Präsidentin/Präsident des Amtsgericht Schöneberg (m/w/d)
Präsidentin/Präsident des Amtsgericht Schöneberg (m/w/d)
Präsidentin/Präsident des Amtsgericht Schöneberg (m/w/d)
Präsidentin/Präsident des Amtsgericht Schöneberg (m/w/d)
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Öffentliche Verwaltung
Berlin
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Vor Ort

Präsidentin/Präsident des Amtsgericht Schöneberg (m/w/d)
Über diesen Job
Präsidentin/Präsident des Amtsgericht Schöneberg (m/w/d)
Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt die Stelle als Präsidentin/Präsident des Amtsgerichts Schöneberg (m/w/d) – besetzbar voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen – Besoldungsgruppe: R 4 aus.
Arbeitsgebiet
Dem Amtsgericht Schöneberg mit Dienstgebäuden in der Grunewaldstraße (Schöneberg) und der Ringstraße (Lichterfelde) gehören derzeit 49 Richterinnen und Richter sowie circa 229 weitere Mitarbeitende an. Der Gerichtsbezirk umfasst den Bezirk Steglitz-Zehlendorf und den Bezirk Tempelhof-Schöneberg ohne den ehemaligen Bezirk Tempelhof. Dem Amtsgericht Schöneberg sind die im örtlichen Zuständigkeitsbereich anfallenden allgemeinen Zivilsachen (ohne Mahnsachen und Verkehrssachen), Familiensachen, Verfahren der Zwangsvollstreckung und Verbraucherinsolvenz sowie Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit übertragen.
Aufgrund bundesgesetzlicher Regelung ist das Amtsgericht Schöneberg in bestimmten Angelegenheiten mit Auslandsbezug örtlich zuständig (z. B. § 122 Nr. 7, § 170 Abs. 3, § 187 Abs. 5, § 218 Nr. 5, § 272 Abs. 2 Nr. 4, § 313 Abs. 1 Nr. 4, § 343 Abs. 3 FamFG). Weiterhin ist das Amtsgericht Schöneberg gemäß landesrechtlicher Zuweisung ausschließlich für richterliche Entscheidungen in Personenstandssachen und in bestimmten Rechts- und Amtshilfeangelegenheiten (§ 9 Zuweisungsverordnung Berlin) zuständig.
Die Präsidentin/Der Präsident nimmt als Gerichtsvorstand alle gerichtsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten und zugewiesene Justizverwaltungsangelegenheiten sowie zu einem geringeren Arbeitskraftanteil rechtsprechende Aufgaben wahr.
Die Präsidentin/Der Präsident trägt durch entsprechende Personalentwicklung und Organisationsentwicklung die Verantwortung für eine effektive und ressourcenschonende Gerichtsverwaltung. Hierzu gehört die Verwirklichung eines strategischen Personalmanagementkonzepts, das eigenverantwortlich handelnde Mitarbeitende zum Leitbild hat und deren Förderung dient. Zudem zählt die ständige Überprüfung und die damit verbundene Optimierung– unter anderem unter Einbeziehung moderner Informationstechnik – der vorhandenen Verwaltungsstrukturen und Organisationsabläufe zum Kernbestandteil des Arbeitsgebietes.
Anforderungen
Bewerberinnen und Bewerber sollen über mehrjährige spruchrichterliche Erfahrungen sowie über fundierte Leitungserfahrungen verfügen, die durch die Tätigkeit in einem Gericht oder auch durch eine entsprechende Tätigkeit in einer Verwaltungsbehörde dokumentiert sind. Sie sollen in unterschiedlichen Arbeitsgebieten tätig gewesen und müssen zudem für die Übertragung von Personalverantwortung geeignet sein.
Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst (AnforderungsAV) vom 5. Dezember 2007 (ABl. Nummer 55, Seite 3204 ff. vom 14. Dezember 2007) Bezug genommen.
Vor dem Hintergrund der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs hat der Einsatz moderner Informationstechnik höchste Priorität. Aus diesem Grund sind Kenntnisse in diesem Bereich wünschenswert, zumindest aber wird die uneingeschränkte Bereitschaft erwartet, sich mit der Einführung von IT- Systemen und Informationstechnologie fortlaufend und umfassend zu befassen.
Die Bewerberinnen und die Bewerber sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion schwerbehinderter Menschen hinwirken.
Unternehmens-Details

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
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