Pädagogische Fachkraft gemäß § 16(1) ThürKigaG (m/w/d) für unsere Kindertagesstätte "Max und Moritz"
Pädagogische Fachkraft gemäß § 16(1) ThürKigaG (m/w/d) für unsere Kindertagesstätte "Max und Moritz"
Pädagogische Fachkraft gemäß § 16(1) ThürKigaG (m/w/d) für unsere Kindertagesstätte "Max und Moritz"
Pädagogische Fachkraft gemäß § 16(1) ThürKigaG (m/w/d) für unsere Kindertagesstätte "Max und Moritz"
Lebenshilfe SHK e.V.
Sozialwesen
Hermsdorf
- Art der Anstellung: Teilzeit
- 35.500 € – 45.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort

Pädagogische Fachkraft gemäß § 16(1) ThürKigaG (m/w/d) für unsere Kindertagesstätte "Max und Moritz"
Über diesen Job
Für unsere Kindertagesstätte "Max und Moritz" in Hermsdorf, in der 45 Kinder im Alter von 1-6 Jahren betreut werden, suchen wir eine pädagogische Fachkraft (m/w/d), die kreativ, fantasievoll, musikalisch, liebevoll und zuverlässig ist.
Wir wünschen uns, dass
- jedes Kind in seiner Individualität gesehen wird und unterstützen es in allen Bereichen, die für das Kind von Bedeutung sind.
- Sie Spaß an der Planung, Organisation und Durchführung pädagogischer Aktivitäten und Projekten haben,
- Sie Unterstützung und Dokumentation der ganzheitlichen Entwicklung der uns anvertrauten Kinder geben,
- das Einbringen von eigenen Ideen und das Mitgestalten von Neuem Ihnen Freude bereitet,
- sowohl ein strukturiertes Arbeiten mit dem gesamten Team, der Leitung und die Fachkompetenz sowie die Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit den Eltern gelebt wird.
Wir bieten:
- eine Teilzeitstelle mit einer durchschnittlich regelmäßiger wöchentlicher Kernarbeitszeit von 30 Stunden. Eine Stundenanpassung ist in Abhängigkeit der Kinderzahlen möglich.
- Vergütung gemäß Haustarif mit Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt
- Weiterbildung
- eigenverantwortliches Arbeiten in einem aufgeschlossenen, freundlichen und hilfsbereiten Team
Ihr Profil:
- Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) oder sonstiger Abschluss nach § 16(1) ThürKitaG
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregister
- Vorlage Erster - Hilfe - Nachweis
- Vorlage Gesundheitsnachweis nach § 43 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und diesen im Sinne von § 2 Abs. 2 SGB IX gleichgestellte Personen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Kosten im Rahmen der Bewerbung werden nicht erstattet.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in Kopie ein.
Am Ende des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen gemäß DSGVO vernichtet.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.
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