Fachassistent Leistung SGB II (m/w/d)
Fachassistent Leistung SGB II (m/w/d)
Fachassistent Leistung SGB II (m/w/d)
Fachassistent Leistung SGB II (m/w/d)
Landratsamt Altenburger Land
Öffentliche Verwaltung
Altenburg
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 39.500 € – 55.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Aktiv auf der Suche

Fachassistent Leistung SGB II (m/w/d)
Über diesen Job
Im Jobcenter Altenburger Land ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Fachassistent Leistung SGB II (m/w/d) unbefristet zu besetzen. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die der Entgeltgruppe 9 a TVöD zugeordnet ist.
Die wesentlichsten Aufgaben sind:
- Antragsannahme, -bearbeitung, Entscheidung und Zahlbarmachung passiver Leistungen nach dem SGB II (insbes. Erstanträge und Weiterbewilligungsanträge, aber auch Anträge auf Darlehen und Erstausstattungen);
- Zusammenarbeit mit Dritten – vor allem mit anderen Leistungsträgern (z.B. Krankenkassen, Rententräger), aber auch mit Vermietern;
- Bestandsarbeiten z.B. Datenabgleich nach § 52 SGB II; Anrechnung von Einkommen, Betriebskostenabrechnungen;
- Prüfung vorläufiger / endgültiger Entscheidungen;
- Prüfung und Entscheidung zur Aufhebung und Erstattung von zu Unrecht gewährten Leistungen;
- Umsetzung von Sanktionsentscheidungen;
- Ermittlungen in Verdachtsfällen auf Leistungsmissbrauch;
- Beratung zu passiven Leistungen nach SGB II;
- persönliche, telefonische und schriftliche Klärung von Leistungsfragen nach SGB II;
- Arbeit in der E-Akte und mit verschiedenen IT- Fachverfahren, z.B. Allegro, ERP (SAP), Datenabgleich.
Berufliche Qualifikation:
- eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren nichttechnischen Dienst bzw. Verwaltungsfachangestellte/r oder abgeschlossener Fortbildungslehrgang I (FL I)
- alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem bürotechnischen Beruf (insbesondere Sozialversicherungsfachangestellte/r, Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen oder Rechtsanwaltsfachangestellte/r).
Des Weiteren erwarten wir von Ihnen:
- fundierte Kenntnisse der Produkte, Programme und Verfahren im Rechtskreis SGB II fundierte Kenntnisse der relevanten Rechtsgrundlagen des Rechtskreises SGB II selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit und eine hohe Belastbarkeit
- Bereitschaft zur umfassenden Weiterbildung und zum Selbststudium als Folge auf ständige Veränderungen des Sozialrechtes
- persönliches Engagement und Eigeninitiative
- Zuverlässigkeit, Freundlichkeit, Vertrauenswürdigkeit und Diskretion sind selbstverständlich
- erhöhte Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit.
Das können Sie von uns erwarten:
- Einstellung als Tarifbeschäftigte/r nach TVöD-VKA
- familienfreundliche flexible Arbeitszeiten (keine Kernzeiten) verhandelbarer Gestaltungsspielraum betreffend Arbeitszeit und Arbeitszeitmodell (unter Berücksichtigung dienstlicher Belange)
- alle Vorteile der Leistungen des öffentlichen Dienstes z.B. jährliche Jahressonderzahlung, Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Arbeitstagen/Jahr, betriebliche Altersvorsorge
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Sollten Sie für diese anspruchsvolle Tätigkeit die erforderlichen Voraussetzungen mitbringen und Interesse haben, senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 5. Januar 2026 an das
Landratsamt Altenburger Land Fachdienst Personal Lindenaustraße 9 04600 Altenburg E-Mail : personal@altenburgerland.de
Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen unter Telefonnummer 03447 586-350 zur Verfügung. Bei fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer, Herrn Fischer (Tel.: 03447 580-130).
Bitte beachten Sie die Informationen nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Diese finden Sie auf der Homepage des Landkreises Altenburger Land unter: www.altenburgerland.de (Rubrik: Aktuelles/Presse - Stellenangebote).
Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtig. Zur angemessenen Berücksichtigung bitten wir, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Eingangsbestätigungen für eingegangene Bewerbungen versenden, bestätigen Ihnen den Eingang aber gern telefonisch. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Anderenfalls werden die Unterlagen nach Ablauf eines halben Jahres ab Ende der Ausschreibung vernichtet.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
Gehalts-Prognose
Unternehmens-Details

Landratsamt Altenburger Land
Öffentliche Verwaltung