Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit (ab 20 Std.)
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Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit (ab 20 Std.)
Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit (ab 20 Std.)
Heidrun Jürgens Personaldienstleistungen GmbH
Personaldienstleistungen und -beratung
Hamburg
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 38.000 € – 47.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit (ab 20 Std.)
Über diesen Job
Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit (ab 20 Std.)
Stellen-ID: 410 Standort: Hamburg Anstellungsart(en): Teilzeit - flexibel, Vollzeit
Unser Kunde Schnellstmöglicher Start in Direktvermittlung [Sozietät im Süden Hamburgs]
Ihre Aufgaben
- monatliche Lohn- und Gehaltsbuchhaltung für Mandanten
- Melde- und Bescheinigungswesen
- Schnittstellenkommunikation zwischen Behörden und Mandanten
- Vertragsmanagement
- Beratung von Mandanten in allen abrechnungsrelevanten Fragestellungen
Ihr Profil
- abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung
- berufsrelevante Erfahrung in einer vergleichbaren Position
- sicherer Umgang mit den Microsoft-Office-Anwendungen
- gewissenhafte und strukturierte Arbeitsweise
Darauf dürfen Sie sich freuen
- betriebliche Altersvorsorge
- flexible Arbeitszeiten
- Dienstradleasing
- betriebliche Gesundheitsvorsorge
Über Uns Heidrun Jürgens Personaldienstleistungen ist seit 1998 auf die Vermittlung von kaufm. Fach- und Führungskräften spezialisiert. Unser Ziel ist Ihr Erfolg!
Übrigens: Unsere Dienstleistung ist für Sie komplett kostenfrei!
TIPP: Diese Vakanz passt nicht ganz zu Ihren Vorstellungen? Bewerben Sie sich initiativ!
Ihr Ansprechpartner Bitte senden Sie uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Zeugnisse zusammengefasst als pdf-Datei) per E-Mail an:
Heidrun Jürgens Personaldienstleistungen GmbH Herrn Maximilian Ole Friedrichs E-Mail: maximilian.friedrichs@heidrunjuergens.de Telefon: 040 / 325455 – 16
Zur besseren Lesbarkeit verzichten wir in den Stellenbeschreibungen sowie generell auf unserer Homepage auf eine Differenzierung zwischen den Geschlechtern. Alle verwendeten Begriffe gelten aber im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gleichermaßen für alle Geschlechter.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.