Physiotherapeut/in (m/w/d)
Physiotherapeut/in (m/w/d)
Physiotherapeut/in (m/w/d)
Physiotherapeut/in (m/w/d)
Deutsche Rentenversicherung Bund Reha-Zentrum Bad Pyrmont Klinik Weser
Gesundheit, Soziales
Bad Pyrmont
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 35.500 € – 47.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Physiotherapeut/in (m/w/d)
Über diesen Job
Für unser Reha-Zentrum Bad Pyrmont – Klinik Weser - suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Physiotherapeut (m/w/d)
Ort: Bad Pyrmont
Eintrittsdatum: nach Absprache
Bewerbungsfrist: 30.04.2026 Ausschreibungsnummer: 17-11-04-2026
Beschäftigung: Vollzeit, unbefristet Vergütung: Entgeltgruppe 7 TV EntgO-DRV
Teilzeit ist möglich
Tätigkeitsbereich
Im Reha-Zentrum Bad Pyrmont werden Krankheiten der Bewegungsorgane sowie Begleiterkrankungen des Herz-Kreislaufsystem und Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten behandelt.
Ihre Aufgaben
- Sie üben physiotherapeutische Tätigkeiten aus.
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Wir erwarten
- Sie verfügen über die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Physiotherapeut*in".
Ansprechpartner*in
Gabriele König
Personalsachbearbeitung
Tel.Nr. 05281 – 912 6406
Bewerbungslink: Reha-klinik.weser@drv-bund.de
Wir bieten Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz mit Vergütung nach dem Tarifvertrag der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Des Weiteren bieten wir Ihnen
- Familienfreundliche Arbeitszeiten
- 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
- Eine Jahressonderzahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Eine anspruchsvolle Tätigkeit im öffentlichen Dienst
- Angebote im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sowie Betriebssportangebote
Haben Sie Fragen? Dann steht Ihnen unsere Teamleitung Physiotherapie Frau D. Marx unter der Telefonnummer 05281 / 912 6700 gerne zur Verfügung.
- Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung für nach dem 31.12.1970 geborene verpflichtend sind und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
- Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs.2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
