Friedhofsgärtner/in (m/w/d)
Friedhofsgärtner/in (m/w/d)
Friedhofsgärtner/in (m/w/d)
Friedhofsgärtner/in (m/w/d)
Stadt Heiligenhaus
Öffentliche Verwaltung
Heiligenhaus
- Art der Anstellung: Vollzeit
- 30.500 € – 46.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
- Zu den Ersten gehören

Friedhofsgärtner/in (m/w/d)
Über diesen Job
Friedhofsgärtner/in (m/w/d)
- Publizierung bis: 28.09.2025
Über uns:
Die Stadt Heiligenhaus (rd. 27.500 Einwohner – im Kreis Mettmann) liegt landschaftlich überaus reizvoll und verkehrsgünstig im Städtedreieck Düsseldorf – Essen – Wuppertal. Umfassende Bildungsmöglichkeiten sowie Freizeit-, Kultur- und Erholungsangebote machen Heiligenhaus zu einem attraktiven Stand- und Wohnort mit ansprechender sowie hoher Lebensqualität. Familienfreundlichkeit, bürgerschaftliches Engagement und das Zusammenleben der Generationen sind hierbei von besonderer Bedeutung.
Bereichern Sie die Stadt Heiligenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Bereichern Sie die Stadt Heiligenhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt als
Friedhofsgärtner/in (m/w/d).
Es handelt sich um eine zunächst für zwei Jahre befristete Vollzeitstelle, die mit Teilzeitkräften besetzt werden kann, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit abgedeckt wird. Eine spätere unbefristete Beschäftigung wird in Aussicht gestellt.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Fachgerechte Pflege, Unterhaltung und Kontrolle des städtischen Friedhofes sowie des Tierfriedhofes
- Bepflanzung und Pflege der Friedhofsfläche sowie der dortigen Grabanlagen
- Durchführung von Erd- und Urnenbeisetzungen auf dem städtischen Friedhof
- Beratung der Angehörigen bei der Wahl der Grabstelle und evtl. der Bepflanzung
- Bedienen, Führen und Säubern von Fahrzeugen aller Art sowie motorbetriebener Geräte (z. B. Friedhofsbagger, Radlader, LKW mit Kran o. ä., Kehrmaschine, Aufsitzrasenmäher, Kleintraktor, Freischneider, Heckenschere, Laubgebläse, Motorsäge)
- Maßnahmen zur Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof, wie Grabstein- und Wegekontrolle
- Maßnahmen zur Verkehrssicherung und der Gefahrenabwehr (Rufbereitschaft für maschinellen/manuellen Winterdienst sowie Ölspur- und Kadaverbeseitigung)
- Bereitschaftsdienste zur Unterstützung bei Wahlen und sonstigen städtischen Veranstaltungen
- Unterstützung der Mitarbeiter der Grünpflege zur Unterhaltung und Pflege der Grünanlagen im Stadtgebiet
Ihr Profil:
- abgeschlossene Ausbildung als Gärtner/in (m/w/d), vorzugsweise in den Fachrichtungen Friedhofsgärtnerei oder Garten- und Landschaftsbau
- Erfahrungen im Bereich der Erdbestattungen sind erforderlich
- Berufserfahrung im Bereich Friedhofsgärtnerei ist wünschenswert
- Erfahrungen im Bereich Gehölzschnitt sowie der Besitz eines Motorsägenscheines (AS Baum 1 und/oder 2) sind vorteilhaft
- Erfahrungen mit friedhofstypischen Maschinen und Geräten (Friedhofsbagger, Minikipper/ Dumper) sind vorteilhaft
- Eine Bescheinigung, einen (Friedhofs-)Bagger bedienen zu dürfen, ist vorteilhaft, bzw. die Bereitschaft, diese Bescheinigung erwerben zu wollen, ist verpflichtend
- Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich
- Fahrerlaubnis der Klassen BE, C1/C1E, C/CE und Sondermaschinen sind von Vorteil bzw. die Bereitschaft, diese erwerben zu wollen, ist verpflichtend
- Bereitschaft zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst (Winterdienst, Ölspur- sowie Kadaverbeseitigung)
- Während der Rufbereitschaft ist die Erreichbarkeit der Dienststelle innerhalb von 45 Minuten erforderlich
- Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit, freundliches Auftreten, Engagement, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Wir bieten Ihnen:
- ein zunächst für zwei Jahre befristetes Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit, bei dem die Aussicht einer Entfristung besteht
- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 6 TVöD-NRW
- neue und moderne Fahrzeuge und motorbetriebene Geräte (z.B. Aufsitzrasenmäher, Kleintraktoren, Freischneider, Laubgebläse, Motorsäge, etc.)
- zusätzliche Verdienstmöglichkeiten durch die Teilnahme an Bereitschaftsdiensten
- Zeitausgleich der geleisteten Überstunden
- Fortbildungsmöglichkeiten
- Betriebliches Gesundheitsmanagement unter anderem in Form von Gesundheits-, Sport- und Massageangeboten
- Belegplätze für Kinder von Mitarbeitenden in einer örtlichen Großtagespflege (U3)
- Fahrradleasing gemäß TV Fahrradleasing, sowie alternative Finanzierungsmöglichkeiten auch für Beamtinnen und Beamte
- kostenlose Parkplätze für Mitarbeitende des Rathauses
- ein subventioniertes Deutschlandticket
Die Stadtverwaltung Heiligenhaus verfolgt das Ziel der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt.
Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich in der 41. Kalenderwoche durchgeführt.
Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen Herr Filmar, Tel.: 02056/5828711 gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Frau Unverricht, Tel.: 02056/13-180.
Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellten Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Darüber hinaus werden Bewerbungen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung oder sexueller Identität begrüßt.
Das Auswahlverfahren wird voraussichtlich in der 41. Kalenderwoche durchgeführt.
Für nähere Auskünfte zu den Inhalten der zu besetzenden Stelle steht Ihnen Herr Filmar, Tel.: 02056/5828711 gerne zur Verfügung. Fragen zum Auswahlverfahren beantwortet Ihnen Frau Unverricht, Tel.: 02056/13-180.
Entstehende Fahrt- und Reisekosten können leider nicht übernommen werden.
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