Universitätsprofessur (W3) „Berufspädagogik“
Universitätsprofessur (W3) „Berufspädagogik“
Universitätsprofessur (W3) „Berufspädagogik“
Universitätsprofessur (W3) „Berufspädagogik“
KIT-Karlsruher Institut für Technologie
Forschung
Karlsruhe
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- 41.000 € – 59.000 € (von XING geschätzt)
- Vor Ort
Universitätsprofessur (W3) „Berufspädagogik“
Über diesen Job
Universitätsprofessur (W3) "Berufspädagogik"
Beschreibung
Sie können das Fach Berufspädagogik in seiner ganzen Breite vertreten. Besondere Schwerpunkte in Forschung und Lehre könnten z.B. folgende Gebiete umfassen:
- Berufspädagogische Lehr-Lern- und Kompetenzforschung
- Digitalisierung beruflicher Lehr-Lernprozesse und berufsbezogener Medienbildung, insbesondere KI
- Didaktik und Methodik beruflicher Aus- und Weiterbildung in Schule und Betrieb, insbesondere Technikdidaktik für gewerblich-technische Domänen
- Strukturen und Governance beruflicher Bildung in Aus- und Weiterbildung
- Nachhaltigkeit, Transformation und soziale Verantwortung in der beruflichen Bildung
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber (w/m/d) wird neben der Leitung der Studiengänge Ingenieurpädagogik Bachelor/Master die Mitarbeit in den Pädagogikstudiengängen Bachelor/ Master erwartet. Sie sind Teil der kollegialen Institutsleitung des ISD. Die Stelle beinhaltet eine enge Kooperation sowie Gestaltungsmöglichkeiten mit dem Zentrum für Lehrkräftebildung (ZLB) und den Ingenieurwissenschaften am KIT. Die Leitung des ZML (Zentrum für Mediales Lernen) ist perspektivisch möglich.
Es werden Fähigkeiten in der Einwerbung von Drittmitteln und der Führung von wissenschaftlichen Arbeitsgruppen erwartet. Das Engagement in der akademischen Selbstverwaltung ist eine Selbstverständlichkeit. Sie werden Universitätsaufgaben mit einer Lehrverpflichtung von 9 SWS wahrnehmen.
Persönliche Qualifikation
Sie sollten neben den üblichen Voraussetzungen (Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen; Lehrerfahrung) über Erfahrungen im beruflichen Schul- und Ausbildungswesen verfügen. Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 47 LHG.
Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen gemäß § 14 Abs. 2 KIT-Gesetz i. V. m. § 47 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg.
Gehalts-Prognose
Unternehmens-Details
KIT-Karlsruher Institut für Technologie
Forschung
