Bestattungsfachkraft (m/w/d)
Bestattungsfachkraft (m/w/d)
Bestattungsfachkraft (m/w/d)
Bestattungsfachkraft (m/w/d)
Stadtverwaltung Freiberg
Öffentliche Verwaltung
Freiberg
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 33.500 € – 40.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Bestattungsfachkraft (m/w/d)
Über diesen Job
Bestattungsfachkraft (m/w/d).
Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet.
Freiberg ist mit über 41.000 Einwohnern eine wunderschöne Stadt, um zu wohnen, zu arbeiten, eine Familie zu gründen, nette Menschen zu treffen, Tradition, Historie und vieles mehr zu erleben. Zentral in Sachsen in der Welterbestätte Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří gelegen, ist sie von Chemnitz und Dresden aus ideal mit der Bahn oder dem Auto zu erreichen.
Der Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltung Freiberg erstreckt sich auf den Zentralfriedhof, den Donatsfriedhof, den Friedhof im Stadtteil Zug sowie den Vertriebenenfriedhof und den Friedhof der gefallenen sowjetischen Soldaten in Freiberg. Im städtischen Bestattungsinstitut Freiberg arbeiten Sie im ältesten Bestattungsinstitut Freibergs und helfen damit den Hinterbliebenen von Verstorbenen bei der Bewältigung der schweren Zeiten der Trauer. Das Team des Leistungsbereichs Bestattungswesen besteht aus 10 Beschäftigten, davon sind zwei Personen geringfügig beschäftigt. Der Leistungsbereich befindet sich auf der Scheunenstraße 22 in Freiberg .
DIESE AUFGABEN ERWARTEN SIE BEI UNS
- Herstellung von Gräbern für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen
- Abräumung von Grabfeldern nach Ablauf der Nutzungsberechtigung
- Überprüfung der Art der Fundamentierung und Befestigung von Grabsteinen, Durchführung der Standsicherheitskontrolle und ggf. Durchführung von Sicherungsmaßnahmen
- Mitarbeit bei der Durchführung von Trauerfeiern
- Ausführung von Kraftfahrer-, Träger- und Hilfsarbeiten für das städtische Bestattungsinstitut bei der Abholung von Verstorbenen sowie bei Erd-, Feuerbestattungen und Urnenbeisetzungen
- Beteiligung am Bereitschaftsdienst inkl. Absicherung der notwendigen Dienste an Samstagen
- Durchführung von Winterdienstarbeiten sowie je nach Bedarf erfolgen Aushilfstätigkeiten für andere Sachgebiete bzw. Leistungsbereiche des Tiefbauamtes
DAS BIETEN WIR
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (39 Wochenstunden)
- eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 5 TVöD-VKA, Jahressonderzahlung, jährliches Leistungsentgelt
- 30 Urlaubstage jährlich bei einer 5-Tage-Arbeitswoche
- gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie kollegiale Arbeitsatmosphäre
- betriebliche Altersvorsorge (Zusatzversorgung) sowie alle sonstigen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- Möglichkeit des Fahrradleasings
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Sollten Sie nicht über den geforderten Berufsabschluss verfügen, erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 4 TVöD-VKA.
Gern unterstützen wir Sie gemeinsam mit unserer Städtischen Wohnungsgesellschaft bei der Wohnungssuche.
DAS BRINGEN SIE MIT
- einen Berufsabschluss als Bestattungsfachkraft
- einschlägige berufliche Erfahrungen
- Führerschein der Klasse B und C1
- Empathie und Sensibilität im Umgang mit den betroffenen Personen und Pflichtbewusstsein
HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT?
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen
Bewerbungsunterlagen bis
24.02.2026
an:
Bewerbungen per E-Mail unter
bewerbungen@freiberg.de
werden ausschließlich in den
Formaten PDF oder DOCX entgegengenommen und sind möglichst in einer Datei zu übersenden.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt.
Ansprechpartner bei Fragen: Frau Tschöpe, Tel. 03731 273 145
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber vernichtet.
Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
