Leiter:in Abteilung Administration
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, Amt Administration und Recht
- Job-ID: J000035899
- Startdatum: schnellstmöglich
- Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) - Bezahlung: EGr. 15Ü TV-L
BesGr. A16 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 29.08.2025
- Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Die Leitung der Abteilung Administration wird vollumfänglich als Shared-Service Modell für die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) wahrgenommen und umfasst die Bereiche Personal inklusive Personalentwicklung und Recruiting, Organisation, IT und Interne Dienste. Zudem ressortiert bei Ihnen das Standortprojekt "Unser Neues Quartier", das den Behördenumzug in die Tanzenden Türme vorbereitet und durchführt. Ziel ist eine dienstleistungsorientierte, moderne, wirtschaftliche und gleichzeitig rechtmäßige Intendanz zur Unterstützung der fachlichen Ziele beider Behörden.
Haben Sie Interesse an einer verantwortungsvollen Führungsaufgabe mit der besonderen Herausforderung eines Shared Service-Modells für zwei Fachbehörden? Dann freuen wir uns sehr auf Ihre Bewerbung!
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
Sie
- führen als Abteilungsleitung die Leitungen der Bereiche Personal, Organisation & Interne Dienste und IT & Dokumentenmanagement und verantworten die entsprechenden Verwaltungsbereiche,
- stellen ein kompetentes und modernes Personal- und Organisationsmanagement sicher, bei dem ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der individuellen Ziele der Beschäftigten mit den Unternehmenszielen der BVM und der BWAI erreicht wird,
- verantworten das Projekt "Unser Neues Quartier", das einhergehende Changemanagement und den Umzug an den neuen Standort,
- beraten die Amtsleitungen in allen personal- und digitalstrategischen Fragestellungen aus dem Aufgabenbereich Ihrer Abteilung und
- entwickeln strategisch zukunftsfähige Konzepte gemeinsam mit den Referatsleitungen in allen Bereichen der Abteilung und in Zusammenarbeit mit den anderen Ämtern der BVM und der BWAI.
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Hochschulabschluss (Master oder gleichwertig) in einer verwaltenden, rechtlich oder wirtschaftlich geprägten Studienfachrichtung oder vergleichbar
- als Beamtin bzw. Beamter: Befähigung für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Dienste und sich bereits in einem Amt mindestens der Besoldungsgruppe A 15 befinden.
Vorteilhaft
- langjährige Führungserfahrung und fundierte, praxisgereifte Kenntnisse insbesondere im Bereich des Personal- und Organisationsmanagements
- vertiefte Rechtskenntnisse insbesondere im Beamten-, Arbeits-, Tarif-, und Personalvertretungsrecht
- umfassende Erfahrungen in der (digitalen) Gestaltung von Prozessen in Behördenorganisationen sowie im Projektmanagement
- Durchsetzungsvermögen und Vernetzungskompetenz, Augenmaß und Kompromissfähigkeit sowie hohe Sensibilität für personelle Fragestellungen und komplexe Interessenlagen
- ausgeprägte Leitungskompetenz auf der Grundlage eines modernen Führungsverständnisses
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe E 15Ü TV-L bzw. Besoldungsgruppe A16, weitere Informationen auf karriere.hamburg
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten und ein Angebot von mobiler Arbeit
- gute Weiterbildungsmöglichkeiten und betriebliche Gesundheitsförderung
- Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
- ein Arbeitsplatz im Herzen der Stadt (Hamburg-Neustadt, Alter Steinweg 4) mit sehr guter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn Stadthausbrücke / U-Bahn Rödingsmarkt)
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- Anschreiben,
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation (sofern Sie Ihren Hochschulabschluss außerhalb der EU, EWR oder der Schweiz erworben haben, weisen Sie bitte die Anerkennung in Deutschland nach. Näheres finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen),
- Beurteilung bzw. Arbeitszeugnis (nicht älter als drei Jahre) über die aktuelle Tätigkeit, wenn diese bereits länger als ein halbes Jahr besteht, anderenfalls für die vorherigen Arbeitsverhältnisse,
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).