Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Zentrale Dienste 2
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Zentrale Dienste 2
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Zentrale Dienste 2
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Zentrale Dienste 2
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Öffentlicher Dienst, Verbände und Einrichtungen
Erfurt
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 41.500 € – 60.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
- Zu den Ersten gehören
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Zentrale Dienste 2
Über diesen Job
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Zentrale Dienste 2
- Vollzeit ( Anzahl 1 )
- seit 02.01.2026
- unbefristet
Im Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie (TLDA), Zentrale Dienste 2, ist unter Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln zum 01.03.2026 eine Vollzeitstelle unbefristet als
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d)
zu besetzen. Der Dienstort ist Erfurt.
Das TLDA besteht aus den Fachbereichen Bau- und Kunstdenkmalpflege mit Sitz in Erfurt und Bodendenkmalpflege mit Sitz in Weimar. Dem Landesamt ist das Museum für Ur- und Frühgeschichte in Weimar und das Steinsburgmuseum in Römhild zugeordnet. Zentrale Dienste 2 umfasst die Bereiche Fördermittel, Steuerbescheinigung, Registratur und Poststelle, Basis-IT, Amtsorganisation und Geschäftsverteilung.
Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Erfassung, Prüfung und Bescheidung von Anträgen nach § 31 Thüringer Denkmalschutzgesetz i. V. m. den §§ 7i, 10f, 11b und 10g Einkommensteuerrecht (sog. steuerliche Grundlagenbescheide)
- Durchführung von örtlichen Prüfungen
- Festsetzung und Bescheidung der Verwaltungskosten einschließlich deren kassenmäßig Buchung
- Widerspruchssachbearbeitung (Grundlagenbescheide und Verwaltungskostenbescheide)
- Mitwirkung bei der Fördermittelbescheidung und Verwendungsnachweisprüfung (Anhörung, Kostenfestsetzung, Widerrufs- und Rücknahmebescheide, Zinsfestsetzung)
Der Aufgabenbereich ist nicht abschließend aufgezählt. Das Landesamt behält sich vor, Aufgaben zu ändern oder neue Aufgabenbereiche dieser Stelle zuzuordnen.
Sie verfügen über folgende Voraussetzungen:
- Führerschein Klasse B
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst, Fachrichtung Steuern oder allgemeine Verwaltung oder abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss) der Fachrichtungen Betriebswirtschaft, öffentliche Betriebswirtschaft oder Public Management oder eine inhaltliche gleiche Qualifikation
Sofern keine Bewerbungen eingehen, die die vorgenannten Abschlüsse aufweisen, behält sich das Landesamt vor, Bewerberinnen und Bewerber mit nachfolgend genanntem Abschluss in das Auswahlverfahren einzubeziehen:
• Fortbildungslehrgang Steuerfachwirt
Wünschenswerte Kenntnisse und Erfahrungen:
- sicherer Umgang mit Microsoft Office® Produkten (Word, Excel, Outlook)
- Anwendungsbereite Kenntnisse im Dokumentenmanagementsystem VIS und im Haushalts- und Kassensystem Hamasys
- Gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht
- Kenntnisse im Zivil- und Haushaltsrecht
- Kenntnisse in den Bereichen Landes- und Behördenorganisation
- sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Organisations- und Planungsfähigkeit
- Fähigkeit zum schnellen Erkennen komplexer Zusammenhänge
- Fähigkeit zu konzeptionellem Denken und Arbeiten
- Qualitätsbewusstsein, Verantwortungsbereitschaft
- selbständiges Arbeiten bei gleichzeitiger Bereitschaft zur Teamarbeit
- soziale Kompetenz, Diskretion, Zuverlässigkeit
- Engagement, Entschlussfreude, Entscheidungssicherheit
- sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen
- Resilienz, Stressresistenz
- analytisches und konzeptionelles Denkvermögen
- kommunikativ, teamorientiert, strukturiert
Die Stelle erfordert regelmäßige Dienstreisen.
Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der tarifrechtlichen sowie fachlichen und persönlichen Voraussetzungen bis in die Entgeltgruppe 10 TV-L.
Die Stellenausschreibung richtet sich an alle Geschlechter. Das TLDA freut sich über Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft sowie Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung und Befähigung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Sie erhalten bei uns die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere internen aber auch externen Angebote der Fort- und Weiterbildung nutzen und so Karrierechancen für sich eröffnen können.
Das TLDA setzt sich gezielt für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein, indem es vielfältige Angebote zur Arbeitszeitregelung ermöglicht. So ist durch die vereinbarten Funktionszeiten eine sehr flexible Arbeitszeitgestaltung gewährleistet. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen besteht die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice. Ferner gibt es bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Die Stelle ist für Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden) vorgesehen, aber grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung (Mindestumfang 75 Prozent der Vollzeitbeschäftigung) geeignet. Wir bieten laut TV-L 30 Tage Urlaub/Jahr und eine Jahressonderzahlung.
Bitte senden Sie uns Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung (tabellarischer Lebenslauf, Prüfungs- und Dienstzeugnisse aus dem aktuellen oder letzten Beschäftigungsverhältnis, Befähigungsnachweise, lückenlose Tätigkeitsnachweise etc.) unter Angabe der Kennziffer 01/2026 per E-Mail, über das Karriereportal des Freistaates Thüringen oder postalisch an folgende Anschrift:
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Zentrale Dienste 1 – Personal
Kennziffer 01/2026
Die Bewerbungsfrist endet am 25.01.2026.
Es können nur Bewerbungen mit beigefügten Prüfungs- und aktuellen Arbeits- bzw. Dienstzeugnissen berücksichtigt werden. Bei Abschlüssen ausländischer Hochschulen fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit dem deutschen Abschluss durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (ZAB) bei. Weitere Informationen können der Internetseite www.kmk.org entnommen werden.
Aus Kostengründen wird gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nicht berücksichtigte Bewerbungen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Sollten Sie dennoch die Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass keine gesonderte Eingangsbestätigung versandt wird.
Bei Übermittlung Ihrer Bewerbung per E-Mail an bewerbung@tlda.thueringen.de
beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Dem TLDA ist der Zugang für den Empfang verschlüsselter E-Mails noch nicht eröffnet. Damit kann die Vertraulichkeit der gesendeten Informationen für diesen Übertragungsweg nicht gewährleistet werden. Sollten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail einreichen, beachten Sie bitte, dass Sie das Risiko einer unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte selbst tragen. Darüber hinaus gilt für diesen Fall Ihre Zustimmung als erteilt, die E-Mail und deren Anhänge auf Schadprogramme/ Schadcode zu überprüfen.
Die übersandten Unterlagen können nur als ein zusammengeführtes PDF-Dokument akzeptiert werden. Anhänge anderer Dateiformate sowie Links oder QR-Codes zum Nachladen weiterer Dokumente werden aus IT-Sicherheitsgründen nicht berücksichtigt.
Ihre Bewerbungsdaten werden durch das TLDA im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das TLDA im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung). Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen (Ein Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren). Nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Ihre Rechte hinsichtlich des Datenschutzes ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist der Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt).
