Leiter Kultursekretariat und Finanzverantwortlicher Kulturraum (m/w/d)
Leiter Kultursekretariat und Finanzverantwortlicher Kulturraum (m/w/d)
Leiter Kultursekretariat und Finanzverantwortlicher Kulturraum (m/w/d)
Leiter Kultursekretariat und Finanzverantwortlicher Kulturraum (m/w/d)
Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen
Industrie und Maschinenbau
Flöha
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören
Leiter Kultursekretariat und Finanzverantwortlicher Kulturraum (m/w/d)
Über diesen Job
Ihr Arbeitgeber:
Der Zweckverband Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen ist einer von fünf ländlichen Kulturräumen im Freistaat Sachsen. Bei den Kulturräumen handelt es sich um kommunale Pflichtzweckverbände auf Grundlage des Sächsischen Kulturraumgesetzes (SächsKRG). Der Erzgebirgskreis und der Landkreis Mittelsachsen sind die gesetzlichen Mitglieder des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen. Die Aufgabe des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen ist die Erhaltung und Förderung regional bedeutsamer kultureller Einrichtungen und Projekte. Der Kulturraum unterstützt dabei die Kunst- und Kulturschaffenden in mehreren Sparten durch 200 Zuwendungsverfahren im Jahr. Die Geschäftsstelle des Kulturraumes ist das Kultursekretariat und befindet sich in der Großen Kreisstadt Flöha (Mittelsachsen). In der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz befindet sich die Außenstelle des Kultursekretariats.
Das vielseitige Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Geschäftsführung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen gemäß § 4 Abs. 6 des Sächsischen Kulturraumgesetzes
- Leitung/Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht (in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Kulturkonventes), Mitarbeiterführung und -entwicklung
- Bearbeitung der Personalangelegenheiten für alle Beschäftigten
- Zusammenarbeit mit Organen/Gremien des Kulturraumes (Kulturkonvent, Kulturbeirat, Facharbeitsgruppen)
- Erstellung und verwaltungsrechtliche Prüfung von eigenen Vorschriften (Satzung, Förderrichtlinie, Leitlinien, Dienstanweisungen, Geschäftsordnungen)
- Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen (SMWK, Statistisches Landesamt, Sächsischer Rechnungshof, Kultursenat, Kulturstiftung (Bund, Land), Sächsischer Landtag, Kreistag, Bürgermeister, Euroregionen)
- Öffentlichkeits- und Pressearbeit
- Fördervollzug
- Finanzverantwortung des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen gemäß § 62 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung
- Vorgaben und Fertigstellung des Haushaltsplanes, des Finanzplanes und des Jahresabschlusses, Haushaltsüberwachung sowie Mitwirkung bei der Verwaltung des Vermögens
- Gesamtbudgetverantwortung für Budgets "Theater" und "Vergabe Fördermittel I und P"
- Wahrnehmung der Anordnungsbefugnis
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden (örtliche Rechnungsprüfungsämter, Rechtsaufsichtsbehörde, Sächsischer Rechnungshof)
- Einnahmebeschaffung
- Durchführung von Vergabeverfahren für Aufträge aus Lieferung und Leistung
- Fachaufsicht über die Kulturkasse
Unsere Anforderungen an Sie:
- erfolgreich abgeschlossenes Studium zum Bachelor of Public Administration/Bachelor of Public Sector Management, Bachelor of Laws (LL.B.), Diplom-Verwaltungswirt oder abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit erfolgreich abgeschlossener berufsbezogener Weiterqualifikation zum Verwaltungsfachwirt (SKVS), Kommunalwirt (SKVS), Verwaltungsbetriebswirt (VWA)
- mindestens eine einjährige Berufserfahrung im öffentlichen Rechnungs- und Haushaltswesen oder in entsprechenden Funktionen eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts (erforderliche spezielle Fachkenntnisse, die nicht mit der Ausbildung erworben wurden)
- umfassende und fundierte Fachkenntnisse im Haushalts- und Zuwendungsrecht
- anwendungsbereites Wissen zum Kulturmanagement und Betriebswirtschaft
- ausgeprägtes Interesse an und fundiertes Verständnis für kulturpolitische Themen, Kenntnisse der aktuellen Entwicklungen in der Kulturförderung, kulturpolitischer Debatten und institutioneller Rahmenbedingungen
- gute Computergrundkenntnisse (Office-Anwendungen)
- gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Innovations- und Durchsetzungskraft, ausgeprägtes Verhandlungsgeschick sowie Entscheidungsfreude
- bürgerfreundliches Auftreten und Loyalität
- Belastbarkeit, hohe Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft sowie Flexibilität (Einsatz an Wochenenden und in den Abendstunden)
- Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Pkw
Unser Angebot:
- einen vielseitigen und verantwortungsvollen Arbeitsplatz
- eine Vergütung in der Entgeltgruppe 12 TVöD
- attraktive und moderne Rahmenbedingungen, u. a. sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten, flexible Arbeitszeiten (ohne Kernzeit) sowie betriebliche Altersvorsorge plus Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann senden Sie bitte Ihre aussagefähige und vollständige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Nachweis zum Berufsabschluss, Zusatzqualifikationen, Fort- und Weiterbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen) bis zum 31.12.2025 ausschließlich per E-Mail (als zusammengefasste einzelne PDF-Datei) an: Nicole.Frost@kreis-erz.de.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Büro Landrat, Frau Büroleiterin Reichel, unter Telefon 03733 831-1003.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nur vollständige und innerhalb der oben genannten Frist eingegangene Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
Die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Person ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Kosten dafür zu tragen. Es ist nicht notwendig, den Bewerbungsunterlagen bereits ein Führungszeugnis beizufügen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter http://www.kmk.org/zab . Darüber hinaus sollten Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) ihrer Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet, beifügen.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie diesen Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis über die Schwerbehinderung/Gleichstellung ist der Bewerbung beizulegen.
Mit der Abgabe der Bewerbung wird in die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bewerbungsverfahrens eingewilligt. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich.
Flöha, den 08.12.2025
