Referent für juristische Grundsatzfragen (m/w/d) (A 14 LBesG LSA) (279/2025)
Referent für juristische Grundsatzfragen (m/w/d) (A 14 LBesG LSA) (279/2025)
Referent für juristische Grundsatzfragen (m/w/d) (A 14 LBesG LSA) (279/2025)
Referent für juristische Grundsatzfragen (m/w/d) (A 14 LBesG LSA) (279/2025)
Stadt Halle (Saale) Fachbereich Personal
Öffentliche Verwaltung
Halle (Saale)
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 46.500 € – 56.000 € (von XING geschätzt)
- Hybrid
Referent für juristische Grundsatzfragen (m/w/d) (A 14 LBesG LSA) (279/2025)
Über diesen Job
Referent für juristische Grundsatzfragen (m/w/d) (A 14 LBesG LSA) (279/2025)
Als zentrale Anlaufstelle für rechtliche Grundsatzfragen innerhalb der Stadtverwaltung ist das Büro des Oberbürgermeisters maßgeblich an der strategischen Ausrichtung kommunalpolitischer Entscheidungen beteiligt. In einem dynamischen und verantwortungsvollen Umfeld wirken Sie an der rechtssicheren Steuerung politischer Prozesse mit und beraten die Verwaltungsführung zu juristischen Fragestellungen von grundsätzlicher Bedeutung. Die Schnittstellenfunktion zwischen Oberbürgermeister, Stadtrat und Verwaltung erfordert dabei nicht nur juristische Expertise, sondern auch politisches Fingerspitzengefühl und ein sicheres Gespür für kommunalrechtliche Zusammenhänge. Die Position bietet die Möglichkeit, juristische Fachkenntnisse in unmittelbarem Bezug zu strategischen und operativen Verwaltungsabläufen einzusetzen.
Der Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters sucht Sie zum 1. September 2025 zur Unterstützung des Büros des Oberbürgermeisters.
Ihre Aufgaben sind:
- Sie prüfen eingereichte Anträge und Anfragen für Sitzungen des Stadtrates und des Hauptausschusses auf ihre kommunalrechtliche Zulässigkeit
- Sie verfassen rechtliche Stellungnahmen und beraten den Oberbürgermeister zu kommunalverfassungsrechtlichen sowie verwandten verwaltungs- und beamtenrechtlichen Fragestellungen
- Sie übernehmen die Fach- und Dienstaufsicht über das Team Ratsangelegenheiten und stellen eine rechtssichere Gremienarbeit sicher
- Sie vertreten die Stadt Halle (Saale) in kommunalrechtlichen Streitigkeiten vor dem Verwaltungsgericht
- Sie begleiten die Sitzungen städtischer Gremien, wie Ausschüsse oder den Stadtrat, auch in den Abendstunden
- Sie wirken im Katastrophenschutzstab der Stadt Halle (Saale) mit
Erforderlich sind:
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens zuzüglich der beamtenrechtlichen Voraussetzungen
- mehrjährige Berufserfahrung in der Personalführung
Erwünscht sind:
- mehrjährige Erfahrung in der Gremienarbeit
- Kenntnisse im Kommunalrecht, insbesondere im Bereich der Ratsangelegenheiten
- fundierte Kenntnisse im öffentlichen Recht, u. a. StGB, VwGO, VwVfG
- Fachkenntnisse im Beamtenrecht, u. a. BeamtStG, LBG LSA, DG LSA
- Führerschein der Klasse B
- Kommunikations-, Konflikt-, Entscheidungs- sowie Organisationsfähigkeit
Wir bieten:
- ein unbefristetes Dienstverhältnis bewertet mit der Besoldungsgruppe A 14 LBesG LSA
- eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden (Teilzeit ist möglich.)
- 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr, Familienzuschläge sowie eine Jahressonderzahlung
- attraktive individuelle Qualifizierungsangebote
- Familienfreundlichkeit (z. B. Gleitzeit und mobiles Arbeiten)
- gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen
- eine umfassende Einarbeitung
- Möglichkeit Job-Ticket und Fahrradleasing
- Mitarbeiterrabatte bei verschiedenen Onlineshops
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen und aussagefähigen Bewerbungsunterlagen sowie eine aktuelle dienstliche Beurteilung bis zum 1. August 2025. Die Bewerbung ist auf unserer Homepage www.karriere.halle.de (http://www.karriere.halle.de) möglich.
Für fachspezifische Fragen steht Ihnen Beate Saubke aus dem Büro des Oberbürgermeisters, unter der Telefonnummer 0345 221-4001 zur Verfügung. Organisatorische Fragen beantwortet Ihnen Annekathrin Nowak im Fachbereich Personal unter der Telefonnummer 0345 221-6154.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.
Stadt Halle (Saale)
Der Oberbürgermeister
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.