlichen Bereich (z.B. BLM, GEMA, VG-Media, VGL, VG-Wort, VPRT, ANGA)
Zu unseren Mandanten zählen auch Kabelnetzbetreiber, Verlage, Agenturen, Produzenten, Contentprovider, Anbieter von Internetportalen, Unternehmen aus dem Bereich der neuen Medien und der Unterhaltungsindustrie sowie aus der Computerbranche. Hier stellen sich vor allem Rechtsfragen im Hinblick auf Lizenz- und Nutzungsverträge, das Internet und andere multimediale Techniken sowie bezüglich der Vorbereitung und Durchführung von Großveranstaltungen.
Sportrecht und Vereinsrecht
In den letzten Jahren hat sowohl im professionellen Sport als auch im Amateurbereich eine sprunghafte Kommerzialisierung stattgefunden, die weiterhin anhält. Damit einhergehend steigt der Bedarf an kompetenter Beratung im Sportrecht, bei dem regelmäßig Fragen aus den Bereichen des Werbe- und Sponsoringrechts, des Wettbewerbsrechts, des Vertragsrechts, des Arbeitsrechts, des Medienrechts sowie des Urheber- und Markenrechts eine wichtige Rolle spielen.
Unsere Kanzlei berät seit über 15 Jahren eine Vielzahl von national und international bekannten Mandanten im Bereich Sportrecht. Dabei haben uns Vereine und Kapitalgesellschaften aus der Fußball-Bundesliga sowie der 2. Fußball-Bundesliga, Profi-Fußballer, Golfer, Skifahrer, Eishockey- und Tennisspieler ebenso vertraut wie Verbände, Sportrechte-Vermarktungsagenturen und namhafte Unternehmen.
Besonders intensiv haben wir uns beschäftigt mit:
· der Verhandlung und Erstellung von
· Naming-Right-Verträgen, insbesondere für Fußballstadien, aber auch für andere Sportstätten
· Sponsoringverträgen
· Ausrüsterverträgen
· Werbeverträgen
· Verträgen über die Vermarktung von Fernseh-, Internet- und sonstigen medialen Rechten
· Merchandisingverträgen
· Vermarktungsverträgen (Agenturverträgen)
· Lizenzverträgen
· Erstellung und Beratung von Dienst- oder Arbeitsverträgen von Einzelsportlern und Trainern
· Ausgliederung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
· Vereinsgründungen, Entwurf und Änderung von Satzungen
· Beratung bei vereinsrechtlichen Streitigkeiten
· Vorbereitung und Organisation von Mitgliederversammlungen
· Verfolgung von Produktpiraterie
· Beratung im Zusammenhang mit Spielertransfers
Unsere Kanzlei
· Klärung von verbandsrechtlichen Fragen
Seit über 25 Jahren betreuen wir Mandanten im In- und Ausland. Dabei sind eine qualitativ hochwertige Beratung, die kurzfristige Erledigung auch umfangreicher Aufgaben sowie die jederzeitige Erreichbarkeit für uns selbstverständlich. Wir verstehen uns als Rechtsanwälte, die Probleme lösen, statt sie nur aufzuzeigen. Derzeit arbeiten in der Kanzlei 10 Berufsträger. Dadurch sind wir in der Lage, unsere Mandanten umfassend, kompetent, zielführend und erfolgreich zu beraten und zu vertreten.
Stiftungsrecht
Unsere Kanzlei ist traditionell wirtschaftsrechtlich ausgerichtet. Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im Handels- und Gesellschaftsrecht ebenso wie im Medien- und Presserecht, im Sportrecht, im Wettbewerbsrecht oder im Arbeitsrecht. Daneben sind wir umfangreich tätig auf dem Gebiet des Vertragsrechts, des Familien- und Erbrechts, des Vereinsrechts, des gewerblichen Rechtsschutzes, des Glückspielrechts sowie des Baurechts.
Unsere Sozietät betreut seit mehr als zwei Jahrzehnten unterschiedliche Stiftungen in allen maßgeblichen Rechtsfragen, die eine Rolle spielen.
Zu unseren Mandanten zählen mittelständische Betriebe, börsennotierte Unternehmen, Kaufleute und Kleinunternehmer, Vereine sowie Privatpersonen.
In diesem Zusammenhang haben wir uns intensiv auseinandergesetzt mit:
Wir betreuen unsere Mandanten umfassend, bei komplexen Problemstellungen auch im Team und in Abstimmung mit einem unserer Namenspartner. Die außergerichtliche Beratung, unter die beispielsweise das Entwerfen oder Überprüfen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Vorbereitung und Durchführung von Vertragsverhandlungen fällt, gehört ebenso zu unserem Leistungsspektrum, wie die Vertretung unserer Mandanten vor Gerichten und Behörden.
· Rechtliche Beratung des Stifters
· Beratung bei der Gründung einer Stiftung, insbesondere hinsichtlich des Stiftungsgeschäftes und der Stiftungssatzung
Unsere Sozietät verfügt aufgrund langjähriger Zusammenarbeit über gewachsene und bewährte Kontakte zu Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuer- und Unternehmensberatern sowie Patentanwälten. Dadurch können wir Problemstellungen interdisziplinär lösen, auch über juristische Fragen hinaus.
· Rechtzeitige Abstimmung mit der zuständigen Stiftungsaufsicht und den Finanzbehörden
· Rechtliche Betreuung von Stiftungen, z.B. Vorbereitung von Sitzungen des Stiftungsvorstands, des Stiftungsrats und anderer Organe
· Überprüfung und Änderung von Stiftungssatzungen
· Konzeption und Beratung hinsichtlich Fördervereinen zur Unterstützung der Stiftung
Leistungen unserer Kanzlei
Straßenverkehrsrecht und Strafrecht
Die Leistungen unserer Kanzlei erstrecken sich nicht nur auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch auf das Recht der Europäischen Union sowie – in enger Kooperation mit ausländischen Kollegen – das der Europäischen Nachbarstaaten (insbesondere Schweiz, Österreich, Italien, Frankreich und Großbritannien).
Wir bieten unseren Mandanten eine kompetente Beratung und Betreuung zu allen verkehrsrechtlichen Problemen.
Wir unterhalten Büros in München und Stuttgart. In München finden Sie uns im Herzen der Stadt, in der Karlstraße 35/III (Karlshöfe), in unmittelbarer Nähe des Königsplatzes.
Beispielhaft sind zu nennen:
Sie sind bei uns jederzeit herzlich willkommen, Termine können kurzfristig vereinbart werden. Selbstverständlich kommen wir auch, wenn gewünscht, zu unseren Mandanten.
· Beratung bei verkehrsrechtlichen Haftungsfragen
· Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere bei Verkehrsunfällen
Unser Differenzierungskriterium ist optimaler Service
· Verteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen
· Rechtsfragen und Rechtschutz im Zusammenhang mit Entzug und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Wir sind es gewohnt, umfangreiche Aufgaben professionell und kurzfristig zu erledigen. Die Zufriedenheit und die Ziele unserer Mandanten stehen dabei an vorderster Stelle. Ebenso ist es für uns selbstverständlich, daß unsere Anwälte für Mandanten ständig erreichbar sind.
· Unterstützung bei der Vorbereitung auf die MPU (medizinisch psychologische Untersuchung)
· Vertretung vor Strafgerichten und Verkehrsstrafgerichten
Das Interesse unserer Mandanten steht stets im Mittelpunkt, sowohl in persönlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Der direkte Kontakt mit unseren Klienten ist ebenso ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit wie der fortwährende Austausch von Informationen. Unsere Mandanten erhalten von uns immer eine ehrliche und ungeschönte Einschätzung der Rechtslage. Wir sind erst zufrieden, wenn unsere Mandanten es sind.
Einzelne Tätigkeitsbereiche (in alphabethischer Reihenfolge)
Vertragsrecht
Seit Gründung der Kanzlei liegt einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich des Vertragsrechts. Wir verfügen über einen umfangreichen Erfahrungsschatz bei der Verhandlung, Ausgestaltung und Überprüfung von Verträgen, dies in beinahe allen Rechtsgebieten.
Arbeitsrecht
Besonders intensiv haben wir uns befaßt mit:
Gerade angesichts der wirtschaftsrechtlichen Ausrichtung unserer Kanzlei spielt das Arbeitsrecht bei unserer Tätigkeit eine wichtige Rolle.
· Kooperationsverträgen
Dies betrifft im Individual- und Kollektivarbeitsrecht insbesondere:
· Sponsoringverträgen
· Werbeverträgen
· das Entwerfen und Überprüfen von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
· Verträgen im Bereich Urheber- und Leistungsschutzrechte
· Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kündigungen und Kündigungsschutz
· Einspeiseverträgen (im TV-Bereich)
· arbeitsrechtliche Wettbewerbsverbote
· Anschließungsvereinbarungen
· Problemstellungen im Zusammenhang mit Betriebsübergängen
· Lizenzverträgen
· arbeitsrechtliche Haftungsfragen
· Rahmenverträgen
· Arbeitsförderungsrecht - Rechtsfragen im Zusammenhang mit Arbeitslosigkeit
· Nutzungsvereinbarungen
· Betriebsverfassungsrecht
· Merchandisingverträgen
· Tarifvertragsrecht
· Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen
· Gesellschaftsverträgen
· IT-Verträgen
Bank- und Kapitalanlagerecht
· Naming-Right-Verträgen
· Fernsehverträgen
In diesen an Bedeutung immer mehr zunehmenden Bereichen bieten wir unseren Mandanten aufgrund langjähriger Erfahrungen eine kompetente Betreuung bei der Erzielung von bestmöglichen Ergebnissen.
· Markenlizenzverträgen
· Produktionsverträgen
Beispielhaft sind zu nennen:
· Verträgen für Sonderwerbeformen im TV-Bereich
· Verträgen über TV-Produktionen und TV-Shows
· Finanzierungsfragen, insbesondere Kreditsicherung
· Filmherstellungsverträgen
· Anlageberatung
· Mietverträgen
· Vermögensverwaltung
· Kauf- und Werkverträgen
Erbrecht
Vertretung vor Behörden und Gerichten
Das Erbrecht gilt als besonders schwieriges und komplexes Rechtsgebiet. Die Erbengeneration ist am Heranwachsen, der Beratungsbedarf diesbezüglich enorm. Wir beraten Sie, um eine sinnvolle Vermögensverteilung im privaten Bereich und im unternehmerischen Bereich sicherzustellen.
Es versteht sich von selbst, daß wir unsere Mandanten auf allen genannten Rechtsgebieten nicht nur außergerichtlich sondern beraten, sondern auch vor den jeweiligen Gerichten vertreten und seit Gründung der Kanzlei ist die forensische Interessenvertretung ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit.
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
Unsere Prozessführung erstreckt sich insbesondere auf Schiedsgerichte, Zivil-, Arbeits-, Finanz-, Sozial-, Straf- und Verkehrsstraf- sowie Verwaltungsgerichte.
· Testamentsgestaltung
Zur Durchsetzung der erwirkten Urteile vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich anschließend auch in der Zwangsvollstreckung.
· Unternehmensnachfolge
· vorweggenommene Erbfolge
· Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Wettbewerbsrecht
· Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
· Nachlassbetreuung und Testamentsvollstreckung
Von besonderer Bedeutung für unsere Mandanten ist das Gebiet des Wettbewerbsrechts, in dem wir umfänglich tätig sind.
· Gründung einer Stiftung
· Vertretung vor Gericht und Finanzamt (Erbrecht und Vermögensnachfolge)
· Identifizierung und Verfolgung von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit Detekteien
Familienrecht
· Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche, insbesondere mittels Abmahnungen und einstweiliger Verfügungen
· Abwehr von Angriffen von Wettbewerbern (z.B: mittels Gegenabmahnungen und/oder Schutzschriften)
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Wir beraten Sie im Vorfeld der Eheschließung bei der Errichtung eines Ehevertrages und bei der Lösung rechtlicher Probleme aus und im Zusammenhang mit der Beendigung der Ehe.
· Beurteilung der Zulässigkeit von Werbe- und PR-Maßnahmen
· Gutachterliche Beurteilung von wettbewerbsrechtlich relevanten Tatbeständen
Unsere Beratung erstreckt sich insbesondere auf:
· Sonstige wettbewerbsrechtliche Beratung und Vertretung
Impressum
· Errichtung eines Ehevertrages
· Folgesachen einer Ehescheidung, insbesondere Zugewinn, Unterhalt, Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat, elterliche Sorge
Rechtsanwälte Prof. Mayer, Kambli, Steger, Schlauch
· Vermögensauseinandersetzung, Berücksichtigung steuerlicher Besonderheiten bei Trennung und Ehescheidung von Unternehmerehepaaren
Karlstraße 35/III
· Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, vorweggenommene Erbfolge, steuergünstige Vermögensübertragungen
D-80333 München
· Errichtung einer Familiengesellschaft
Telefon: +49 89 219998-0
Telefax: +49 89 219998-99
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
E-Mail: > info@mayermunich.de
Internet: www.mayermunich.de
Von besonderer Bedeutung ist das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, allen voran Markenrecht und sonstiger Schutz des geistigen Eigentums auf nationaler und internationaler Ebene.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 216796833
Hier liegen unsere Beratungsschwerpunkte auf der:
· Überprüfung und Gestaltung von Lizenzverträgen
· Anmeldung von Marken und Titelschutz einschließlich der notwendigen Recherchen und Überwachungsmaßnahmen (z.B. Markenpflege)
· Verfolgung von Produktpiraterie und Lizenzverstößen, erforderlichenfalls in Zusammenarbeit mit Detekteien und staatlichen Ermittlungsbehörden
· Prüfung urheberrechtlicher Fragestellungen, Durchsetzung urheberrechtlicher Ansprüche
Gesellschaftsrecht
Auf diesem Gebiet befasst sich die Kanzlei mit allen Rechtsfragen, die sich von der Gründung einer Gesellschaft über eine mögliche Umwandlung bis zur etwaigen Beendigung stellen können.
In diesem Zusammenhang beraten wir insbesondere hinsichtlich:
· der Wahl der Rechtsform
· des Entwurfs von Gesellschaftsverträgen
· der Vorbereitung und Begleitung von Haupt- und Gesellschaftersammlungen
· der Verhandlung und Gestaltung von komplexen Verträgen über den Erwerb von Unternehmensanteilen
· der Umstrukturierung bestehender Gesellschaften (z.B. Unternehmenskauf, Verkauf von Geschäftsanteilen, Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz etc.)
· der Lösung gesellschaftsinterner Konflikte
· der im Zusammenhang mit einer Unternehmens- und/oder Unternehmernachfolge anfallenden Rechtsfragen