Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten.
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Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten.
z.B Boehringer Ingelheim International GmbH
Sonstige Branchen
Mainz
- Art der Beschäftigung: Vollzeit
- Hybrid
- Aktiv auf der Suche
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten.
Über diesen Job
Warum Bildungsurlaub?
Der Bildungsurlaub soll Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern, um so ihre beruflichen Chancen zu verbessern, zur persönlichen Entwicklung beizutragen und die gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Er trägt zur lebenslangen Bildung bei und unterstützt die Anpassung an den sich ständig wandelnden Arbeitsmarkt.
Wer hat Anspruch?
Beschäftigte , Auszubildende, Heimarbeit Beschäftigte und Personen in arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf einen Bildungsurlaub , sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, welches seit mindestens 6 Monaten besteht. Dazu zählen auch Teilzeitbeschäftigte , wobei sich der Anspruch auf Bildungsurlaub anteilig nach der Arbeitszeit bemisst. Das Rheinland-Pfälzische Bildungsurlaubsgesetz gilt auch für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten.
Wie beantrage ich den Bildungsurlaub beim Arbeitgeber
- Wählen Sie bitte eine Sprache (z.B. Englisch ), einen Kursort (z.B. Malta-Sliema ) und einen Sprachkurs (z.B. Intensivkurs) aus unserem Programm aus, der als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wir beraten Sie ausführlich.
Was wird gefördert?
In Rheinland-Pfalz werden Weiterbildungsmaßnahmen gefördert, die der beruflichen und politischen Bildung und Qualifikation dienen. Hierunter fallen eine Vielzahl unserer als Bildungsurlaub anerkannten Angebote an Sprachkursen im Ausland . Diese sind in der Preistabelle der einzelnen Kursorte entsprechend gekennzeichnet und verfügen meist über 6 Unterrichtseinheiten pro Tag.
Wie funktioniert es?
In Rheinland-Pfalz haben Arbeitnehmer Anspruch auf Bildungsurlaub für insgesamt 10 Arbeitstage über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Neueinstellungen in geraden Jahren haben Anspruch auf 5 Tage im ersten Jahr. Der Anspruch passt sich an die regelmäßige Arbeitswoche an. Bildungsfreistellungstage bleiben auch bei Krankheit bestehen. Ein Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses beeinflusst den Anspruch nicht. Auch Auszubildende haben Anspruch, jedoch auf fünf Tage im Ausbildungsjahr, sofern das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird. In Betrieben mit weniger als fünf ständig Beschäftigten besteht kein Anspruch, es sei denn, betriebliche oder dienstliche Belange sprechen dafür. Die Freistellung für Beschäftigte in Schulen und Hochschulen erfolgt in unterrichts- oder vorlesungsfreier Zeit. Der Anspruch entsteht erst nach sechs Monaten im Beschäftigungsverhältnis, währenddessen wird das Arbeitsentgelt fortgezahlt. Ein Antrag auf Bildungsurlaub muss dem Arbeitgeber so früh wie möglich, spätestens jedoch sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung gestellt werden.
Wann kann Bildungsurlaub genommen werden?
Bildungsurlaub kann jederzeit im Laufe des Kalenderjahres in Anspruch genommen werden.
LISA! Sprachreisen unterstützt Sie bei der Beantragung Ihres Bildungsurlaubs:
- Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
- Wir beraten Sie bei der Auswahl des passenden Sprachkurses.
- Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des Bildungsurlaubs bei Ihrem Arbeitgeber.
- Mit LISA! Sprachreisen ist die Beantragung Ihres Bildungsurlaubs einfach.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Beratungsgespräch!
LISA Sprachreisen - Rheinland-Pfalz :
Hilfe bei der Beantragung von Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz:
Zentrale Deutschland 0341 - 702 68 68
LISA! Sprachreisen - Ihr Partner für Bildungsurlaub
