W2-Professur: Heilpädagogik mit dem Schwerpunkt Beratung und Begleitung, W2 5/2025
W2-Professur: Heilpädagogik mit dem Schwerpunkt Beratung und Begleitung, W2 5/2025
W2-Professur: Heilpädagogik mit dem Schwerpunkt Beratung und Begleitung, W2 5/2025
W2-Professur: Heilpädagogik mit dem Schwerpunkt Beratung und Begleitung, W2 5/2025
Hochschule Hannover
Fach- und Hochschulen
Hannover
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 52.000 € – 60.500 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören

W2-Professur: Heilpädagogik mit dem Schwerpunkt Beratung und Begleitung, W2 5/2025
Über diesen Job
Kurzinfo
Arbeitszeit | Vollzeit |
Anstellungsdauer | unbefristet |
Einstellung zum | nächstmöglichen Termin |
Einsatzort | 30625 Hannover |
An der Hochschule Hannover ist an der Fakultät V - Diakonie, Gesundheit und Soziales, Abteilung Heilpädagogik zum nächstmöglichen zeitpunkt eine unbefristete
W2-Professur
"Heilpädagogik mit dem Schwerpunkt Beratung und Begleitung"
- W2 5/2025 -
zu besetzen.
An der Fakultät für Diakonie, Gesundheit und Soziales bieten wir etwa 1000 Studierenden am grünen Campus in Kleefeld insgesamt 12 grundständige und berufsbegleitende Bachelor- und Masterstudiengänge. Regional verankert und interdisziplinär ausgerichtet qualifizieren wir für die Arbeitswelt von morgen. Bei uns ist die Freude am Lernen und Forschen, Lehren und Arbeiten spürbar.
Der*die Stelleninhaber*in soll die Professionalisierung heilpädagogischer Beratung und Begleitung vertreten.
Wir erwarten von Ihnen:
• ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Heilpädagogik oder eines vergleichbaren Studiengangs;
• eine durch praktische Erfahrungen bestätigte pädagogisch-didaktische Eignung; wünschenswert ist, dass diese durch Lehrtätigkeiten an Hochschulen nachgewiesen wird;
• die besondere Befähigung zu vertiefter selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine überdurchschnittliche Promotion nachgewiesen wird;
• besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
Zudem sollen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
• eine abgeschlossene Weiterbildung und praktische Erfahrungen im Bereich Beratung, Coaching, Supervision, kollegiale Fallberatung, Biografiearbeit, Casemanagement oder vergleichbarer Ansätze;
• eine theoretische Fundierung von Beratung zum Beispiel durch einen systemischen, lösungsorientierten oder klientenzentrierten, prozessorientierten oder biografietheoretischen Ansatz; auch vergleichbare Ansätze sind möglich;
• Erfahrungen und Kenntnisse in der Bildung oder Begleitung von Adressat*innen der Heilpädagogik (zum Beispiel im Bereich Arbeit oder der Begleitung von Übergängen);
• fundierte Kenntnisse in Bezug auf klassische und inklusionsbezogene Handlungsansätze der Heilpädagogik;
• die Bereitschaft, Praxiskontakte aufzubauen und die praktischen Lernerfahrungen von Studierenden zu begleiten;
• die Bereitschaft, Gender- und Diversitythemen in Lehre und Forschung zu berücksichtigen.
Wünschenswert ist, dass Sie darüber hinaus folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Kenntnisse der Situation von behinderten oder anderweitig von Exklusion bedrohter Menschen im Bereich Arbeit/Beschäftigung/Erster Arbeitsmarkt;
• Kenntnisse im Bereich der empirischen Sozialforschung;
• Kenntnisse im Bereich der Traumapädagogik, der Unterstützten Kommunikation, der Krisenintervention oder im Bereich hohes Alter/Demenz;
• Erfahrungen in der Studiengangsentwicklung und -organisation bzw. eine dementsprechende Mitwirkungsbereitschaft;
• die Bereitschaft sich in unserem Institut für angewandte Gesundheits-, Bildungs- und Sozialforschung (GBS) zu engagieren.
Die Hochschule Hannover erwartet von Professor*innen die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung. Das Lehrdeputat beträgt 18 SWS. Die Stelle istteilzeitgeeignet.
Die Besoldung richtet sich nach der Besoldungsgruppe W2.
Im Übrigen ergeben sich die Einstellungsvoraussetzungen aus § 25 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG). Einzelheiten sind einem Merkblatt zu entnehmen, das hier heruntergeladen werden kann.
Für weitere Fragen wenden Sie sich gern an Frau Prof. Dr. Dorothee Meyer (dorothee.meyer@hs-hannover.de).
Die Hochschule Hannover ist daran interessiert, den Frauenanteil auch beim wissenschaftlichen Personal zu erhöhen und begrüßt es deshalb besonders, wenn sich Frauen bewerben. Frauen sollen nach § 21 Abs. 3 NHG bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden, solange der Frauenanteil in der jeweiligen Berufsgruppe an der Hochschule 50 von Hundert nicht erreicht hat. Für diesbezügliche Rückfragen können Interessentinnen sich auch an das Büro der Gleichstellungsbeauftragten wenden. Kontakt dezentrale Gleichstellung: f5- gleichstellung@hs-hannover.de .
Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir Sie, uns bereits in Ihrem Bewerbungsschreiben einen entsprechenden Hinweis auf Ihre Schwerbehinderung/Gleichstellung zu geben. Gerne können Sie sich bei Fragen auch vorab an unserer Schwerbehindertenvertretung wenden ( schwerbehindertenvertretung@hs-hannover.de ).
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 05.10.2025 an den Dekan der Fakultät V, Prof. Dr. Andreas Eickhorst. Die Bewerbung ist online über das Bewerbungsportal möglich.
Bei Fragen zur Bewerbung können Sie die Mitarbeitenden der Fakultät V auch per E-Mail kontaktieren: berufungen@hs-hannover.de
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