W2-Professur: Bewegtbildgestaltung und Dokumentarfilmproduktion, W2 7/2024
W2-Professur: Bewegtbildgestaltung und Dokumentarfilmproduktion, W2 7/2024
W2-Professur: Bewegtbildgestaltung und Dokumentarfilmproduktion, W2 7/2024
W2-Professur: Bewegtbildgestaltung und Dokumentarfilmproduktion, W2 7/2024
Hochschule Hannover
Fach- und Hochschulen
Hannover
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 48.500 € – 58.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort

W2-Professur: Bewegtbildgestaltung und Dokumentarfilmproduktion, W2 7/2024
Über diesen Job
Kurzinfo
Arbeitszeit | Vollzeit/Teilzeit |
Anstellungsdauer | unbefristet |
Einstellung zum | nächstmöglichen Termin |
Einsatzort | 30539 Hannover |
An der Hochschule Hannover ist an der Fakultät III - Medien, Information und Design, Abteilung Information und Kommunikation zum nächstmöglichen Zeitpunkt dauerhaft eine
W2-Professur "Bewegtbildgestaltung und Dokumentarfilmproduktion"
- Kennziffer W2 7/2024 –
mit 18 SWS Lehrverpflichtung zu besetzen.
Am Standort der Expo 2000 werden an unserer Fakultät in den Design-, Informations-, Kommunikations- und Medienstudiengängen Student*innen für die Branchenanforderungen von morgen ausgebildet. Fernseh- und Hörfunkstudios, ein Kinosaal, zahlreiche Schnitträume und auch verschiedene Werkstätten bieten beste Voraussetzungen für ein interdisziplinär Kompetenzen entwickelndes Studium. Im Bachelorstudiengang Journalistik und Masterstudiengang Fernsehjournalismus und Dokumentarfilm ist eine zentrale Professur neu zu besetzen.
Ihre spannende Hauptaufgabe wird sein, die Studierenden bei ihren Produktionen von unterschiedlichen Bewegtbildformaten zu begleiten. Sie haben dabei vor allem die Bildgestaltung (Kamera und Postproduktion) in Theorie und Praxis im Kern Ihrer Lehre. Da eine Professur Fernsehjournalistik parallel besetzt wird, liegt Ihr Fokus im Masterstudiengang auf dem Dokumentarfilm und seinen Produktionsbedingungen in Theorie und Praxis.
Wir erwarten von Ihnen:
• ein abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise der Medienstudiengänge wie dem Dokumentarfilm, dem Mediendesign oder der Visuellen Kommunikation,
• die durch praktische Erfahrung nachgewiesene pädagogisch-didaktische Eignung,
• die besondere Befähigung zu vertiefter, selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird,
• besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen (§ 25 (1) Nr. 4 c NHG),
• überzeugende Fähigkeiten im Bereich Bewegtbildgestaltung (Kamera, Schnitt, Postproduktion),
• Erfahrungen in der Produktionsverantwortung langer Bewegtbildformate
Außerdem sollen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Kenntnisse der deutschen und englischen Sprache inklusive der Bereitschaft, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache im Master- und Bachelorprogramm anzubieten,
• Bereitschaft zur internationalen Kooperation,
• Bereitschaft zur projektbezogenen Arbeit mit externen Partnern auch außerhalb der Hochschule
• Die Hochschule Hannover legt Wert auf die Berücksichtigung der Gender- und Gleichstellungsthematik in Lehre und Forschung. Hier sollen Sie Ihre Gender- und Diversitätskompetenzen einbringen.
Erwartet werden weiter:
• Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung, vor allem Gremienarbeit
• Bereitschaft, die beiden Studiengänge weiterzuentwickeln und interdisziplinär mit anderen Studiengängen zusammenzuarbeiten
• Bereitschaft zur aktiven Mitgestaltung des Ausbaus der Fakultät(en).
Im Übrigen ergeben sich die Einstellungsvoraussetzungen aus § 25 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG). Einzelheiten sind einem Merkblatt zu entnehmen, das hier heruntergeladen werden kann.
Für inhaltliche Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Fakultät gern zur Verfügung.
Die Hochschule Hannover ist daran interessiert, den Frauenanteil auch beim wissenschaftlichen Personal zu erhöhen und begrüßt es deshalb besonders, wenn sich Frauen bewerben. Frauen sollen nach § 21 Abs. 3 NHG bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden, solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hochschule 50 von Hundert nicht erreicht hat. Für diesbezügliche Rückfragen können Interessentinnen sich auch an das Büro der Gleichstellungsbeauftragten wenden ( f3-gleichstellung@hs-hannover.de ).
Die Hochschule Hannover ist aufgrund ihrer erfolgreichen Aktivitäten für die Verwirklichung der Gleichstellung mehrfach mit dem Total E-Quality Prädikat und für ihre Initiativen zur familiengerechten Gestaltung mit dem Audit familiengerechte Hochschule ausgezeichnet.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir Sie, uns bereits in Ihrem Bewerbungsschreiben einen entsprechenden Hinweis auf Ihre Schwerbehinderung / Gleichstellung zu geben. Gerne können Sie sich bei Fragen auch vorab an unsere Schwerbehindertenvertretung wenden. Kontakt: schwerbehindertenvertretung@hs-hannover.de .
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 09.10.2025 an die Dekanin der Fakultät III, Prof.in Dr.in Monika Steinberg. Die Bewerbung ist bis zum Ablauf dieser Frist online hier über das Bewerbungsportal https://karriere.hs-hannover.de möglich.
Für Fragen können Sie die Mitarbeitenden der Fakultät III auch per E-Mail, f3-bewerbung@hs-hannover.de , kontaktieren.
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