46-2025 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Geschäftszimmer (w/m/d)
46-2025 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Geschäftszimmer (w/m/d)
46-2025 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Geschäftszimmer (w/m/d)
46-2025 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Geschäftszimmer (w/m/d)
Hessisches Polizeipräsidium Einsatz
Öffentliche Verwaltung
Gernsheim
- Art der Beschäftigung: Teilzeit
- 41.500 € – 55.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort

46-2025 Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Geschäftszimmer (w/m/d)
Über diesen Job
Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)
am Standort Gernsheim
ist in der Direktion Wasserschutzpolizei, Wasserschutzpolizeistation Gernsheim, zum 01.01.2026 eine unbefristete Teilzeitstelle (20 Stunden / Woche) als
Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter im Geschäftszimmer (w/m/d)
Kennziffer 46-2025
zu besetzen.
Als Mitglied unseres Teams werden Sie Teil der hessischen Polizei und leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Sicherheit und Lebensqualität in Hessen. Ihre Arbeit trägt aktiv dazu bei, die Arbeitsfähigkeit der Polizei sicherzustellen und für die Zukunft zu optimieren.
Unser Angebot
- Eine unbefristete Anstellung im öffentlichen Dienst, die Ihnen langfristige berufliche Sicherheit und Perspektiven bietet
- Vielseitige und vielschichtige Tätigkeiten
- Übernahme eigenverantwortlicher Tätigkeitsfelder nach persönlicher Eignung
- Tätigkeitsbezogene, Fort- und Weiterbildungsangebote
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Ausgezeichnet mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber des Landes Hessen", u.a. sowie Firmenkontingent für das Ferienprogramm der Stadt Wiesbaden "wi&you – Schöne Ferien"
- Work-Life-Balance: bis zu 30 Tage Urlaub, Überstundenausgleich in Form von Freizeit, 24. und 31. Dezember arbeitsfrei, 1 zusätzlicher individuell planbarer freier Tag pro Jahr
- Flexible Arbeitszeitgestaltung im Rahmen unserer Servicezeiten mit Gleitzeit und digitaler Zeiterfassung sowie der Möglichkeit, nach der Einarbeitung, bis zu zu arbeiten
- Eine attraktive Eingruppierung in der E6 TV-H (1.483,41€, 50% Teilzeit) zuzügliche Zusatzleistungen in Form von Kinderzulage, Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge
- Freie Fahrt mit dem Landesticket zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV in Hessen sowie in mehrere angrenzenden Gebiete, wie etwa Mainz, zunächst befristet bis 31.12.2026
- Gesundheits- und Sportangebote am Dienstort inklusive der Berechtigung zur Nutzung des Service "Wellhub" Nutzung der Elektro-Ladesäulen je nach Verfügbarkeit
- Persönliches Smartphone zur dienstlichen Nutzung
- Die Chance, sich in einem dynamischen und zukunftssicheren Umfeld weiterzuentwickeln, in dem sich in den kommenden Jahren vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung ergeben werden
Ihre Aufgaben:
- Bearbeitung des Zeiterfassungsprogramm IZEMA
- Abrechnung der Verwarnungsgelder, inklusive Verwaltung der Verwarnungsgeldkasse und Einzahlung der Verwarnungsgelder
- Posteingang bearbeiten, und E-Mail
- Postausgang bearbeiten (Erfassen im Brieftagebuch und E-Mails versenden)
- Verwaltung der Portokasse und Beschaffung von Postwertzeichen
- Führung der Urlaubs- und Krankenkartei
- Sortierung des Schriftverkehrs und Ablage
- Wahrnehmung verschiedener Meldeverpflichtungen wie z. B Belehrungen
- Aktualisierung von Fachliteratur und Gesetzestexten (z. B. Einsortierung von Nachträgen)
- Allgemeine Schreibarbeiten
- Bestellung, Verwaltung und Ausgabe von Büromaterial und Verbrauchsmitteln
- Telefonvermittlung
- Terminüberwachung
Ihr Profil:
A-Kriterien – diese müssen erfüllt sein:
- Mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung o zur / zum Verwaltungsfachangestellten o zur Bürokauffrau / zum Bürokaufmann o zur / zum Fachangestellten für Bürokommunikation
oder
- eine vergleichbare abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
sowie
- sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- sicherer und routinierter Umgang mit den gängigen Office-Programmen, insbesondere MS-Word und MS-Excel, Internet und webbasierten Anwendungen
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (sicherer Umgang, mindestens B2)
- ggfs. aktuell gültiger Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- gute Kenntnisse in den MS-Office-Anwendungen,
- Organisationsgeschick, Engagement, Vertrauenswürdigkeit, Loyalität, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit, Flexibilität
- Führerschein Klasse "B"
- Die Bereitschaft zur Teilnahme an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
Ansprechpartner:
Für Fachfragen steht Ihnen Herr Umbach (Tel. 06258 / 934010) zur Verfügung. Für Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel. 06134 / 602 4333) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage "Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung" (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter "Anlagen") auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen bzw. Ihrer Bewerbung beizulegen.
Allgemeine Hinweise:
Für das Auswahlverfahren werden folgende Dokumente benötigt:
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Prüfungszeugnis der Ausbildung bzw. des Studiums
- Arbeitszeugnisse
- bei ausländischen Abschlüssen und Dokumenten zusätzlich die deutsche Anerkennung bzw. Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache
- Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen
- Nachweis einer Fahrerlaubnis der Klassen "B (Alt 3)"
- ggfs. Nachweis über geforderte Deutschkenntnisse
- ggfs. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung/Schwerbehinderung
- Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (siehe Anlagen)
- beidseitige Kopie eines gültigen Ausweisdokuments
Bitte senden Sie uns hierzu Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum Bewerbungsschluss vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären.
Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage "Einverständniserklärung Einsichtnahme PA" (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter "Anlagen") auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen" zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt. Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
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