Ausbildungsbeauftragte/r und Sachbearbeitung für Statistik- und Personalangelegenheiten
Ausbildungsbeauftragte/r und Sachbearbeitung für Statistik- und Personalangelegenheiten
Ausbildungsbeauftragte/r und Sachbearbeitung für Statistik- und Personalangelegenheiten
Ausbildungsbeauftragte/r und Sachbearbeitung für Statistik- und Personalangelegenheiten
Amtsgericht Kreuzberg
Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen
Berlin
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Ausbildungsbeauftragte/r und Sachbearbeitung für Statistik- und Personalangelegenheiten
Über diesen Job
Ausbildungsbeauftragte/r und Sachbearbeitung für Statistik- und Personalangelegenheiten
Amtsgericht Kreuzberg
Bezeichnung:
Justizoberinspektorin / Justizoberinspektor (m/w/d) in Aufgaben der Justizverwaltung
BesGr. A 10 (Bewertungsvermutung)
Hinweis:
Das beschriebene Aufgabengebiet wird aktuell bereits kommissarisch wahrgenommen. Es ist von einer Bewerbung der derzeit mit diesen Aufgaben betrauten Person auszugehen.
Besetzbar:
sofort, nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Beschränkungen. Diese Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerber/innen.
Vollzeit/Teilzeit:
beides
Arbeitsgebiet und Formale Voraussetzungen
Arbeitsgebiet:
- Ausbildungsbeauftragte/r
- Personal- und Ausbildungsangelegenheiten der Anwärter/innen des gehobenen, mittleren Dienstes, des Justizwachtmeisterdienstes, der Auszubildenden sowie der Referendare, Rechtsstudenten und der Schülerpraktikanten
- Geschäfts- und Personalübersichten, Restemeldungen
- Mitarbeit bei der Dienstkräfteanmeldung
- Krankenstatistik
- Sachbearbeiter/in KLR
- Angelegenheiten der Beschaffung
- Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht nach Maßgabe der Übertragung durch d. Beauftragten für den Haushalt
- Angelegenheiten der Legalisation
- Personalsachbearbeitung
Voraussetzung ist die Befähigung für den Laufbahnzweig des erweiterten Justizdienstes (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt).
Nach der Ausbildungsordnung erweiterter Justizdienst (AOeJD) können sich auch Beamtinnen und Beamte des allgemeinen Justizdienstes und des Gerichtsvollzieherdienstes (jeweils Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt) bewerben, die bei Ablauf der Bewerbungsfrist die Voraussetzungen für den Aufstieg (Praxis- oder Bewährungsaufstieg) in den erweiterten Justizdienst gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LfbG, § 18a – 18c LVO-Just, § 5 AOeJD erfüllen, u. a. also mindestens das zweite Beförderungsamt (BesGr. A 8) erreicht haben und eine laufbahnrechtliche Dienstzeit (§ 12 LfbG) von mindestens fünf Jahren auf Dienstposten verschiedener Aufgabengebiete vorweisen. Die Einführung in die Aufgaben der höheren Laufbahn dauert grundsätzlich mindestens zwei Jahre. Während der vorgeschriebenen Aufstiegsfortbildung für die Aufgaben des Ziellaufbahnzweigs sind theoretische Lehrveranstaltungen erfolgreich zu absolvieren (prüfungsfrei).
