Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich Förderung von Kindern in Tagespflege
Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich Förderung von Kindern in Tagespflege
Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich Förderung von Kindern in Tagespflege
Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich Förderung von Kindern in Tagespflege
Landkreis Gifhorn
Öffentliche Verwaltung
Gifhorn
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 39.500 € – 54.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
Sachbearbeitung (m/w/d) für den Bereich Förderung von Kindern in Tagespflege
Über diesen Job
Sachbearbeitung für den Bereich Förderung von Kindern in Tagespflege, Kindergartenangelegenheiten und Ferienfreizeiten
Der Landkreis Gifhorn ist mit ca. 900 Mitarbeitenden ein großer und serviceorientierter Arbeitgeber. Er nimmt vielseitige und anspruchsvolle Aufgaben u.a. in den Bereichen Jugend und Soziales, Bauen und Umwelt, Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gesundheit und Bildung wahr, um das Zusammenleben von rund 175.800 Einwohnerinnen und Einwohnern zu gestalten. Für die Abteilung Zentrale Fachbereichsaufgaben, Wirtschaftliche Jugendhilfe im Fachbereich Jugend suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit und in Teilzeit Ihre Unterstützung als
Sachbearbeitung für den Bereich Förderung von Kindern in Tagespflege, Kindergartenangelegenheiten und Ferienfreizeiten nach Entgeltgruppe 8 TVöD.
Aufgabenschwerpunkte:
- Förderung von Kindern in Kindertagespflege, u. a. Beratung von Personensorgeberechtigten auf Förderung in Kindertagespflege (Übernahmevoraussetzungen, Kostenbeiträge, integrative Kindertagespflege), Beratung von Kindertagespflegepersonen (Geldleistungen, Versicherungsleistungen, Fragen zu Betreuungsverträgen, Auslegungsfragen zu den beiden Satzungen des Landkreises), Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Förderung in Kindertagespflege, Entscheidung über die Zumutbarkeit des zu leistenden Kostenbeitrages und somit über den teilweisen oder vollständigen Erlass der Kostenbeiträge auf Antrag der Eltern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen des § 90 Abs. 3 SGB VIII i. V. m. §§ 82 bis 92a SGB XII
- Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII SGB i. V. m. §§ 82 bis 92a SGB XII, u.a. Beratung von Personensorgeberechtigten auf Förderungen von Krippen- und Hortbeiträgen, Bearbeitung von Anträgen auf Übernahme von Krippen- und Hortbeiträgen sowie Bescheiderteilung, Entscheidung über die Zumutbarkeit des zu leistenden Krippen- oder Hortbeitrags und somit über den teilweisen oder vollständigen Erlass der Kostenbeiträge auf Antrag der Eltern unter Berücksichtigung der rechtlichen Voraussetzungen
- Förderung von Ferienmaßnahmen, u. a. Entgegennahme, Bearbeitung und eigenständige Entscheidung von Anträgen auf Bezuschussung von Ferienmaßnahmen
Wir erwarten:
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d),
- erfolgreiche Ableistung des I. Angestelltenlehrganges
- einer dreijährigen Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder einer dreijährigen Berufserfahrung in einem einschlägigen Aufgabenbereich und
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Rechtsanwendung
- sicherer Umgang in der Rechtsanwendung
- Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bezirkssozialdienste sowie mit Einrichtungsträgern und anderen Institutionen
- Belastbarkeit und Durchsetzungsfähigkeit in Konfliktsituationen
- eigenverantwortliche und zuverlässige Arbeitsweise
- ruhiges und souveränes Auftreten
- sicherer Umgang mit den Microsoft-Office Standardanwendungen
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Wünschenswert sind fachliche Kenntnisse im Bereich des SGB I, VIII, IX, X, XII.
Wir bieten:
- mehrere befristete Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- sichere Bezahlung nach Entgeltgruppe 8 TVöD mit individueller Stufenzuordnung entsprechend der jeweiligen Vorerfahrungen, zuzüglich Jahressonderzahlung
- betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte und vermögenswirksame Leistungen
- Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- flexible Arbeitszeitgestaltung durch Gleitzeitrahmen von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
- Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung bei zeitlich sich ergänzenden Bewerbungen
- leistungsorientierte Bezahlung durch jährliche, individuelle Zielvereinbarungen
- fachliche und persönliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten durch interne und externe Fortbildungen
- betriebliches Gesundheitsmanagement (u.a. Evermood und gesundheitsfördernde Angebote)
- 30 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- Fahrradleasing und Angebote für Mitarbeitende "Corporate Benefits"
- Zuschuss zum D-Jobticket
- Firmenfitness (Movearound)
Hinweise: Der Landkreis Gifhorn ist bestrebt, bestehende Unterrepräsentanzen der Geschlechter abzubauen und wird dies bei der Personalauswahl berücksichtigen. Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen Schwerbehinderter sowie den behinderten Menschen gleichgestellter Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir Sie, bereits in der Bewerbung mitzuteilen, ob eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt. Fachbezogene Auskünfte erteilt Ihnen der Abteilungsleiter Herr Wehmann, Tel. 05371/82-8702. Für allgemeine Auskünfte zum Stellenbesetzungsverfahren steht Ihnen Frau Aydin, Tel. 05371/82-134, zur Verfügung.
Die Bewerbungsfrist endet am 14.09.2025.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
Gehalts-Prognose
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Basierend auf 17 BewertungenVorteile für Mitarbeitende
Unternehmenskultur
Unternehmenskultur
17 Mitarbeitende haben abgestimmt: Sie bewerten die Unternehmenskultur bei Landkreis Gifhorn als modern.Der Branchen-Durchschnitt liegt recht ausgeglichen zwischen traditionell und modern.