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Freistaat Sachsen

Öffentliche Verwaltung

Dresden

  • Art der Beschäftigung: Vollzeit
  • 49.000 € – 62.500 € (von XING geschätzt)
  • Vor Ort
  • Zu den Ersten gehören

[Intern] Leiter (m/w/d) des Sachgebietes „Strahlenschutz“ im Referat 53 „Strahlenschutz, Arbeitsmedizin“

Über diesen Job

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Diese behördeninterne Stellenausschreibung richtet sich aus Gründen der Personalentwicklung ausschließlich an Bedienstete (m/w/d), die sich in einem unbefristeten Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zur Landesdirektion Sachsen (LDS) befinden.

Bei der LDS ist an der Dienststelle Chemnitz, Dresden oder Leipzig die Stelle der Leiterin oder des Leiters des Sachgebietes "Strahlenschutz"
im Referat 53 "Strahlenschutz, Arbeitsmedizin" zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet zu besetzen.

Was Sie bei uns machen:

Als Sachgebietsleiter "Strahlenschutz" tragen Sie die fachliche sowie organisatorische Verantwortung für Ihren Aufgabenbereich und leiten ein dreizehnköpfiges Team aus Referenten und Sachbearbeitern. Sie planen und steuern den Personaleinsatz, überwachen die Aufgabenerfüllung und geben fachliche Anweisungen, insbesondere bei komplexen und komplizierten Fragestellungen. Zudem entwickeln Sie Handlungsanleitungen und erarbeiten Maßnahmen zur Optimierung von Arbeitsprozessen. Mit fundierten Fachstellungnahmen zu besonders anspruchsvollen Themen im Bereich des Strahlenschutzes gestalten Sie die inhaltliche Ausrichtung des Sachgebietes maßgeblich mit. Darüber hinaus beraten und kontrollieren Sie im Rahmen des Strahlenschutzes und treffen Entscheidungen zu Grundsatzfragen Ihres Zuständigkeitsbereichs. Sie nehmen an Beratungen auf der Ebene sächsischer Ministerien und auf Bundes- sowie Länderebene teil und wirken in Fachgremien mit.

Die Stelle ist für eine Teilzeitbeschäftigung im beschränkten Umfang geeignet.

Die Arbeitsaufgaben des Sachgebietes umfassen:

- den Vollzug des Strahlenschutzgesetzes, der Strahlenschutzverordnung, des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung und seiner Verordnungen,

- das Treffen von Entscheidungen und Einschätzungen zur Subsumierung von sicherheits- und strahlenschutztechnischen Sachverhalten unter die gesetzlich gegebenen Rechtsnormen unter Beachtung der Europäischen Richtlinienvorgaben,

- die Anordnung von Maßnahmen zur Umsetzung des Strahlenschutzes, das Bearbeiten von Anzeigen, das Erteilen von Genehmigung, die Bescheinigung der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz, die Anerkennung von Kursen zum Erwerb der Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sowie

- die Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen und die Beratung von Betreibern von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern sowie die Überprüfung und Beratung von Unternehmen, die außerhalb der Medizin nichtionisierende Strahlung am Menschen anwenden.

Was Sie mitbringen müssen:

1. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom, Master oder vergleichbar – als Fachhochschulabschluss ist ein Master erforderlich – die Kombination aus Bachelor- und Masterabschluss muss mindestens 300 ECTS umfassen)

§ in der Fachrichtung Physik oder Physikalische Technik oder

§ einer anderen naturwissenschaftlichen Fachrichtung

jeweils in Verbindung mit

2. einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes

und

3. aus Gründen der Personalentwicklung muss

a) bei Beamten

§ mindestens ein Amt der BesGr. A 14 übertragen und

§ der Nachweis der Verwendungsbreite und -tiefe durch Bewährung auf mehreren Dienstposten auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen und in verschiedenen Aufgabenbereichen erbracht worden sein, wobei eine mindestens einjährige Verwendung in einer obersten Bundes- oder Landesbehörde zwingend vorausgesetzt wird bzw.

b) bei Tarifbeschäftigte

§ eine Eingruppierung nach E 13 oder E 14 TV-L in Verbindung mit einer mindestens vierjährigen Tätigkeit im öffentlichen Dienst vorliegen und

§ mindestens eine Regelbeurteilung in einer Funktion der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 vorhanden und mindestens zwei unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt worden sein (Tätigkeiten außerhalb der Landesverwaltung, in einer Kommune oder in der Wirtschaft können dabei anerkannt werden).

Darüber hinaus wird Ihre Mitarbeit im Verwaltungsstab der LDS erwartet. Dieser kommt im Falle besonderer Lagen, bei denen Katastrophenalarm ausgelöst wird (z. B. Hochwasser, großflächiger Waldbrand), zum Einsatz. Hier arbeiten Sie fach- und hierarchieübergreifend mit Bediensteten der LDS zum Schutz der Bevölkerung im Katastrophenfall zusammen. Im Einzelfall können Wochenend- und Nachtdienste angeordnet werden.

Die Arbeitsaufgaben beinhalten auch die selbstständige Wahrnehmung von Vor-Ort-Terminen im Außendienst unter Begehung von teils komplexen überwachungsbedürftigen Anlagen bzw. Betriebs- und Industrieanlagen. Zwingend erforderlich ist daher das Vorhandensein eines Führerscheins der Klasse B, die Bereitschaft ein Dienst-Kfz zu führen sowie die psychische Belastbarkeit und die Mobilität zur Durchführung von Vor-Ort-Terminen.

Die Aufgabenerfüllung erfordert ein hohes Maß an Kommunikation und Adressatengerechtigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Leistungsorientierung, Arbeitsmethode und Verhandlungsgeschick sowie Belastbarkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Was wir Ihnen bieten :

Auf das Arbeitsverhältnis finden die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. Die Tätigkeit ist nach E 15 TV-L bewertet (Link Entgelttabelle).

Hinweise für Beamten:

Der Dienstposten ist für Beamte der zweiten Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 zugeordnet und nach BesGr. A 15 bewertet.

Für die Beförderung in ein Amt der BesGr. A 15 gelten die Beförderungsgrundsätze im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums des Innern mit Ausnahme des Polizeibereiches. Insbesondere Verwendungsbreite und -tiefe sind zuvor durch Bewährung auf mehreren Dienstposten auf unterschiedlichen Verwaltungsebenen und in verschiedenen Aufgabenbereichen nachzuweisen. Die Verwendung in einer obersten Landes- oder Bundesbehörde wird hierbei vorausgesetzt. Das zwingende Anforderungsprofil berücksichtigt diese Beförderungsvoraussetzungen.

Die Funktion kann übergangsweise auch in einem niedrigeren Amt wahrgenommen werden.

Wir konnten Ihr Interesse wecken?

Dann freuen wir uns über die Zusendung Ihrer vollständigen Bewerbungsunterlagen (inkl. Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Abschlusszeugnissen und sofern vorhanden aktuellen Leistungsnachweisen wie Beurteilungen, Arbeitszeugnisse) bis zum 22. März 2026 unter der Kennziffer 1676 an das:

SÄCHSISCHE STAATSMINISTERIUM
DES INNERN

Personalreferat

Wilhelm-Buck-Str. 2

01097 Dresden

bzw. per E-Mail als PDF-Datei an

bewerbungen@smi.sachsen.de.

(Bitte fassen Sie die Anlagen in einer Datei mit einer Größe von maximal 10 MB zusammen.)

Ansprechpartner:

Frau Brockmeier

Tel.: 0351/564-312 34

Das Staatsministerium des Innern ist für die ausgeschriebene Tätigkeit bei der LDS
personalverwaltende Stelle und verantwortet das Stellenbesetzungsverfahren.

Die Sächsische Staatsverwaltung setzt auf ein Arbeitsumfeld, an dem jeder Mensch gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann und wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen ungeachtet der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, des Alters, der Religion oder der Identität. Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Wir sind bestrebt, Menschen mit Behinderungen oder ihnen Gleichgestellte besonders zu fördern, achten im Bewerbungsverfahren bei gleicher Eignung auf ihre bevorzugte Berücksichtigung und fordern Sie daher ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Wir bitten, der Bewerbung einen entsprechenden Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: Datenschutz. Informationen zum Zugang für verschlüsselte/signierte
E-Mails/elektronische Dokumente sowie De-Mail finden Sie unter: sichere elektronische Kommunikation.

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Freistaat Sachsen

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10.001 oder mehr Mitarbeitende

Dresden, Deutschland

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