Zentrale Stelle Rettungsdienst AöR Schleswig-Holstein
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Über uns
Unser gesetzlicher Auftrag: Qualitätssicherung im Rettungsdienst Das Schleswig-Holsteinische Rettungsdienstgesetz (SHRDG) schreibt in § 10 Abs. 1 vor, dass im Rettungsdienst Maßnahmen zur Qualitätssicherung umzusetzen sind. Die Qualitätssicherung umfasst laut SHRDG vor allem die zentrale elektronische Erfassung und Auswertung von standardisierten D
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