Experte/Expertin für Liegenschaftsentwicklung und Baumanagement (m/w/d)
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Experte/Expertin für Liegenschaftsentwicklung und Baumanagement (m/w/d)
Experte/Expertin für Liegenschaftsentwicklung und Baumanagement (m/w/d)
Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS
Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen
Berlin
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 55.500 € – 85.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
Experte/Expertin für Liegenschaftsentwicklung und Baumanagement (m/w/d)
Über diesen Job
Experte/Expertin für Liegenschaftsentwicklung und Baumanagement (m/w/d)
Veröffentlicht am 20.02.2026
Stellenprofil.
Tätigkeitsfeld
Technische Verwaltung
Behörde
Bundesanstalt für den Digitalfunk BOS
Laufbahn
Gehobener Dienst
Anstellungsdauer
Unbefristet
Arbeitszeit
Vollzeit
Bewerbungsfrist
22.03.2026
Kennziffer
1414558 - Z 4
Kontakt
Herr R. Werner
E-Mail schreibenStandort
Berlin
10707
Hinweis.
Diese Website ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote. Für die einzelnen Stellenangebote sind die einstellenden Behörden verantwortlich. Dies umfasst die Texte und Links auf weitere Internetseiten.Wir suchen für eine unbefristete Beschäftigung (Teilzeit/Vollzeit) in Berlin:
Experte/Expertin für Liegenschaftsentwicklung und Baumanagement (m/w/d)
Wir bieten:
- sinnstiftende Aufgaben
- mobiles Arbeiten
- flexible Arbeitszeiten
- gute Entwicklungsmöglichkeiten
- Verbeamtungsoption
Wir zahlen:
- Entgeltgruppe 12 TVöD bzw. bis A 13BBesO
- BDBOS-Zulage (i. H. v. bis zu 160 Euro)
- Zuschuss zum Deutschlandticket-Job (23,28 Euro)
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
Wir leben:
- Gleichberechtigung
- Work-Life-Balance
- Vielfältigkeit
- Gesundheitsbewusstsein und fördern insbesondere die persönliche Resilienz
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wer wir sind
Die BDBOS betreibt die Netze des Bundes, das hochsichere Kommunikationsnetz der Bundesverwaltung und den Digitalfunk BOS für die Sicherheitsbehörden sowie Rettungs- und Hilfsorganisationen. Wer wir genau sind und was wir tun, erfahren Sie hier .
Ihr künftiger Bereich:
Das Referat Z 4 - Innerer Dienst - umfasst die Bereiche Liegenschaftsverwaltung inklusive Flächenmanagement, Facility-Service, Hauptbüro, Poststelle, Materialausgabe, Registratur, Fuhrpark und Umweltmanagement. Im Referat Z 4 erwartet Sie ein dynamisches und engagiertes Team, welches sich jetzt schon auf Ihr Kommen freut, um zusammen mit Ihnen die herausfordernden und spannenden Projekte umzusetzen.
Was Sie erwartet
- Sie planen und koordinieren die anstehende Kernsanierung der Liegenschaft am Fehrbelliner Platz zusammen mit der BImA und dem BBR/Dritten gemäß RBBau.
- Sie planen und koordinieren den Bezug einer etwaigen Ausweichliegenschaft zusammen mit der BImA und dem BBR/Dritten.
- Sie überprüfen regelmäßig das Standortkonzept der BDBOS und stimmen dieses im Rahmen der Planungs- und Baubesprechungen hausintern und mit der BImA, dem BBR sowie Dritten ab.
- Sie bewerten Bauunterlagen und Dokumentationen für die Errichtung und den Umbau von baulichen und technischen Anlagen.
- Sie erarbeiten und stimmen Konzepte und Berichte zur Optimierung und Weiterentwicklung ab, erstellen Bedarfsplanungen, Planungs- und Baudurchführungsaufträge für bauliche und technische Anlagen.
- Die Vorbereitung, Abstimmung und das Treffen von strategischen Entscheidungen für das Aufgabengebiet liegt in Ihrem Verantwortungsbereich.
- Sie stellen geeignete und ausreichende Liegenschaften unter Berücksichtigung der Gebäudeinfrastruktur - insbesondere der Gebäudeleittechnik und Gebäudesicherheit - und der Raumnutzungskonzepte zur Wahrnehmung der Aufgabenerfüllung der BDBOS sicher.
Was Sie mitbringen
Ein abgeschlossenes technisches Fachhochschul- oder Hochschulstudium in der Fachrichtung: Bauingenieurwesen, Baumanagement, Bauwirtschaft, technisches Facility Management, technische Gebäudeausrüstung und Versorgungstechnik oder technisches Gebäudemanagement oder vergleichbar.
Sie sollten zudem mindestens drei Jahre Berufserfahrung im beschriebenen oder einem vergleichbaren Aufgabenbereich nachweisen können.
Wünschenswert sind folgende Kenntnisse und Erfahrungen:
- Strukturen der öffentlichen Verwaltung, vorzugsweise Bundesbehörden
- Durchführung von Standortanalysen
- Planen, Durchführen und Überwachen von Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Haushalts- und Vergaberechts sowie der Vorschriften des HGB
Sofern Sie sich als Beamtin oder Beamter bewerben, müssen Sie die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Bundesverwaltungsdienst nachweisen. Wir haben Ihnen hier wichtige Hinweise zur erforderlichen Qualifikation verlinkt.
Wie Sie sich bewerben
- Bewerbungsfrist: 22.03.2026
- Wir nutzen für den Bewerbungsprozess das Portal Interamt.
- Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Nachweise über die geforderte Qualifikation und Ihre Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen bei, damit wir Ihre Bewerbung berücksichtigen können.
- Nicht das Richtige für Sie? Dann werfen Sie doch gerne einen Blick in unser Karriereportal !
Weitere Informationen zu Ihrer Bewerbung finden Sie hier . Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!
Sicherheitsüberprüfung
DieBDBOSist eine Behörde in einem sensiblen Bereich der staatlichen Infrastruktur. Da unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der dienstlichen Verwendung mit sicherheitsrelevantem Material arbeiten, sind unterschiedliche Überprüfungen aller neueingestellten Beschäftigten durch den Verfassungsschutz erforderlich.
Vor einer Einstellung oder Abordnung in dieBDBOSwerden Sie daher nach § 8-10 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) sicherheitsüberprüft. Auch Ihr Partner oder Ihre Partnerin werden dabeiggf.mit einbezogen. Das Bestehen ist Voraussetzung für eine Einstellung bei derBDBOS. Eine Sicherheitsüberprüfung erst möglich, wenn Sie bereits fünf Jahre in Deutschland wohnhaft waren.
Bewerberinnen und Bewerber sollten strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen. Mitarbeitende derBDBOS, die eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit ausüben, unterliegen außerdem den in § 32SÜGaufgeführten Reisebeschränkungen bei Reisen in Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken.
